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Schlitterpartie über Altonas Gehwege: Was unternimmt das Bezirksamt, um Streu-Muffel zu motivieren, ihrer Pflicht nachzukommen? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 05.02.2024 Verkehrsausschuss Ö 9.3

Sachverhalt

Wer in diesen Tagen auf Altonas Gehwegen unterwegs ist, kann den Eindruck gewinnen, dass die Wahrnehmung der gesetzlichen Räumpflicht eine Ausnahme darstellt. Vielerorts sind die Gehwege bereits von einem geschlossenen Eispanzer überzogen. Es besteht erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr.

 

Die Kontrollaufgabe, ob private Hauseigentümer:innen und Wohnungsgesellschaften die im Hamburgischen Wegegesetz normierte Räumpflicht erfüllen, obliegt dem Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Das Bezirksamt ist zudem dafür zuständig, den Beschwerden von Bürger:innen über nicht erfolgten Winterdienst nachzugehen und ggf. umpflichtige Eigentümer:innen zu verwarnen oder aber Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. In welcher Form und in welchem Umfang kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Räumpflicht auf den Gehwegen des Bezirks?

 

Zu 1:

Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten der Anlieger nach den Vorgaben des Hamburger Wegegesetz (HWG) wird seitens des Bezirksamtes im Rahmen der Regelbegehung durch die Mitarbeiter der Wegeaufsicht kontrolliert; darüber hinaus bei Meldung Externer durch einen Mitarbeiter des Abschnitts Ordnungswidrigkeiten.

 

  1. In welcher Weise beziehen die Wegewarte die Kontrolle der Räumpflicht in ihre Begehungen mit ein?

 

Zu 2:

Bei mangelhafter Ausführung der Räum- und Streupflicht werden die Anlieger über direkte Kontaktaufnahme zur Umsetzung belehrt oder ermahnt.

 

  1. Wie viele private Grundeigentümer:innen - differenziert nach Einzeleigentum und Wohnungsgesellschaften - sind seit dem 1. Dezember 2023 vom Bezirksamt ermahnt oder verwarnt worden, ihre Räumpflicht zu erfüllen?

 

Zu 3:

Es wurden 10 Anlieger in der Straße Schulterblatt, 2 Anlieger in der Max-Brauer-Allee und 3 Anlieger in der Große Bergstraße mit einem normverdeutlichenden Gespräch belegt. Hierbei handelte es sich jeweils um Gewerbebetriebe.

 

  1. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Nichterfüllung der Räumpflicht wurden seit 1. Dezember 2023 eingeleitet?

 

Zu 4:

Keine.

 

  1. Wie viele Bußgelder in welcherhe sind seit dem 1. Dezember 2023 verhängt worden?

 

Zu 5:

Keine.

 

  1. Ist bei versäumter Räumpflicht im Einzelfall eine kostenpflichtige Ersatzvornahme veranlasst worden. Wenn ja: In wie vielen Fällen und in welchen Stadtteilen? Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 6:

Nein. Eine Nachkontrolle konnte mangels Personalressourcen noch nicht erfolgen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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