Schlitterpartie über Altonas Gehwege: Was unternimmt das Bezirksamt, um Streu-Muffel zu motivieren, ihrer Pflicht nachzukommen? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 05.02.2024 Verkehrsausschuss Ö 9.3
Wer in diesen Tagen auf Altonas Gehwegen unterwegs ist, kann den Eindruck gewinnen, dass die Wahrnehmung der gesetzlichen Räumpflicht eine Ausnahme darstellt. Vielerorts sind die Gehwege bereits von einem geschlossenen Eispanzer überzogen. Es besteht erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr.
Die Kontrollaufgabe, ob private Hauseigentümer:innen und Wohnungsgesellschaften die im Hamburgischen Wegegesetz normierte Räumpflicht erfüllen, obliegt dem Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Das Bezirksamt ist zudem dafür zuständig, den Beschwerden von Bürger:innen über nicht erfolgten Winterdienst nachzugehen und ggf. räumpflichtige Eigentümer:innen zu verwarnen oder aber Bußgeldverfahren einzuleiten.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten der Anlieger nach den Vorgaben des Hamburger Wegegesetz (HWG) wird seitens des Bezirksamtes im Rahmen der Regelbegehung durch die Mitarbeiter der Wegeaufsicht kontrolliert; darüber hinaus bei Meldung Externer durch einen Mitarbeiter des Abschnitts Ordnungswidrigkeiten.
Zu 2:
Bei mangelhafter Ausführung der Räum- und Streupflicht werden die Anlieger über direkte Kontaktaufnahme zur Umsetzung belehrt oder ermahnt.
Zu 3:
Es wurden 10 Anlieger in der Straße Schulterblatt, 2 Anlieger in der Max-Brauer-Allee und 3 Anlieger in der Große Bergstraße mit einem normverdeutlichenden Gespräch belegt. Hierbei handelte es sich jeweils um Gewerbebetriebe.
Zu 4:
Keine.
Zu 5:
Keine.
Zu 6:
Nein. Eine Nachkontrolle konnte mangels Personalressourcen noch nicht erfolgen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.