Antwort: Anfrage zur Situation bezüglich der Anerkennung der Firma Falck als Rettungsdienst- und Katastrophenschutzorganisation (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Benjamin Mennerich
Die Firma Falck International ist weltweit in den Bereichen Rettungsdienst, Gesundheitsdienstleistungen und Fire Services mit integrierten Brandschutzleistungen in 26 Ländern tätig. In Dänemark zum Beispiel ist Falck weit verbreitet und betreibt in diversen Gemeinden alleinig den Rettungsdienst und die Feuerwehr.
In Hamburg wurde über Jahre hinweg durch die Firma Gard der Markt des Krankentransportes, sowie des Sanitäts- und Rettungsdienstes schrittweise mit geprägt.
Diese Firma wurde im Sommer 2021 umfirmiert zur heutigen Falck.
Über Jahre ist dieser Betrieb in Hamburg gewachsen und hat natürlich auch den etablierten Katastrophenschutzorganisationen bzw. Hilfsorganisationen Konkurrenz gemacht.
Insbesondere auch bei der Vergabe von Sanitätsdiensten konnten Prestige-Objekte wie die veranstaltungsreiche Barclaycard Arena seitens Gard (bzw. nun Falck) gewonnen werden.
In der Zwischenzeit ist in Hamburg auch die Ausbildung vorangetrieben worden und Falck betreibt eine eigene Akademie, welche auch von anderen Organisationen genutzt wird. Die Qualität der Ausbildung der Notfallakademie wird auf einem hohen Niveau angeboten.
In Hamburg werden mehrere Intensivtransportwagen vorgehalten. Neben der Bundeswehr haben auch der Malteser Hilfsdienst und der Arbeiter Samariter Bund, im Auftrage der Feuerwehr Hamburg, einen solchen Intensivtransportwagen (ITW) im Dienst. Die Firma Falck besitzt ebenfalls solche Spezialfahrzeuge, deren Bedarf in der Zukunft vermutlich zunehmen wird.
Aus Sicht der anderen Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen hat sich Falck somit zu einem starken Mitbewerber am Markt entwickelt.
In Hamburg ist der Katastrophenschutz eine Aufgabe aller Behörden und Ämter der Hansestadt Hamburg.
Die Behörde für Inneres und Sport übernimmt hierbei die Führung durch die einheitliche Lenkung aller Maßnahmen, sowie die Vorgabe von taktischen, politischen und administrativen Zielen.
Es besteht Weisungsbefugnis gegenüber allen anderen am Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden.
Unterstützt und beraten wird der Leiter der Katastrophenabwehr vom Zentralen Katastrophendienststab der Behörde für Inneres.
Neben dieser Oberen Führungsinstanz gibt es in jedem Bezirksamt einen Regionalen Katastrophenschutzstab, der alle Planungen und Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bevölkerung übernimmt.
In Hamburg werden bei Bauarbeiten des Öfteren Kampfmittel gefunden, welche dann zu evakuierungs- und Unterbringungsmaßnahmen führen.
In Hamburg Mitte war der letzte größere Einsatz am 24.02.2023.
Wie nun bekannt wurde, wird ab Dezember 2023 die Firma Falck nicht weiter an der Regelrettung beteiligt sein.
Rettungsdienst und Katastrophenschutz beruhen auf vielschichtigen rechtlichen Normen.
Die Firma Falk hat einen Bescheid erhalten, welcher weder für die Firma Falk noch für die Bürger nachvollziehbar ist, da es aus deren Sicht hier primär um die Versorgungssicherheit gehen sollte. Die Entscheidung über den Status der Patientenversorgung der Stadt Hamburg und damit auch für die Bürger aus Mitte wird gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.
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Die Begründung der Bescheid ausstellenden Behörde sei angeblich, dass die benötigten Fördergelder nicht vorhanden seien.
Falck betont aber ausdrücklich, keine Fördergelder zu benötigen, da sich die Firma unabhängig dieser Gelder selbst trägt.
Warum hier also nicht der naheliegende Kompromiss gewählt wurde, sondern nun vorsätzlich das Patientenwohl gefährdet wird, erschließt sich uns nicht.
Der Geschäftsführer der Firma Falck-Hamburg hat sich mit einem Apell an die Politik gewandt. (s. Anhang)
Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet.
Vorbemerkungen:
Ein Unternehmen der Firma Falck International ist der Behörde für Inneres und Sport nicht bekannt. Eventuelle Aktivitäten eines solchen Unternehmens in anderen Ländern haben keine Auswirkungen auf Rettungsdienst oder Katastrophenschutz im Bezirk Hamburg-Mitte.
Eine Firma Gard ist der Behörde für Inneres und Sport nicht bekannt. In der Vergangenheit waren in Hamburg unterschiedliche Unternehmen der Unternehmensgruppe G.A.R.D. unter anderem im Rettungsdienst tätig. In der Vergangenheit haben diese Unternehmen jeweils unterschiedliche Rechtsnachfolger erhalten, die heute über vielschichtige Beteiligungsverhältnisse dem Falck-Konzern (Falck A/S) angehören. Die in Hamburg aus diesem Kreis tätigen Unternehmen haben unterschiedliche Aufgaben. Die Firma Falck Rettungsdienst GmbH betreibt in Hamburg keinen Rettungsdienst. Die Falck Rettungsdienst Hanse GmbH betreibt in Hamburg im Bereich Rettungsdienst ausschließlich den Krankentransport und die Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH betreibt in Hamburg im Rettungsdienst ausschließlich die Notfallrettung und daneben eine Ausbildungseinrichtung für Rettungsdienstberufe und ist in mehreren anderen Bundesländern im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz tätig. Grundlage für die Tätigkeit dieser Unternehmen im Rettungsdienst sind jeweils Genehmigungen auf Grundlage des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG).
Seit Inkrafttreten des HmbRDG vom 30.10.2019 ist die Notfallrettung eine ausschließlich staatliche Ordnungsaufgabe. Alleiniger Aufgabenträger des öffentlichen Rettungsdienstes ist die Feuerwehr Hamburg. Die Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH darf von der zuletzt im Jahr 2018 erteilten Genehmigung noch bis Mitte November 2023 Gebrauch machen.
Die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst sind seit mehr als 20 Jahren in den öffentlichen Rettungsdienst einbezogen. Vor Inkrafttreten des HmbRDG vom 30.10.2019 galt dies für die Notfallrettung mit Rettungswagen und Notarztwagen sowie für den Krankentransport. Seit 2019 sind diese Hilfsorganisationen über mehrere Ausschreibungen der Feuerwehr in der Notfallrettung mit Rettungswagen und Intensivtransportwagen in den öffentlichen Rettungsdienst einbezogen worden. Diese Hilfsorganisationen betreiben daneben außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes auf Grundlage von Genehmigungen den Krankentransport. In Hamburg sind mehr als 20 Unternehmen und Organisationen Inhaber solcher Genehmigungen.
In der Notfallrettung besteht in Hamburg kein Konkurrenzverhältnis zwischen unterschiedlichen Leistungserbringen. Alle Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch die Feuerwehr Hamburg gesteuert. Werden Dritte in den öffentlichen Rettungsdienst einbezogen, erfolgt dies über Ausschreibungen oder Vergabeverfahren. Die Feuerwehr erteilt dann jeweils den Zuschlag für von ihr definierte Rettungsdienstleistungen. Anders als die von privaten Unternehmen auf Basis von Genehmigungen nach dem HmbRDG in der bis November 2019 geltenden Fassung werden alle Notfallrettungseinsätze von der Feuerwehr über Gebühren abgerechnet.
Der Sanitätsdienst ist kein Teil des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst setzt sich aus Krankentransport und Notfallrettung zusammen. Sanitätsdienste werden von privaten Veranstaltern beauftragt, im Rahmen von deren Veranstaltungen tätig zu sein. Diese Tätigkeiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport.
Der Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Private können von der Katastrophenschutzbehörde der Behörde für Inneres und Sport unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG) in den Katastrophenschutz einbezogen werden. Dabei kann eine Einbeziehung als Hilfsorganisation oder als private Helfer in Betracht kommen.
Die Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH hat 2019 einen Antrag auf Zulassung als Hilfsorganisation zum Katastrophenschutz und einen Antrag auf vorläufige Zulassung als Hilfsorganisation gestellt. Beide Anträge hat die Behörde für Inneres und Sport abgelehnt. Zunächst wurde das Unternehmen nicht als Hilfsorganisation im Sinne des Katastrophenschutzrechts bewertet. Sodann bestehen Bedenken, ob die in den Anträgen benannten Einheiten hinreichend geeignet sind, um als Hilfsorganisation am Katastrophenschutz beteiligt zu werden. Das liegt insbesondere daran, dass die angebotenen ehrenamtlichen Kräfte jedenfalls teilweise parallel hauptamtlich für das Unternehmen im Rettungsdienst eingesetzt werden und die in den Anträgen genannt Anzahl ehrenamtlicher Kräfte zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht vollständig zur Verfügung stand. Schließlich sind die Anträge abgelehnt worden, weil zusätzliche Haushaltsmittel für die Mitwirkung weiterer Hilfsorganisationen nicht zur Verfügung stehen. Selbst die nach der Entscheidung vorgelegte Verzichterklärung ist nicht geeignet diesen Einwand vollständig zu beseitigen. Zu beiden Anträgen sind Klagen des Unternehmens anhängig. Zu dem Antrag auf vorläufige Zulassung als Hilfsorganisation haben das Verwaltungsgericht Hamburg und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht klagabweisende Urteile erlassen. Dazu hat das Unternehmen eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht beantragt. Über die Klage auf Zulassung zum Katastrophenschutz hat das Verwaltungsgericht Hamburg noch nicht entschieden.
Die Bescheide der Behörde für Inneres und Sport zu den Anträgen auf Zulassung als Hilfsorganisation zum Katastrophenschutz beeinträchtigen nicht die Versorgungssicherheit im Rettungsdienst von Patientinnen und Patienten. Der Aufgabenträger des öffentlichen Rettungsdienstes hat den vollständigen Umfang der derzeit der Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz genehmigten Rettungswagen der Primärrettung ausgeschrieben. Zusätzlich hat der Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zwölf weitere sogenannte Tages-Rettungswagen an unterschiedlichen Standorten ausgeschrieben, die im Oktober 2023 in Dienst gestellt werden sollen. Das wird dazu führen, dass dann mehr Rettungswagen-Kapazitäten in der Notfallrettung für die Primärrettung zur Verfügung stehen werden, als dies aktuell der Fall ist.
Ergänzend wird auf die Drucksachen 22/11187 und 22/11655 verwiesen.
1A
Welches geplante Jahres-Budget für die Bereiche Rettungsdienst und Katastrophenschutz stand dem Bezirk Hamburg Mitte in den letzten 5 Jahren zur Verfügung und wie sahen die tatsächlichen Ausgaben aus?
Zum Rettungsdienst:
Die Tätigkeit im öffentlichen Rettungsdienst wird nicht über Budgets finanziert. Der öffentliche Rettungsdienst wird nach § 18 HmbRDG vollständig und kostendeckend über Gebühren finanziert. Die Steuerung der Notfallrettung erfolgt über die Feuerwehr Hamburg als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes. Der Krankentransport als zweite Säule des Rettungsdienstes wird eigenverantwortlich und in eigener Finanzverantwortung der Inhaber von Genehmigungen durchgeführt. Budgets, die den Bezirken zugeordnet werden können gibt es nicht.
Zum Katastrophenschutz:
Planansätze/Kosten Bezirke KatS ab 2018 (Bezirkliche Zuweisungen) | |||||||
Bezirk |
jährl. Planansatz 2018-2020 |
2018 |
2019 |
2020 |
jährl. Planansatz ab 2021 * |
2021 |
2022 |
Kosten |
Kosten |
Kosten |
Ist |
Ist |
|||
HH-Mitte |
18.000,00 |
18.576,49 |
12.626,50 |
12.754,42 |
65.000,00 |
79.694,61 |
54.428,38 |
* Seit 2021 werden die Mietkosten für die Lagerflächen Sorbenstraße beim BA HH-Mitte veranschlagt. Der Mietvertrag wurde beim BA-Mitte geschlossen. In den Jahren 2019/2020 erfolgte die Abrechnung zwischen den beteiligten Stellen (BIS, vier Bezirke) per haushaltsrelevanter Verrechnung. | |||||||
Im Zuge der Jahresabrechnung werden Mehrkosten einzelner Bezirke durch Minderkosten bei anderen Bezirken ausgeglichen. Das Soll der Bezirke - also die tatsächlich zur Verfügung gestellten Mittel - entspricht damit nach Abschluss der Jahresabrechnung dem Ist. | |||||||
1B
Wie waren diese geplanten Budgets (in Euro) aufgeteilt? Bitte auch spezifizieren was unter die Rubrik der Prävention und Gefahrenabwehr fällt und was zum „aktiven Katastrophenschutz“ zählt z.B. Gebäude, Schutzeinrichtungen, Ausstattung (Gebrauchsmaterialien, Verbrauchsmaterialien, Technik, Fahrzeuge, sonstige Ausrüstung und Ausstattung usw.), Fahrzeuge, Personal, Instandhaltung, Neubeschaffung etc. Bitte alle Punkte aufgegliedert nach Behörde bzw. Stäbe und zusätzlich zu jeder einzelnen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzorganisation.
Zum Rettungsdienst: siehe Antwort zu Frage 1A.
Zum Katastrophenschutz:
Im Rahmen der Zweckzuweisung erhalten die Bezirksämter für die Durchführung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz je Haushaltsjahr ein festgelegtes Budget von der Behörde für Inneres und Sport als Oberste Katastrophenschutzbehörde der FHH. Für die Haushaltsjahre 2018 – 2022 wird auf die Tabelle unter 1A verwiesen.
Dieses Jahresbudget ist wie folgt in Produktgruppen aufgeteilt:
- Miete für das Katastrophenschutzlager der FHH und der Bezirke
- Übungen der Bezirke im Katastrophenschutz (z.B. Deichverteidigungsübungen, Stabsrahmenübungen, Flugunfallübungen, sonstige Übungen der Krisenstäbe)
- Ehrenamt (z.B. für die Deichwachten, die in die Organisation der Deichverteidigung eingebunden sind oder auch die BRH-Rettungshundestaffel Hamburg und Harburg e.V. als Einzelhelfer im Katastrophenschutz)
Einzelne Budgetpositionen werden statistisch nicht erfasst.
1C
Durch welche Behörden oder Organisationen wurde das Budget, analog der Fragestellung in 1B, tatsächlich in Anspruch genommen?
Wurden hierbei die Budgets vollständig verbraucht oder gab es auch nicht in Anspruch genommene Budgets?
Zum Rettungsdienst: siehe Antwort zu Frage 1A.
Zum Katastrophenschutz:
Das Budget aus Frage 1A steht ausschließlich dem Bezirksamt Hamburg-Mitte als eigenständige Katastrophenschutzbehörde zur Verfügung. Der jeweilige jährliche Verbrauch kann der Tabelle in 1A entnommen werden. Im Übrigen: siehe Antwort zu Frage 1B.
1D
Welche Summen, zur Frage 1C, wurden den einzelnen Beziehern ausgezahlt?
Zum Rettungsdienst: siehe Antwort zu Frage 1A.
Zum Katastrophenschutz:
Siehe Antwort zu Frage 1B und zu Frage 1C.
2A
Welche Summen sind bei einem durchschnittlichen Katastrophenschutz Fall in der Regel aufgewendet worden?
Im angefragten Zeitraum fanden keine Einsätze im Sinne der Anfrage statt. Grundsätzlich richtet sich der finanzielle Aufwand nach dem konkreten Schadensereignis und den für die Bewältigung erforderlichen Maßnahmen.
2B
Um welche Art von Katastrophenschutz-Ereignissen hat es sich gehandelt?
Siehe Antwort zu Frage 2A.
3A
Welche „finanzielle Verschiebung“ würde es geben, wenn Falck die gleichen Ansprüche stellen könnte wie die bisherigen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzorganisationen?
Zu hypothetischen Entwicklungen kann die Behörde für Inneres und Sport keine Auskunft geben.
3B
Wie sähen die Budgets in Euro voraussichtlich aus?
Zu hypothetischen Entwicklungen kann die Behörde für Inneres und Sport keine Auskunft geben.
3C
Der Falck Geschäftsführer hat in einem Kommentar auf Youtube geäußert, dass Falck keinerlei finanzielle Ansprüche geltend machen wolle. Dieses Lippenbekenntnis müsste in einem entsprechenden Vertrag fixiert werden, ohne dass hinterher der Einwand der Diskriminierung und Ungleichbehandlung möglich wäre. Wurde diese Option bereits in Erwägung gezogen und rechtlich geprüft?
Falls nein:
Welche Gründe sprachen bisher dagegen?
Gab es Bedenken oder Einwände der gegenwärtigen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzorganisationen diesbezüglich?
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren für die Zulassung als Hilfsorganisation zum Katastrophenschutz nach §§ 3 bis 9 HmbKatSG richtet.
Im Übrigen siehe Vormerkungen.
3D
Wären es rein die Ansprüche an den Investitionskosten oder wäre hier auch die Erstattung für jeden einzelnen Einsatz betroffen?
Siehe Antwort zu Frage 3C.
Unsere Fragen zur Perspektive (Stand heute und in 2 Jahren)
1.
Wie sähe die Rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung aus, wenn Falck umgehend seine Geschäftstätigkeit in diesem Sektor einstellt?
Wie schnell könnte der Ausfall kompensiert werden und welcher Finanzbedarf würde sich hieraus ergeben?
Zu hypothetischen Entwicklungen kann die Behörde für Inneres und Sport keine Auskunft geben.
2.
Im Bereich der Fachkräfte-Ausbildung betreibt Falck eine eigene Akademie, welche auch von Mitbewerbern genutzt wird.
Sollte aufgrund des Rückzugs aus dem Rettungsdienst auch die Lehrtätigkeit eingestellt werden, müssen bestehende Bildungsangebote erweitert oder gar neu etabliert werden?
Die Feuerwehr hat im Jahr 2023 die Falck-Ausbildungseinrichtung mit der Durchführung eines Ausbildungsabschnitts der dreimonatigen Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter-Ausbildung in drei Lehrgangsdurchläufen beauftragt. Der letzte Lehrgang dieses Auftrags wird im August 2023 abgeschlossen sein. Anschließend wird die Feuerwehr wieder planmäßig die gesamte Ausbildung ihres Bedarfs in der eigenen Ausbildungseinrichtung durchführen.
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