Schneeräumung in Bergedorf
Kleine Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs – Fraktion Die Linke
Auch in Bergedorf hat es wieder geschneit. Doch viele Wege sind bis heute, 6. Januar 2026, noch nicht vom Schnee geräumt. Für Menschen, die einen Rollator oder Rollstuhl nutzen müssen, ist dies eine völlig unnötige, mit der Gefahr des Ausrutschens und Stürzens einhergehende Situation.
Besonders wenig oder gar nicht geräumt ist derzeit u.a. in der Fußgängerzone Alte Holstenstraße und rund um das Körberhaus. Hier ist weder der Gehweg an der B5 noch die Treppen hinunter zur Brücke über die Bille geräumt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
In der Alten Holstenstraße besteht eine generelle Anliegerverpflichtung zu räumen. Ausnahmen bestehen im Bereich der Fußgängerzone zwischen Petri und Paul Kirche und Kreisel Weidenbaumsweg. Hier wird mittig der Zone, parallel des Gewässers die Stadtreinigung Hamburg tätig. Auf der Häuserseite besteht wiederum eine Anliegerverpflichtung. Nach der ersten Sichtungskontrolle der Wegeaufsicht Mitte der 2. KW 2026 (06.01.2026), hatten vereinzelte Eigentümer versäumt, die Gehwege zu räumen. Persönliche Ansprachen in den Geschäften sind erfolgt. Anlieger bzw. Eigentümer, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, werden weiterhin über deren Versäumnisse im Rahmen der Möglichkeiten und Ressourcen des Bezirksamtes informiert. Die Treppenanlage von der B 5zum CCB wird durch die Stadtreinigung geräumt und der Gehweg zwischen der Treppe und der Einmündung Weidenbaumsweg obliegt dem Anlieger. Hierzu wurden die entsprechenden Ansprechpartner ebenfalls mündlich von der Wegeaufsicht informiert.
Für die unmittelbaren Flächen um das KörberHaus (Insel) hat der Vermieter des KörberHauses– die Sprinkenhof GmbH – die Pflicht zur Freihaltung von Schnee und Eis. Die Sprinkenhof erfüllt den Winterdienst regelkonform. Die Brücke liegt in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer und wird von der Stadtreinigung gestreut. Die Flächen zwischen Brücke und B5 sind eine Grünanlage, für die grundsätzlich keine Schnee- und Eisräumung vorgesehen ist, gleichwohl ist auch hier ein Winterdienst erfolgt. Da eine Sicherung aller Flächen stattgefunden hat, wären grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Gleichwohl hat die Leitung des KörberHauses ein Ticket über den Meldemichel aufgemacht, um eine weitere Verbesserung des Zustandes auf der Brücke zu erreichen. Erforderlichenfalls wird das Bezirksamt weitere Maßnahmen ergreifen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Schnee- und Eisräumverpflichtung sind gesetzlich umfassend und ausgiebig geregelt. Bei entsprechender Handhabung benötigt der Bezirk keine weiteren Aktivitäten. Das Bezirksamt informiert trotzdem über die rechtlichen Pflichten zur Schneeräumung in den sozialen Netzwerken und durch direkte Ansprache. Zudem erfolgt die Verteilung der Flyer hinsichtlich der Räumpflicht durch die Wegeaufsicht. Weiterhin erfolgt die Kontrolle der Räumpflicht durch die Wegeaufsicht des Bezirksamtes mit den zur Verfügung stehenden Mitarbeitern.
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.