Antwort: Bundestagswahl 2021 im Bezirk Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann
Am 26.09.2021 fand die Bundestagswahl statt. Laut Zeugenberichten wurde in einigen Wahllokalen keine Ausweiskontrolle durchgeführt, somit wäre es für nicht-wahlberechtigte Bürger möglich gewesen widerrechtlich an der Wahl teilzunehmen. Zudem war es bei der Beantragung zur Briefwahl möglich, ohne sich ausweisen zu müssen, eine abweichende Adresse zur Zusendung der Briefwahlunterlagen anzugeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Bei der Bundestagswahl 2021 waren im Wahlkreis 18 (Bezirk Mitte) keinerlei Auffälligkeiten in den Wahlbezirken zu verzeichnen. Die im Anschluss der Wahl am 28.10.2021 und 29.10.2021 durchgeführte Wahlprüfung, bei der die Niederschriften der Wahlvorstände gesichtet und ausgewertet wurden, bestätigte den am Wahltag gewonnenen Eindruck.
Eine Ausweiskontrolle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur auf Verlangen des Wahlvorstandes muss sich eine wählende Person ausweisen, insbesondere dann, wenn sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen kann oder mit einem Wahlschein wählen möchte (vgl. § 14 des Bundeswahlgesetzes und §§ 56 und 59 der Bundeswahlordnung).
Das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung treffen hinreichende Vorkehrungen, um Wahlbetrug zu verhindern. Alle Bürgerinnen und Bürger die gem. § 12 des Bundeswahlgesetzes wahlberechtigt sind, sind in einem Wählerverzeichnis eingetragen, dadurch wird eine mehrfache Stimmabgabe ausgeschlossen.
Nein.
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