22-0648.01

Schneeräumung in Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs ­ Fraktion Die Linke

Auch in Bergedorf hat es wieder geschneit. Doch viele Wege sind bis heute, 6. Januar 2026, noch nicht vom Schnee geräumt. Für Menschen, die einen Rollator oder Rollstuhl nutzen müssen, ist dies eine völlig unnötige, mit der Gefahr des Ausrutschens und Stürzens einhergehende Situation.

Besonders wenig oder gar nicht geräumt ist derzeit u.a. in der Fußngerzone Alte Holstenstraße und rund um das Körberhaus. Hier ist weder der Gehweg an der B5 noch die Treppen hinunter zur Brücke über die Bille geräumt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wer ist zuständig für die Schneeräumung in der Alten Holstenstraße und wann wurden die Verantwortlichen zuletzt auf ihre Räumpflicht hingewiesen? Wenn nicht, warum nicht?

In der Alten Holstenstraße besteht eine generelle Anliegerverpflichtung zu räumen. Ausnahmen bestehen im Bereich der Fußngerzone zwischen Petri und Paul Kirche und Kreisel Weidenbaumsweg. Hier wird mittig der Zone, parallel des Gewässers die Stadtreinigung Hamburg tätig. Auf der Häuserseite besteht wiederum eine Anliegerverpflichtung. Nach der ersten Sichtungskontrolle der Wegeaufsicht Mitte der 2. KW 2026 (06.01.2026), hatten vereinzelte Eigentümer versäumt, die Gehwege zu räumen. Persönliche Ansprachen in den Geschäften sind erfolgt. Anlieger bzw. Eigentümer, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, werden weiterhin über deren Versäumnisse im Rahmen der Möglichkeiten und Ressourcen des Bezirksamtes informiert. Die Treppenanlage von der B 5zum CCB wird durch die Stadtreinigung geräumt und der Gehweg zwischen der Treppe und der Einmündung Weidenbaumsweg obliegt dem Anlieger. Hierzu wurden die entsprechenden Ansprechpartner ebenfalls mündlich von der Wegeaufsicht informiert.

  1. Wer ist für die Flächen rund um das Körberhaus zur Schneeräumung verpflichtet? Wann wurden die Verantwortlichen zuletzt auf ihre Räumpflicht hingewiesen? Wenn nicht, warum nicht?

r die unmittelbaren Flächen um das KörberHaus (Insel) hat der Vermieter des KörberHauses die Sprinkenhof GmbH die Pflicht zur Freihaltung von Schnee und Eis. Die Sprinkenhof erfüllt den Winterdienst regelkonform. Die Brücke liegt in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßen, Bcken und Gewässer und wird von der Stadtreinigung gestreut. Die Flächen zwischen Brücke und B5 sind eine Grünanlage, für die grundsätzlich keine Schnee- und Eisräumung vorgesehen ist, gleichwohl ist auch hier ein Winterdienst erfolgt. Da eine Sicherung aller Flächen stattgefunden hat, wären grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Gleichwohl hat die Leitung des KörberHauses ein Ticket über den Meldemichel aufgemacht, um eine weitere Verbesserung des Zustandes auf der Brücke zu erreichen. Erforderlichenfalls wird das Bezirksamt weitere Maßnahmen ergreifen.

  1. Welche Aktivitäten sieht das Bezirksamt für diesen Winter vor, damit die Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen, Fußnger*innen sowie die Menschen, die einen Rollator oder Rollstuhl etc. nutzen, in Bergedorf vor Schnee- und Eisglätte geschützt werden?

Die gesetzlichen Vorschriften zur Schnee- und Eisräumverpflichtung sind gesetzlich umfassend und ausgiebig geregelt. Bei entsprechender Handhabung benötigt der Bezirk keine weiteren Aktivitäten. Das Bezirksamt informiert trotzdem über die rechtlichen Pflichten zur Schneeräumung in den sozialen Netzwerken und durch direkte Ansprache. Zudem erfolgt die Verteilung der Flyer hinsichtlich der Räumpflicht durch die Wegeaufsicht. Weiterhin erfolgt die Kontrolle der Räumpflicht durch die Wegeaufsicht des Bezirksamtes mit den zur Verfügung stehenden Mitarbeitern.

Petitum/Beschluss

---

Anhänge

---

Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Weidenbaumsweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.