21-5090

Eingabe: Rettungsdienst / Falck in Hamburg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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18.04.2024
Ö 5
15.02.2024
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Politiker*innen, Fraktionsmitglieder, liebe Parteien!

 

Ich wende mich mit einem deutlich komplexeren Thema an sie, als hier dargestellt. Daher versuche ich es in einigen Seiten zusammen zu schreiben und mich auf die Grundthemen zu beschränken.

Im Jahr 2019 kam es zur Gesetzesänderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes durch den rot-grünen Senat und die Hamburger rgerschaft. Diese Änderung enthält folgenschwere Formulierungen, die heute bereits ihre Auswirkungen zeigen.

 

Zum einen wurde die Möglichkeit genommen, Rettungsdienstleistungen auf Basis einer Konzession zu betreiben (Falck hatte eine solche Konzession seit 1989!). Zum andere NNEN Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen auf Bieter beschränkt werden, welche Gemeinnützig sind und Ausschreibungen NNEN auf Anbieter beschränkt werden, die im HAMBURGER Katastrophenschutz mitwirken. (HambRDG §14 Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst)

Diesen Gesetzestext halten wir (Falck) grundsätzlich für verfassungswidrig, denn hier wird Europarecht noch enger gefasst, obwohl es dafür überhaupt keinen Grund und auch keine Notwendigkeit gibt! Eine Verfassungsklage hierzu wurde eingereicht.

Dennoch hat man im November 2023 (nach einer vierjährigen Übergangsfrist) zugelassen, dass der Falck Rettungsdienst mit 9 Rettungswagen aus der Hamburger Notfallrettung ausgeschlossen wird.                                                                                                                                                                                                 Falck ist eine gemeinnützige Organisation und hält auch Katastrophenschutzeinheiten vor. Jedoch wird die Anerkennung des Katastrophenschutzes in Hamburg unter fadenscheinigen Begründungen verwehrt. Entscheiden über eine Mitwirkung im Hamburger Katastrophenschutz tut allein die Behörde für Inneres und Sport, die nun auch zufällig für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen zuständig ist. Somit hat man es in der Hand, wen man „dabeihaben chte und wen nicht“.

Dieser Teil der Gesetzesänderung offenbart leider auch die politischen Verstrickungen und Einflussnahme von Hilfsorganisationen in die Politik. Es ist kein Geheimnis, dass vor allem das DRK in ganz Deutschland, aber eben auch in Hamburg propagiert, dass man die sogenannte Bereichsausnahme im europäischen Recht noch enger fassen sollte, damit der Rettungsdienst in Hamburg (oder eben auch anderen Bereichen Deutschlands) nur noch an Hilfsorganisationen ausgeschrieben wird und private Anbieter gar keine Chance mehr haben, sich an rettungsdienstlichen Leistungen zu beteiligen.

 

Ein passender, aktueller Artikel dazu aus Unna:

https://www.kamen-web.de/index.php/nachrichten/34095-drk-im-kreis-unna-diskutiert-mit-regionalen-abgeordneten-aus-bund-und-land.html?fbclid=IwAR2_gwkEPa-m_Bb1evPfBYV2yoeyd80Ji7s-IlU5eH7UIbGFV4bsJn3rN-s_aem_Acnd4KseWzgR1hKOKjDUZLMXedZxwjz2JyccQ1JSXhGTaFXeJdgPR65_YU3ct-GJSuc

 

Im Grunde verfolgt das DRK hier nur eigene Interessen und versucht seine Position zu stärken, es hat nichts mit einer Gesamtverbesserung des Deutschen Rettungsdienstes zu tun. Begründet durch die angeblich enge Verstrickung des Katastrophenschutzes (Bevölkerungsschutz) mit dem Rettungsdienst, versucht man sich seine „Monopolstellung“ zu sichern bzw. zu stärken. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Hilfsorganisationen benötigten Übung durch regelmäßige Routine auf dem Rettungswagen für den Ernstfall, so die Argumentation weiter. Doch trifft dies in der Realität zu? Überall werden Stimmen laut, die sagen: „Das Ehrenamt stirbt aus.“ Man hat Probleme freiwillige Helfer zu finden, die das Ehrenamt aufrechterhalten. Und nun (weil es eben gelegen kommt für die Argumentation) schiebt man die Ehrenamtliche Tätigkeit (die auf der Kippe steht) im Katastrophenschutz als Argument vor, um eine Berufsrettung auf die Beine zu stellen? In der Realität sind viele Ehrenamtler nur ab und zu auf einem Rettungswagen eingesetzt. Denn hauptamtlich gehen viele ganz anderen Berufen nach, die auch nicht zwangsläufig im Gesundheitswesen sind. Daher ist es auch gar nicht möglich, eine regelmäßige Routine in der Versorgung von Notfallpatienten zu bekommen. Diese Kräfte sind ufig wenig routiniert und unsicher in ihrem Handeln, was eine zusätzliche Belastung für den hauptverantwortlichen Notfallsanitäter auf dem Rettungsmittel darstellt. Er kann sich nicht allein auf seine von ihm durchzuführenden Maßnahmen konzentrieren und sich auf eine sichere Zuarbeit des Ehrenamtlers verlassen, sondern muss sich durch die fehlende Fachroutine um vieles selbst kümmern und die Handlungen des Kollegen/ der Kollegin im Auge behalten und bei Fehler eingreifen. Dies bedeutet somit auch einen Qualitätsverlust in der Patientenversorgung! Zusätzlich herrscht, wie in vielen Bereichen, ein Fachkräftemangel (Hauptsächlich bezogen auf den Notfallsaniäter!) im Rettungsdienst, bei zeitgleicher Überlastung durch steigende Einsatzzahlen. Da macht es den Beruf zusätzlich stressig und zeitgleich unattraktiv.

 

Verstehen Sie diese Sätze bitte nicht falsch. Auch die Hilfsorganisationen haben ihre Daseinsberechtigung und es soll kein „Kampf“ zwischen Hilfsorganisationen und Privaten vom Zaun gerissen werden. Hilfsorganisationen sind ebenso wichtig im Rettungsdienst und nicht wegzudenken! Dennoch ist „genug für alle“ da und eine gesunde Mischung sollte das Ziel sein. Die Privaten Anbieter (so auch Falck) bieten häufig bessere, attraktivere Arbeitsbedingungen an, sind Innovativ und „beleben“ den Markt. Denn nur wo auch ein Wettbewerb stattfinden kann, findet auch Entwicklung statt. Zudem hat Falck weiterhin Notfallsanitäter, Rettungssanitäter angestellt und hält entsprechende Fahrzeuge vor. Diese sollten auch weiterhin als eine ergänzende Komponente zum aktuellen Rettungsdienst genutzt werden, um eine zusätzliche Option zu bieten. Hilfsorganisationen sind nicht bei allen Rettern beliebt und es hat seine Gründe, weshalb viele eine Anstellung bei einem privaten Anbieter bevorzugen! Gibt es keine Privaten, entfällt auch eine zusätzliche Option, Personal zu halten.

 

Man unterstellt Falck Gewinnabsichten, um das Privatunternehmen ins schlechte Licht zu rücken. Dabei ist Falck ebenso mit einer gemeinnützigen Organisation im Rettungsdienst Hamburg tätig gewesen, wie die Hilfsorganisationen. Und ebenso gibt es Geschäftsbereiche, die nicht gemeinnützig aufgestellt sind, so auch bei den Hilfsorganisationen. Zudem hinterfragt niemand, was die Hilfsorganisationen eigentlich mit ihrem Geld machen. Und das bei deutlich teureren Geboten auf die Lose und einem Einsatz von Ehrenamtlern, die deutlich weniger Kosten). Wo bleibt bei den Hilfsorganisationen das Geld? Es wird verschoben in nicht gemeinnützige Gesellschaften. Also werden hier ebenso gewinne generiert, wie es Falck unterstellt wird. Nur bei den Hilfsorganisationen scheint es eben legitim zu sein.

 

Hinzu kommt noch, dass Falck sich auf die Ausschreibungen beworben hatte! Natürlich wurde Falck wegen der fehlenden Anerkennung im Hamburger Katastrophenschutz formell ausgeschlossen, dennoch hat man das Konzept und das Angebot bewertet und bestätigt, dass Falck das WIRTSCHAFTLICHSTE ANGEBOT abgegeben hat.

 

Aus meiner Sicht schränkt man hier eindeutig und ganz offensichtlich mit dem Vorgehen das Grundrecht der Hamburger Bürger*innen auf körperliche Unversehrtheit ein. Man hat nicht im Fokus, einen guten und funktionierenden Rettungsdienst auf die Beine zu stellen und missachtet hierbei auch noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als rechtstaatliches Grundprinzip. Eine Regierung hat ebenso auf die Verhältnismäßigkeit, wie auch die Wirtschaftlichkeit zu achten.

 

Es gibt einen legitimen Zweck, auch private Anbieter mit rettungsdienstlichen Leistungen zu beauftragen. Diese Maßnahme würde auch für die Zielerreichung der Einhaltung/ Verbesserung von Hilfsfristen dienen und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen zu schützen und das auch noch zu wirtschaftlich besseren Konditionen. Abgesehen davon, hat Hamburg im Allgemeinen eine Einhaltung der Hilfsfristen in gerade mal 56% aller Fälle (s. schriftliche kleine Anfrage), somit die zweitschlechteste Einhaltungsquote in Deutschland (Siehe nachfolgende Tabelle). Und da erlaubt sich die Politik arroganter Weise (unabhängig jeglicher Diskussions- und Streitpunkte), neun seit 34 Jahren von Falck betriebene Rettungswagen noch aus dem System zu nehmen? Wie wird das noch gerechtfertigt? Und hat ein Unternehmen wie Falck hier keinen Bestandsschutz?

Bundesland

Hilfsfrist nach Gesetz

 

 

in Prozent aller Fälle

Tatsächliche Einhaltung in %

Baden Würtemberg

15 Minuten

 

 

95%

ca 91%

Bayern

12 Minuten

 

 

 

87%

Berlin

Bedarfsgerecht

 

 

90%

52%

Brandenburg

15 Minuten

 

 

95%

k.A.

Bremen

10 Minuten

 

 

95%

90%

Hamburg

8 Minuten (Bedarfsgerecht)

 

 

Keine Angabe

56%

Hessen

10 Minuten

 

 

90%

88%

Mecklenburg Vorpommern

10 Minuten

 

 

Jahresschnitt

90%

Niedersachen

15 Minuten

 

 

95%

k.A.

Nordrhein Westphalen

8 Minuten/ 12 Minuten

 

 

 

k.A.

Rheinlan Pfalz

15 Minuten

 

 

 

k.A.

Saarland

12 Minuten

 

 

95%

87,70%

Sachsen

12 Minuten

 

 

95%

78%

Sachen Anhalt

12 Minuten

 

 

95%

86,27%

Schleswig Holstein

12 Minuten

 

 

 

k.A.

Thüringen

14 Minuten

 

 

 

k.A.

 

In der Zeit vom 17.11.2023 bis Ende Dezember 2023 sind etwa 200 Rettungswagen der Hilfsorganisationen abgemeldet worden, weil diese nicht besetzt werden konnten. Den Hilfsorganisationen fehlt das Personal und somit macht es überhaupt keinen Sinn zu denken, man nimmt Falck aus dem Rettungsdienst und die Hilfsorganisationen federn das ab oder die Mitarbeiter*innen wechseln dann einfach rüber. Der Plan ist, bewiesenermaßen nicht aufgegangen!

 

Die im Anhang befindliche Liste der ausgefallenen Ressourcen wurde Herrn Tschentscher von mir am 14.12.23 übergeben. Merkwürdigerweise ist genau eine Woche danach das Abmeldeportal kaputt? (Es hat bis zum letzten Tag funktioniert und es wurden auch weiter RTW abgemeldet). Die Wirklichkeit wird sein, dass man die Zahlen nicht in der Öffentlichkeit sehen will und es ein Dorn im Auge ist, weil man nicht weiß, von wem wir diese bekommen haben!

 

Weiterer Verlust von Fachkräften wurde befeuert:

Etwa 30 Prozent der Notfallsanitäter*innen von Falck sind in das Hamburger Umland verloren gegangen. Man hat sich auf Grund besserer Konditionen und der politischen Fehlentscheidungen in Hamburg dazu entschieden, Hamburg den Rücken zu kehren. Das war absehbar und wurde auch in den Monaten zuvor von Falck gewarnt. Weitere Notfallsanitäter haben Stellen in Krankenhäusern oder gar in anderen Branchen angenommen. Dieses Personal fehlt dem Hamburger Rettungsdienst nun allemal. Weiter sind bei Falck Notfallsanitäter auch nach dem „Aus“ beschäftigt, weil sie nicht bei der Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation arbeiten möchten.

 

Dies wiederum führt zu weiteren Mehrbelastungen im Hamburger Rettungsdienst. Steigende Einsatzzahlen, mehr abgemeldete Fahrzeuge bei fluktuierenden Fachkräften… Die Differenz steigt immer weiter. Und dennoch setzt die Politik weiter darauf, Ausschreibung allein auf Hilfsorganisationen zu beschränken. Weiter hält man daran fest, keine Alternative auf Konzessionsbasis zu nutzen. Befürwortet wurde dies von der Hamburger Bürgerschaft, getrieben von SPD und den Grünen, aber auch von der CDU, wie aus dem Bericht zur Selbstbefassung Feuerwehr klar wird (Ebenfalls mit übersendet).

Zitat Dennis Gladiator: „Wir hätten, und das will ich auch deutlich sagen, weil die Vorredner darauf eingegangen sind, uns auch noch eine stärkere Privilegierung der Hilfsorganisationen im Gesetz gewünscht. (…) Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Gesetz, das ist unsere Auffassung, mit unseren Änderungen am besten, dann auch mit Leben gefüllt wird, und das, was Sie als Möglichkeiten haben, was Sie erklärt haben, wie Sie es handhaben wollen, dann in der Praxis auch tun.“ 

Dass den Hilfsorganisationen hier alles erglicht wird, zeigten bereits die Ausschreibungen Anfang 2023. Unter anderem wurden Anfang 2023 die Falck Standorte mit 9 Rettungswagen unter der Beschränkung nach §14 ausgeschrieben. Und das, obwohl in den Ausschreibungen zuvor (12 RTW) nicht alle Lose besetzt werden konnten. Es gab zwar Interessensbekundungen, jedoch wurden nur drei der neun RTW 1:1 nachbesetzt. Falck hatte sich auf alle Lose beworben, wurde jedoch weiter ignoriert. Während der Ausschreibungen wurde dann zu sehr fragwürdigen Maßnahmen gegriffen, nur um auf Teufel komm raus alles durch Hilfsorganisationen zu besetzen.

 

Abb.: Ausgeschriebenes Gebiet Barmbek

 

So gab es zum Beispiel in der Ausschreibung für das Los Barmbek (2 Rettungswagen a 24 Stunden) Bieteranfragen seitens des DRKs, die wie folgt beantwortet wurden:

Als die Ausschreibung abgelaufen war (12 Uhr), wurde nach 19 Minuten eine neue Ausschreibung gestartet! Erklärt wurde, dass es sich um eine Verlängerung der Ausschreibung handeln würde, da es aber technisch nicht möglich sei, einzelne Lose zu verlängern, wurde technisch eine neue Ausschreibung eröffnet. Auch dies halten wir für unzulässig, da nach Beendigung eine Einsicht der Angebote möglich ist und somit eine Einflussnahme auf den Ausschreibungsverlauf genommen werden konnte.

 

hrend der „verlängerten Ausschreibungsphase“ war dann die Ausschreibung kurzzeitig nicht verfügbar. Kurz darauf war das Los „Barmbek“ neugestaltet. Es entstanden auf einmal zwei neue, separate Einsatzgebiete…. Damals Los 2a und 2b.

 

Abgesehen davon, dass es sich um zwei vollkommen neue Einsatzgebiete handelt, welche entstanden sind, fällt außerdem auf, dass der zentrale Punkt dieser Einsatzgebiete das AK Barmbek und das UKE sind, was in der vorangegangenen Ausschreibungsphase noch in der Bieteranfrage als mögliche Standorte verneint wurde, da man die Hilfsfristen nicht einhalten könne. Es ist unfassbar, was die Behörde bei den Ausschreibungen ganz offensichtlich für Grenzen überschreitet, nur um einen politischen Willen „durchzudrücken“.

Weiter ist es wichtig zu wissen, dass am 1.5.23 die Rettungsmittel des MHD 24R, 24S und 24U von der Wache Steilshoop nach Wandsbek Marienthal verlegt wurden. Der MHD hat hier eine vorangegangene Ausschreibung gewonnen.

 

 

Da der MHD aber bereits Anfang des Jahres mehrere Rettungsmittel schon nicht mehr besetzen konnte (siehe schriftliche kleine Anfrage), wurden die Fahrzeuge „einfach“ verlegt, damit man nicht noch mehr Abmeldungen verzeichnen muss. (Siehe Tagesanweisung im Anhang).

Sprich: Auf einer Entfernung von 2,3 km fehlen im Bereich Barmbek nunmehr vier Rettungswagen!

(2 x 24h Falck und 2 RTW des MHD). Dies wird weitere negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfristen in dem Bereich mit sich bringen,

Zur Kompensation wurde ab dem 17.11.23 der RTW 23F (vormals durch die Feuerwehr besetzt) nun an das DRK vergeben mit dem Standort am AK Barmbek. Die dadurch frei gewordene Feuerwehrressource wurde an die Feuerwache 23 verlegt (Maurienstrasse), welche sich 8 Minuten Fahrtzeit entfernt befindet.

Und das erlaubt man sich politisch, bei einer Einhaltung der Hilfsfrist in dem Bereich Nord von nur 62%? Das ist absoluter Irrsinn.

Drucksache 22/12554

 

Dies nur eines der wenigen Beispiele, mit welchen Mitteln die Politik eine meiner Meinung nach falsche Ideologie zum Thema Rettungsdienst vorantreibt!

 

Weitere Auswirkungen merken sie auch im Krankentransport. Rettungssanitäter*innen, die dringend im Hamburger Krankentransport gebraucht werden, verlassen Falck. Sie haben einen Vorteil darin gesehen, auch nebenbei RTW fahren zu können oder eine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu beginnen. Dies wird Falck zukünftig nicht mehr anbieten können. Somit werden auch zukünftig noch Auswirkungen auf den Fachkräftemarkt spürbar werden. Rettungssanitäter suchen sich andere Ausbildungsstätten, unter anderem auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ebenso fehlt Falck die Möglichkeit, Rettungssanitäter in dem Umfang auszubilden, wie bisher. Denn die praktischen Ausbildungsplätze auf dem Rettungswagen entfallen. Es wurde zwar ein Teil aufgefangen, indem eine Lösung mit der Feuerwehr erarbeitet wurde… Dennoch wird bei weitem nicht mehr der Output generiert werden, den es zuvor gab (bis zu 300 RS/Jahr). Dies wird auch Auswirkungen im Krankentransport nach sich ziehen, was wiederum bedeutet, dass die Feuerwehr im Rahmen des Sicherstellungsauftrages noch mehr Krankentransporte selbst bedienen muss. Somit werden noch zusätzliche Rettungsmittel gebunden sein in Zukunft.

Und um dem ganzen noch einen obendrauf zu setzen, wurden nun noch die Gebühren um 32% gesteigert. Wieso? Weil man das ganze Rettungsdienstsystem künstlich teuer gemacht hat!

https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article241323100/Krankenkassen-erbost-ueber-hoehere-Gebuehren-im-Rettungsdienst.html

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148384/Kassenverband-kritisiert-Gebuehrenanstieg-bei-Rettungswageneinsaetzen

 

 

Die Hilfsorganisationen ziehen Ehrenamtler aus ganz Deutschland zusammen, um ihre Fahrzeuge zu besetzen und kaufen zudem Personal (Notfallsanitäter) teuer bei Jobbörsen ein (Was übrigens ebenfalls zu Qualitätsverlust führt). Die Krankenkassen sind machtlos und müssen zusehen, da es keine Verhandlungen mehr gibt. Bluten werden dafür die Versicherten. Die Politik agiert hier nach dem Pipi-Langstrumpf-Prinzip: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Vorbei an der Realität, vorbei an einer sinnvollen Lösung und eine Verbesserung wurde seit Jahren nicht herbeigeführt. Das muss aufhören!

Die Kosten werden immer weiter in die Höhe getrieben und die Hilfsfristen werden immer schlechter.

 

 

Liebe Politiker*innen, liebe Fraktionsmitglieder. Meine Fragen an Sie lauten daher:

 

Wie lange wollen Sie sich diesen Irr-Pfad der Hamburger Bürgerschaft und des Senats noch mit ansehen und dulden?

 

Weshalb werden die Hilfsorganisationen weiterhin allein bestärkt? Wieso nutzt man nicht auch andere vorhandene Ressourcen, die eigentlich seit Jahren im Markt etabliert sind?

 

Wie lange lässt man sich von der Behörde für Inneres noch blenden, mit Aussagen, die einfach nicht der Wahrheit entsprechen?

 

Wieso werden private Rettungsdienstanbieter bei den Ausschreibungen diskriminiert, obwohl die Probleme in der Einhaltung der Hilfsfrist offensichtlich schlecht sind und die Abmeldezahlen der Hilfsorganisationen massiv ansteigen?

 

 

 

Wie lange möchte man noch an den Einschränkungen nach §14 HambRDG festhalten, obwohl klar ist dass dies nicht erfolgsversprechend ist?

 

Berlin hat vor Jahren einen ähnlichen Weg beschritten, die Auswirkungen zeigen sich heute. Nun möchte man wieder auf private setzen (Was natürlich die Hilfsorganisationen vermeiden wollen).

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/07/berlin-spranger-einsatz-privatfirmen-rettungsdienst-feuerwehr.html

 

Muss Hamburg diesen Weg erst unnötig gehen? Ist nicht Platz für Hilfsorganisationen und Private in Hamburg?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

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