Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 18.04.2024

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Bürgerfragen wurden nicht angemeldet.

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2024

Die Niederschrift v. 15.02.2024 wird einstimmig genehmigt.

 

Ö 4

Vorstellung des Projekts „Zivilgesellschaft und Polizei“ und des Beratungsangebots von empower.

Der Vorsitzende begrüßt eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter der Sozialbehörde zum Modellprojekt „Zivilgesellschaft und Polizei“ sowie die Leiterin der Beratungsstelle Empower.

 

Anhand einer Präsentation wird zunächst auf die Ausgangssituation, die übergeordneten Leitziele, die Ausgestaltung sowie die Umsetzung eingegangen. (s. Seiten 2-5).

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS öffentlich eingestellt.

 

Das Modellprojekt unterteilt sich in 3 Projektphasen, wobei die intensive Vorbereitungsphase abgeschlossen ist. Momentan befindet sich das Projekt in der Implementierungsphase (s. Seite 6). Die bisherigen Schritte, geplante Formate sind auf den Seiten 7+8 dargestellt.

 

Die Leiterin des Beratungsangebots ergänzt zum Aspekt Stärkung der Zivilgesellschaft. Derzeit hätten viele Multiplikatorinnen in der Zivilgesellschaft wenig Wissen über Rechte und Pflichten von Betroffenen und wie der Re-Viktimisierungsschutz umgesetzt werden könne. Aus Forschung und Praxiserfahrungen wisse man, dass die Reaktion des Umfeldes, wenn Betroffene ihre Erfahrungen benennen, eine bedeutende Rolle zur Verarbeitung des Geschehens bekomme. Häufig berichten Betroffene, dass die Reaktionen auf die Benennung der Vorfälle etc. für sie schlimmer zu verarbeiten seien, als die Taten selber. Insofern bedarf es einer Stärkung des Opferschutzes, d.h. konkret zu den Perspektiven zu den verschiedenen Formen von Rassismus, wenn es heißt „zum Opfer gemacht werden“ und genauso zu den verschiedenen Formen von Antisemitismus und rechter Ideologie.

Eine Kurzvorstellung des Projekts Empower sowie dessen Zuständigkeit erfolgt auf den Seiten 9+10.

Ein Monitoring der Vorfälle in Hamburg für 2023 zeigt Seite 11, wobei zwischen 2022 und 2023 eine Steigerung der erfassten und dokumentierten Vorfälle im Rahmen von Beratung, Meldungen und Recherchen um 25% zu verzeichnen seien.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion.

 

Herr Dr. Schinnenburg stellt dar, dass in 2021 bundesweit 745 rechtsextremistische Gewalttaten sowie 786 linksextremistische Gewalttaten erfasst wurden und vermisst einen Bezug dazu, weil von linksextremistischer Gewalt eine ähnliche Bedrohungslage ausgehe.

Projektarbeit sei zwar eine gute Sache, aber naheliegender wäre, sich mit den normalen Abläufen in staatlichen Institutionen zu beschäftigen, da Vorgänge oft monatelang und zu langsam bearbeitet würden.

 

Der Mitarbeiter der Sozialbehörde sagt, dieses vom Bund finanzierte Modellprojekt sei im Bereich Rechtsextremismusprävention angesiedelt. Die Förderrichtlinie bedinge, Polizei und Zivilgesellschaft diesbezüglich in Diskurs zu bringen sei und basiere auf einem Papier des Kabinetts der Bundesregierung zum Thema Rechtsextremismus. Familien- und Innenministerium hätten dies gemeinsam auf den Weg gebracht.

 

Die Leiterin des Beratungsangebots weist darauf hin, dass im Kontext von Antisemitismus, Fälle von linkem Antisemitismus ebenfalls aufgeführt worden seien.

Die lange Bearbeitungszeit sei ein tatsächliches Problemfeld, wenn Betroffene erst sehr spät an Informationen kommen z.B. darüber, dass es Betroffenenberatung und Unterstützung gebe. Bei Staatsschutz und Polizei häufen sich Akten.

 

Frau Schenkewitz möchte wissen, warum der Stadtteil Barmbek für dieses Pilotprojekt ausgesucht wurde, ob die Feuerwehr beim Zusammenspiel von Polizei und Zivilgesellschaft ebenfalls eine Rolle spiele, wie die Betroffenen von Modellprojekt und Beratungsstelle erfahren und ob es Möglichkeiten der Projektverlängerung gebe.

Außerdem werden die Stellenanteile als zu niedrig empfunden.

 

Der Mitarbeiter der Sozialbehörde sagt, Innenbehörde und Polizei hätten Barmbek als Pilot ausgewählt, weil dieser Stadtteil mit zwei Polizeikommissariaten gut ausgestattet sei, um mit diesem, eher kleinen und überschaubaren, Projekt zu starten. Personell sei dies seitens der Polizei zu leisten.

Ziel des Projekts sei die Steigerung des Anzeigenverhaltens und die Aufklärung, deswegen sei die Polizei und nicht die Feuerwehr involviert.

Hinsichtlich der Weiterfinanzierung müsse der Beschluss des Bundeshaushalts zur Förderrichtlinie „Demokratie leben“ abgewartet werden, ob das Projekt in Hamburg weitergeführt werden könne.

 

Die Leiterin des Beratungsangebots möchte nochmal klarstellen, dass Empower nicht mit dem Projekt „Zivilgesellschaft und Polizei“ gleichzusetzen sei. Das Beratungsprojekt Empower bestehe seit 2015 in Hamburg mit den Beratungsstellen und der Meldestelle. Empower sei mit 6,01 Stellen ausgestattet, wovon eine 0,5 Stelle dieses Kooperationsprojekt von Innenbehörde der Sozialbehörde begleite.

Es sei richtig, dass das Dunkelfeld aufgehellt werden müsse und das Anzeigenverhalten dabei eine große Rolle spiele. Dafür müssen sich weitere Institutionen wie z.B. Schule und Sportvereine ebenfalls besser aufstellen, um Formen von Antisemitismus und Rassismus zu erkennen. Auch das würde Betroffene ermutigen, über die Vorfälle zu sprechen und an das Wissen zu kommen, dass sie Anzeige erstatten können.

Betroffene können sich per Telefon, E-Mail oder über die digitale Hinweisstelle an Empower wenden. Das funktioniere sehr gut, dass Betroffene auf verschiedenen Wegen vermittelt werden. Außerdem sei festgestellt worden, dass Kooperationspartner und vor allem Communities und Initiativen viel dazu beitragen, dass Betroffene bei den niedrigschwelligen Beratungsstellen ankommen. Es sei sogar so, dass Teile der polizeilichen Strukturen (Polizeischutz) auch Betroffene an Empower verweisen.

 

Die Mitarbeiterin im Projekt ergänzt, dass an beiden genannten Polizeikommissariaten Schulungen zur Beratungsstelle Empower und der Verweisberatung stattfinden, aber auch zu „was ist eigentlich Rassismus und wo spielt Rassismus eine Rolle?“ Die Idee dahinter sei, dass sich dies auch in anderen Strukturen innerhalb der Polizei verankern lasse.

 

Frau Schmedt auf der Günne sagt, es gebe inzwischen an Gerichten Mediationen als Vorverfahren oder Ombutsleute in anderen Bundesländern, die erst angefragt werden müssen, gerade bei Nachbarschaftskonflikten, bevor es zu Gericht gehe und fragt, ob auch angedacht sei, Opfer und Täter zusammenzubringen, um möglw. Konflikte schneller lösen zu können. Außerdem möchte Frau Schmedt auf der Günne wissen, was unter dem Begriff Vorfälle zu verstehen sei und konstatiert aus ihrer eigenen Berufspraxis, dass Fälle oftmals zivilrechtlich schneller geklärt werden, weil die Bearbeitung bei Behörden sehr viel Zeit, manchmal Jahre, in Anspruch nehme.

 

Die Mitarbeiterin im Projekt antwortet, dass eine Mediation bei der polizeilichen Arbeit schwierig sei, da zu Strafanzeigen ermittelt werden müsse.

 

Die Leiterin des Beratungsangebots erklärt, dass sich jedes Anliegen von Betroffenen sowie die Systeme, in denen sich die Personen befinden, wie z.B. Nachbarschaft oder Bildungseinrichtungen etc., genau angeschaut werden und oft der Wunsch gehegt werde, dass ein gemeinsames Miteinander weiter möglich sei.

Der Begriff Vorfälle meint alles, was im Kontext Beleidung, Bedrohung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung, aber auch Volksverhetzungen, Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen vorkomme. Empower berät aber auch Menschen, die täglich Erfahrung mit Rassismus und Antisemitismus machen. Gerade nach Hanau, Halle und dem 7.Oktober kommen Menschen in die Beratung, weil diese politisch motivierten Taten symbolische Botschaften vermitteln, die Auswirkungen auf Menschen und Communities hätten.

 

Frau Dr. Sellenschlo bittet um Erläuterung, was mit Community gemeint sei.

 

Die Leiterin des Beratungsangebots erklärt, dass Community aus einer rassismus- und antisemitismuskritischen Perspektive gesehen, Menschen meine, die aufgrund von verschiedenen Formen von Rassismus und verschiedenen Formen von Antisemitismus Diskriminierungs- und Gewalterfahrung machen, die aus spezifischen Ideologien als „andere“ markiert würden wie z.B. Schwarze Menschen, Jüdinnen und Juden, Muslime, Asiat*innen etc.

Mit Communities seien ebenso Verbände und Initiativen gemeint.

 

Frau Czabania-Ermer bittet um eine Erläuterung, was unter Re-Viktimierungsschutz zu verstehen sei.

 

Die Leiterin der Beratungsstelle führt aus, dass es sich um einen Begriff aus der Kriminologie handle d.h. untersucht wurde, welche verschiedenen Prozessen stattfinden, um „zum Opfer gemacht werden“. Das Re beziehe sich auf eine Wiederholung und nicht auf ein Rückgängigmachen, so werde z.B. Opfern oft auch eine gewisse Mit-Schuld an der Tat zugesprochen. 

 

Herr Konow möchte bezüglich des sozialdarwinistischen Ansatzes in der Statistik bezweifeln, dass es lediglich 7 Vorfälle im Bereich Wohnungs-/Obdachloser gegeben habe. Die Statistik müsste insofern aufgearbeitet werden, als das allgemeine Menschenbild der Gesellschaft „auf den Schwächeren einzutreten, als Blitzableiter“ weitreichender betrachtet werden müsse.

 

Die Leiterin der Beratungsstelle sagt, es werde davon ausgegangen, dass das Dunkelfeld massiv sei und bei Sozialdarwinismus d.h. Gewalt gegenüber wohnungslosen Menschen/armen Menschen gebe es die Problematik, dass viele Betroffene sich nicht anbinden, keine Informationen haben und wenig Sensibilität in der Gesellschaft vorhanden sei und Zeugen diese Vorfälle nicht melden. Die 7 statistisch erfassten Vorfälle seien weniger „als die Spitze des Eisberges“ und nicht die Abbildung der Realität.

Es sei daher gut, dass überhaupt 7 Vorfälle bei Empower angekommen seien.

 

Auf den Einwand von Herrn Konow, sich an Sozialarbeitende zu wenden, verspricht die Leiterin der Beratungsstelle, den Hinweis noch einmal mitzunehmen.

 

Frau Schmedt auf der Günne führt aus, dass die gesamtgesellschaftliche Debatte in der Gesellschaft in eine andere Richtung verlaufe und möchte wissen, ob die Polizei diese Art Schulungen unterstütze. Aktuell habe z.B. die Situation am Jungfernstieg durch Jugendliche eine neue Art der Kriminalität erlangt.

 

Beide Polizeikommissariate, so die Mitarbeiterin im Projekt, seien dem Projekt positiv zugewandt.

 

Der Mitarbeiter der Sozialbehörde ergänzt, dass die Beschwerdestelle der Polizei einer der Akteure des Teams sei und es gebe ein großes Eigeninteresse, sich mit den Themen auseinanderzusetzen. Die Polizei schätzt die Wirkung und die Debatten, die daraus entstehen und dies werde in ganz Hamburg wahrgenommen.

 

Laut Statistik, so Herr Klutse hätten 30% der Einwohner Hamburgs Migrationshintergrund und fragt, ob es Erfahrungen gebe bei der Polizei mit Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund.

 

Die Mitarbeiterin im Projekt sagt, sie könne auf eine Studie zu Polizist*innen mit Migrationshintergrund und ihrer Wirkung in die Organisation und nach außen zurückgreifen, die sie bei der Polizei Hamburg von 2018-2021 durchgeführt habe.

Es werde gerade von diesen Kolleg*innen sehr viel erwartet, im Hinblick auf interkulturelle und sprachliche Kompetenzen und Anti-Rassismus-Arbeit in die Organisation. Viele dieser Kolleg*innen sprechen „nur“ Deutsch und Schulenglisch, auch wenn die Eltern im Ausland geboren seien. Mit den Erwartungen müsse man vorsichtig sein. Die Polizei verfüge über eine starke Organisationskultur, eher vereinheitlichend, als Diversität zulassend. Man könne nicht 1:1 übertragen, je größer die Diversität, desto besser arbeite die Polizei mit migrantisierten Gruppen. Es bleibe abzuwarten, wie es sich in der Zukunft entwickle. In Barmbek gebe es junge Kolleg*innen mit Migrationshintergrund, die beim Projekt mitmachen. Man könne nicht sagen, dass sie eine besondere Rolle spielen, ganz im Gegenteil, denn alle Polizist*innen werden geschult. Man könne nicht behaupten, nur weil jemand Migrationsgeschichte habe, verfüge sie/er automatisch über eine besondere Sensibilität.

 

Herr Baumann sagt, gerade die Berliner Polizei habe viele junge Leute mit Migrationshintergrund (vorwiegend türkisch) in den Polizeidienst übernommen, um auf bestimmte Communities Wirkung zu erzielen, z.B. bei familiären Streitigkeiten. Es sei ein sinnvoller Ansatz, vor dem Hintergrund der vom Bundesinnenministerium vorgestellten Kriminalstatistik, denn das Hauptproblem sei, dass eher die meisten Deutschen Opfer von ausländischen Tätern werden, als umgekehrt. Herr Baumann möchte wissen, ob Polizisten mit Migrationshintergrund in bestimmte Communities hineinwirken können bzw. vor Ort helfen können.

 

Die Mitarbeiterin im Projekt mahnt zur Vorsicht bei der Interpretation von Statistiken. Die von ihr durchgeführte und v.g. Studie wurde in Berlin und Hamburg durchgeführt, in dem Zeitraum, in dem Berlin die Einstellungsoffensive gestartet habe und es innerhalb der Berliner Polizei zu großen Spannungen gekommen sei, worunter die jungen Auszubildenden gelitten haben. Tatsächlich sei die Wirkung dieser Beamt*innen in bestimmte Gruppen hinein sehr schwer zu beurteilen. Was man sagen könne sei, dass die jungen Menschen großen Druck verspürten und dass das Dolmetschen im Dienst nicht so einfach sei wie man glaube, weil andere Kolleg*innen dabei seien und tlw. die Loyalität im Dienst in Frage gestellt wurde. Auch in der Beurteilung wirke sich dies nicht durchweg positiv aus. 

Generell jedoch sei Diversität innerhalb der Polizei unabdingbar und nötig, da die Gesellschaft sich auch verändert habe. Nur die Erwartungshaltung, die damit verbunden sei, müsse überdacht werden. Es sollte vielmehr an den Organisationsstrukturen gearbeitet werden, als nur zu glauben, dass sich mit der Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund alle Probleme lösen lassen.

 

Herr Dr. Schinnenburg hätte sich gewünscht, dass bei einem gemeinsamen Projekt von Sozial- und Innenbehörde die Polizei heute auch vertreten gewesen wäre und möchte wissen, ob eine Polizistin/ein Polizist Teil des Projekts sei.

 

Der Mitarbeiter der Sozialbehörde erklärt, dass dieses Projekt zweigeteilt sei, als Sozialbehörde mit dem fachlichen Teil für die Zivilgesellschaft und die Beschwerdestelle der Polizei als Teil der Praxis und fachliche Leitung für die Kriminologin im Team. Eine Polizistin/ein Polizist sei nicht mit im Team.

 

Der Vorsitzende dankt den Referent*innen und schließt diesen TOP.

 

Ö 5 - 21-5090

Eingabe: Rettungsdienst / Falck in Hamburg

Herr Schleumer, Notfallsanitäter beim Falck Rettungsdienst, fasst den Sachstand der letzten 15 Monate und die Entwicklung in den letzten 5 Jahren, dessen Verlauf der Drucksache anhängen, kurz zusammen:

Falck Rettungsdienst, der seit 34 Jahren als privater Rettungsdienstanbieter in Hamburg tätig ist, ursprünglich mit eigener Leitstelle, durfte nach einem Rechtsstreit 2018 mit der Innenbehörde und einer nachfolgenden gerichtlichen Einigung statt 16 nur noch 8 RTW betreiben. Die eigene Leitstelle durfte fortan keine eigenen Notfälle mehr annehmen oder disponieren, sondern musste sie an die Feuerwehr abgeben. Lediglich die Krankentransporte durften ab diesem Zeitpunkt noch angenommen werden. Notfalleinsätze wurden fortan von der Berufsfeuerwehr disponiert. Mit Beschluss des neuen Rettungsdienstgesetztes wurde 2019 in §14 HmbRDG die Grundlage dafür gelegt, dass Falck vom Rettungsdienst ausgeschlossen werden kann, weil „der Bieterkreis für Ausschreibungen auf gemeinnützige Organisationen beschränkt werden kann“, weiter müssen diese gemeinnützigen Organisationen im Hamburger Katastrophenschutz anerkannt sein.

Das werde für rechtswidrig gehalten, weil dort EU-Recht noch enger gefasst ist.

Falck ist eine gemeinnützige Organisation, Falck hat einen Katastrophenschutz, Falck ist auch in anderen Bundesländern im Rettungsdienst eingebunden und kann sich dort auf Ausschreibungen bewerben. Nur die Anerkennung speziell im Hamburger Katastrophenschutz wird Falck von der Innenbehörde verwehrt, welche auch für die Rettungsdienstausschreibungen zuständig ist. Alle Anträge von Falck auf Mitwirkung im Katastrophenschutz wurden in den letzten Jahren abgelehnt. So wird als Voraussetzung ein Stresstest gefordert. Auf Nachfrage von Falck, wie dieser durchzuführen ist, gab es die Antwort, dass dies nur möglich sei, wenn man im KatSchutz anerkannt sei.

 

In 2023 wurden die 8 Falck RTW ausgeschrieben in 6 Losen.

Parallel dazu gab es bereits Unruhe in der Führungsebene der Feuerwehr, der Amtsleiter ist seit Monaten krankgeschrieben, das Hamburger Abendblatt und die Mopo berichteten.

Die Ausschreibungen über die 6 Lose liefen bis zum 6.4.2023 12:00 Uhr. 19 Minuten wurde das Los erneut aufgemacht mit dem Hinweis, dass nur einzelne Lose verlängert werden sollten, dies aber aus technischen Gründen nicht möglich sei. Auch darauf gab es keine zuschlagsfähigen Angebote.

Eine Woche später, in der Verlängerungsphase, am 12.04.2023 wurde die Ausschreibung kurzzeitig offline genommen. Nach einigen Minuten war sie wieder online. In der Zwischenzeit war das Los Barmbek in 2 neue Lose aufgeteilt (2a, 2b) und dazu gab es neue Einsatzgebiete. Exakt in der Mitte der beiden Einsatzgebiete befanden sich das UKE und das AK Barmbek.

(in der ersten Ausschreibungsphase gab es vom DRK eine Anfrage, ob diese beiden Krankenhäuser als mögliche Standorte für eine Rettungswache in Frage kämen und das wurde verneint mit der Begründung: Von beiden Standorten aus lassen sich innerhalb einer 5-minütigen-Fahrzeit 65% aller Einsätze rechtzeitig erreichen)

Trotz der Verlängerung gab es keine ausreichenden Angebote. Die Verlängerung wurde geschlossen, Lose wurden teilweise zurückgezogen oder eben nicht bezuschlagt.

Daraufhin wurde eine Interimsvergabe eingeleitet, wo 8 RTW den 4 Hilfsorganisationen angeboten wurden. Das Schreiben liegt Falck vor. Falck hatte daraufhin angeboten, die eigenen RTW im Dienst zu halten, auch über den 16.11.2023 hinaus, was eindeutig abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Falck nicht im Hamburger Katastrophenschutz sei. Die 4 HiOrg haben die 8 RTW untereinander aufgeteilt, was sehr verwunderte, weil es vorher bereits diverse Kleine Anfragen zu Ausfallzeiten gegeben hat.

Der Malteser Hilfsdienst hatte z.B. im 1.Quartal mit 160 abgemeldeten Schichten, trotzdem weiterhin Lose und den Zuschlag bekommen. Im selben Zuge wurde Falck aber öffentlich vorgeworfen, ein unzuverlässiger Anbieter zu sein. Man habe zu hohe Ausfallzeiten und liefere nicht! 

Die Behörde bezieht sich bei dieser Aussage leider auf den Zeitraum der letzten Wochen vor dem Ausscheiden von Falck im Rettungsdienst. Hier kam es tatsächlich vereinzelt zu Ausfällen von etwa 13 Prozent. Dies wird nun als Begründung der Öffentlichkeit präsentiert. Tatsächlich hatte Falck aber selten bis nie Ausfälle über 5%, lediglich in den letzten Monaten, wo klar war, dass Mitarbeiter bei Falck im Rettungsdienst keine Zukunft haben werden und das Unternehmen verlassen haben.

Diese Argumentation kann nur schwer nachvollzogen werden.

 

Zudem wurde während der Ausschreibung in den Mietvertrag mit dem Marienkrankenhaus eigegriffen. Am Ende war Falck gezwungen den Standort aufzugeben und den Maltesern zu übergeben, die auch den RTW ab dem 17.11.23 per Interimsvergabe bekommen haben.

Parallel dazu haben die Mitarbeiter von Falck um die Weiterexistenz gekämpft.  Es wurden Briefe an BGMI, die Bürgerschaf sowie den Innenausschuss geschrieben, aber aus keiner Richtung gab es entgegenkommende Reaktionen. Auch haben Falck Mitarbeiter mehrere Demonstrationen durchgeführt.

Im Oktober wurde durch den Innensenator verkündet, dass 10 zusätzliche RTW in den Dienst genommen wurden, es handelt sich um die Tagdienst-Verstärkung aus der Januar-Ausschreibung. Stundentechnisch haben diese 10 RTW nicht einmal ansatzweise das aufgefangen, was Falck mit 9 RTW im 24-Std-Betrieb geleistet hat.

Daraufhin gab es einen Artikel der Freien Wähler zu den „Rechentricks der Behörde“.

Vier Tage vor dem Ende von Falck am 16.11.2023 hat eine HiOrg bekannt gegeben, 4 RTW nicht besetzen zu können. Die Innenbehörde hat daraufhin eine Krisensitzung mit den 4 HiOrg und deren Geschäftsführern anberaumt. Verschiedene Presseartikel berichteten.

Die Lose wurden unter den anderen HiOrg aufgeteilt, die u.a. auf Ehrenamtliche aus ganz Deutschland zugegriffen haben sowie auf Mitarbeitende aus Arbeitnehmerüberlassungsfirmen.

Falck sollte auf keinen Fall weitermachen, denn der Innensenator will den Rettungsdienst nicht in privater Hand sehen mit der Begründung, dass Notfallrettung eine staatliche Aufgabe ist (Zitat Andy Grote, NDR-Interview). Andere Bundesländer zeigen, dass es anders geht und die übergeordnete Behörde trotzdem die Kontrolle behalte.

 

In Hamburg werden Hilfsfristen nur in 57% der Fälle eingehalten. Hamburg ist hinter Berlin das zweitschlechteste Bundesland in Bezug auf Hilfsfristen. Auch aus dieser Sicht gibt es keinen Grund einen privaten Rettungsanbieter auszuschließen. Berlin wollte vor kurzem 18 Rettungswagen an private Anbieter ausschreiben, aufgrund des großen Einflusses der dortigen HiOrgs wurde schlussendlich davon Abstand genommen.  

 

Auf einer Demo am 14.12.2023 wurde BGMI eine Liste übergeben, auf der die Ausfälle der HiOrg dokumentiert wurden. Nach 4 Wochen waren ca. 200 12-Std-Schichten ausgefallen. Aus verlässlicher Quelle weiß man, dass die Zahlen manipuliert waren, denn die HiOrg haben teilweise 24-Stunden als eine Schicht eingetragen, was eigentlich 2x12-Std.-Schichten sind und damit deutlich höhere Zahlen ergeben würden.

Eine Woche nach Übergabe dieser Liste fiel zufällig das System der Feuerwehr aus und die HiOrg wurden aufgefordert, nur noch per Mail Ausfälle zu melden.

Letztendlich kam es nach viel Kritik im Innenausschuss zu einer Selbstbefassung (gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).

 

Die 8 interimsweise zum 1.10.23 vergebenen und auf 1 Jahr befristeten RTW, wurden wieder neu ausgeschrieben, wieder auf HiOrg beschränkt.

Zur EM sind zusätzlich 20 RTW, auch auf HiOrg beschränkt, ausgeschrieben.

Aktuell läuft wieder eine Ausschreibung für 5 RTW, ebenfalls mit Beschränkung auf HiOrg  (trotz Ausfallzahlen von teilweise 25%!)

 

Das ist überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, denn lt. einer schriftlichen Kleinen Anfrage der FDP in Wandsbek befinden sich zeitweise die Ausfallzeiten der HiOrg im zweistelligen Bereich. Die Malteser grenzen an 25% Ausfälle, das DRK tlw. an 20%, der ASB an 22% und das, obwohl sie deutlich mehr Aushilfen, Ehrenamtliche und Leiharbeitende einsetzen, als sie dürften. Aus der SKA geht hervor, dass maximal 20% Ehrenamt eingesetzt werden darf und die restlichen 80% in einer Festanstellung zu dem Leistungserbringer mit mind. 19 Stunden Wochenarbeitszeit stehen müssen.

Das ist die aktuelle Lage, die sehr viel Geld kostet.

 

Die Rettungsdienstgebühren wurden im Januar um 32% erhöht, von 533€ auf 701€. Begründet wurde dies mit dem Mehraufwand der HiOrg und einer Notfallsanitäter*innenzulage bei der Feuerwehr (200 Euro/ monatlich). Zudem wurde der Mehraufwand der HiOrgs begründet.

 

Man kann auf Falck-Seite verstehen, dass die Stadt alle Notfalleinsätze selbst abrechnen möchte, während Falck seine Einsätze selbst mit den Krankenkassen abgerechnet hat. Durch den Wegfall der Falck-Ressourcen kann die Stadt so 25000 Einsätze pro Jahr mehr abrechnen, was bereits eine Mehreinnahme für die Stadt von etwa 13 Mio. Euro (25.000 Einsätze x 533 Euro) bedeutet, dazu kommt nun noch die Erhöhung um 32%.

 

Betrachtet man den Bezirk Hamburg-Nord wurden im Mai 2023 3 RTW beim Malteser Hilfsdienst von Steilshoop nach Wandsbek verschoben, weil sie noch ein Los aus einem älteren Klageverfahren erhalten haben. Diese 3 RTW fehlen somit in Hamburg-Nord, aber die nächste Kleine Anfrage sah hinsichtlich der Ausfallzahlen entsprechend besser aus (weniger Ausfälle).

Im November sind zudem 2 Falck-RTW am Standort Barmbek verschwunden, somit sind auf 2,5km insgesamt 5 RTW außer Dienst gegangen.

Das DRK betreibt jetzt einen RTW (23F) am AK Barmbek (der Standort, der ursprünglich ausgeschlossen wurde). Es handelt sich dabei nicht um einen zusätzlichen RTW, denn der 23F wurde vorher von der Feuerwehr betrieben. Lediglich der RTW 24R ist seit Oktober wieder in abgespeckter Stundenvorhaltung mit den Tagdienstverstärkern besetzt worden.

 

In Poppenbüttel ist der 24-Std-RTW von Falck weggefallen (obwohl bereits im Januar ein Mehrbedarf festgestellt und ausgeschrieben wurde!) und in Langenhorn ist 1 RTW von den Johannitern nachbesetzt worden.

Insgesamt fehlen in HH-Nord also 6 RTW.

 

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass Falck zudem ein Ausbildungsbetrieb war. Zuletzt waren 100 Notfallsanitäter*innen in der Ausbildung. Die Ausbildung kann leider nicht mehr weiterbetrieben werden. Die letzten zwei Kurse hat die Feuerwehr übernommen, die Ausbildung findet aber weiter bei Falck an der Schule statt. Danach (in 2 Jahren) ist Schluss, denn es gab keinen weiteren Aufbau von Ausbildungskapazitäten.

Der Neubau der Feuerwehrakademie soll bald fertiggestellt sein, dort wird aber nur für den Eigenbedarf ausgebildet. Beim DRK, an deren Schule am Schlump sind die Kapazitäten am Ende, es wird dort (nach meinem Stand) keine weiteren Ausbildungskapazitäten geben. Die Maltheser haben in Hamburg keine eigene Schule, der ASB bildet in der Falck-Akademie bisher aus. Aus diesem Grund wird nun teilweise auf externe Leistungsanbieter in Schleswig-Holstein zurückgegriffen.

Prognostiziert wird daher für die nächsten 2 Jahre ein hoher Fachkräftemangel im Bereich der Notfallsanitäter.

Falck hat zudem nicht mehr die Möglichkeit Rettungssanitäter in dem gewohnten Umfang auszubilden, von vorher ca. 300 Auszubildenden pro Jahr mit einer Ausbildungszeit von 3 Monaten, sind nur etwa 50% im Hamburger Krankentransport geblieben. Falck hatte auch für andere Betriebe ausgebildet, auch diese Ausbildungskapazitäten mussten deutlich eingeschränkt werden.

Ebenso werden durch die vergebenen RTW bei den HiOrgs weitere Rettungssanitäter*innen benötigt, die den RTW fahren. So werden auch bei den HiOrgs die Krankentransportzahlen abnehmen.

 

Zum Zeitpunkt, als Falck aus dem Hamburger Rettungsdienst ausgeschieden ist, hatte Falck ca. 90 Notfallsanitäter*innen beschäftigt. Aufgrund der guten Arbeitsbedingungen sind 40% des Personals nach wie vor bei Falck und könnten sofort wieder Rettungswagen besetzen. Etwa 30% des Personals sind im Hamburger Umland beschäftigt, vor allem in Schleswig-Holstein bei den Rettungsdienstkooperationen und dem Rettungsdienst Stormarn. Nur knapp 30 % sind tatsächlich in Hamburg geblieben: Wechsel zu HiOrgs, in Krankenhäuser und Notaufnahmen. Netto hätten die HiOrg nicht viel mehr Personal dazubekommen, was die Ausfallzahlen auch belegen.

 

Es ergeben sich abschließend folgende Fragen:

 Wie lange möchte die Bevölkerung zukünftig auf einen RTW warten?

 Wer übernimmt zukünftig die Verantwortung, wenn Schäden entstehen?

 Soll der Rettungsdienst ein Glücksspiel sein, soll im RTW Personal sitzen, die sich in Hamburg auskennen und arbeiten oder kann Leihpersonal aus Baden-Württemberg ebenso schnell und sicher ins Krankenhaus finden und ist das Leihpersonal auch mit den Hamburger Behandlungs-Algorithmen vertraut.

 

Trotz aller Rechtsstreitigkeiten würde Falck dennoch gern wieder in den Hamburger Rettungsdienst kommen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion.

 

Herr Dr. Schinnenburg möchte, trotz der vielen Fakten, die heute nicht überprüft werden können, wissen, ob Falck in der Lage wäre sofort RTW auf die Straße zu bringen, ob in Hamburg-Nord Menschen in Gefahr gebracht werden, weil zu wenig RTW fahren und ob Rechtsverschlüsse durch die spezielle „Gestaltung“ der Ausschreibung stattgefunden hätten und wenn ja, ob Falck dagegen geklagt habe und welche Art Verfahren genutzt wurden.

 

Herr Schleumer sagt, es könnten sofort 5-6 RTW in den (24-Std-) Dienst gehen.

Für die Weiterbeschäftigung der eigenen Notfallsanitäter habe man aktuell Alternativen finden müssen und so habe Falck eine Arbeitnehmerüberlassung gegründet, über welche das Personal im ganzen Bundesgebiet „vermietet“ werde. Die Mitarbeitenden seien, aufgrund der guten Leistungen, bereit bei Falck zu bleiben, sie fahren u.a. für andere HiOrg, auch in Hamburg. Ein Teil sei an Werksfeuerwehren „vermietet“ worden, so dass Falck als Privatunternehmen erst einmal weiter operieren könne. Das skurrile daran ist, dass im Gegenzug die HiOrgs Personal aus ganz Deutschland in Hamburg zusammenziehen. Zum einen über das Ehrenamt, zum anderen über Leiharbeit. Tatsächlich habe Falck durch die Arbeitnehmerüberlassung einen enormen Zulauf an Notfallsanitäter*innen bekommen und könnte sogar langfristig mehr RTW auf die Straße bringen, als bisher.

Auf die Frage nach einem Versorgungsmangel, sagt Herr Schleumer, gebe es diesen bereits heute schon, da nur 57% der Notfälle rechtzeigt angefahren werden können. Dieser wäre schnell und einfach verbesserbar. Falck sei sicher kein Allheilmittel, um eine Hilfsfrist von 100 Prozent zu erreichen, aber angesichts der Versorgungslage sollte die Stadt Hamburg auch auf private Anbieter zurückgreifen.

Ein Versorgungsmangel entstehe indirekt auch wegen des Einkaufs von Leihpersonal, da jedes Bundesland nach anderen Behandlungsalgorithmen arbeite und das Leihpersonal nicht unbedingt mit der Versorgung nach Hamburger Vorgabe vertraut sei. Zudem könne man auch nicht erwarten, dass Ehrenamtliche über dieselbe Routine wie hauptamtliche Notfall-/Rettungssanitäter verfügen.

Es gebe Beschwerden, dass RTW nicht ins Krankenhaus finden und Lotsenfahrzeuge anfordern müssen, wodurch sich die Fahrt ins Krankenhaus verlängere oder dass man sich auf den Fahrzeugen und mit den Geräten nicht auskenne, weil man nur tageweise über eine Leiharbeitsfirma eingesetzt werde.

Qualitativ habe sich der Rettungsdienst in Hamburg verschlechtert, was man aus Gesprächen mit im Hamburger Rettungsdienst tätigen Notärzten erfahren habe. 

 

Falck habe Klage bis zum OVG eingereicht.

Sachlich sei der Inhalt des RettDG geprüft worden, in dem stehe, dass die Ausnahmeregelung angewendet werden könne und somit habe die Stadt Recht bekommen. Falck hat daraufhin eine Verfassungsklage eingereicht, mit dem Inhalt, dass das Gesetz nicht EU-rechtskonform sei. Der Ausgang sei noch offen.

 

Frau Schenkewitz mag sich nicht vorstellen, dass sie aktuell bei einem Notfall doppelt so lange ins Krankenhaus benötigt und damit wertvolle Zeit verliert. Der Zwist im Hamburger Rettungsdienst könne nicht nachvollzogen werden, das Ziel müsse sein, Hamburg und seine Hamburger*innen rechtzeitig und gut versorgt zu wissen, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Großereignisse wie z.B. die EM.

Schlimm sei, dass die gut ausgebildeten Fachkräfte Hamburg verlassen.

 

Herr Schleumer sagt, das Verleihen Falck-Arbeitskräften sei vorerst eine Alternativlösung, es zeige tatsächlich, dass ohne Falck in Hamburg die RTWs nicht besetzt werden könnten und der Rettungsdienst nicht funktioniere. Ebenfalls betint er noch einmal, dass es unverständlich ist, weshalb man an der „Kann“ Regelung nach §14 HambRDG festhält, wenn die Ausfallzahlen so hoch sind.

 

Herr Schleumer zitiert aus dem HmbRDG (Drucksache 21/16376):

§ 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne des Gesetzes sind

20. Leistungserbringer: Hilfsorganisationen oder Un­ternehmen, die auf Grund einer Beauftragung oder Konzession Leistungen des öffentlichen Ret­tungsdienstes erbringen,

 

§ 14

Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst

 (2) Als Leistungserbringer kommt nur in Betracht, wer geeignet und nicht gemäß §§ 123 und 124 des Ge­setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom Ver­gabeverfahren auszuschließen ist. Eignung und Leis­tungsstand des Leistungserbringers können jederzeit überprüft werden.

((3) Die Eignung ist nur dann gegeben, wenn

1. die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betrie­bes gewährleistet sind,

3. keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zu­verlässigkeit und der fachlichen Eignung der Leis­tungserbringer und der zur Führung der Geschäfte bestellten Person begründen,

4. auf Grund der zu schaffenden organisatorischen und technischen Voraussetzungen eine ordnungs­gemäße und dauerhafte Durchführung der zu übertragenden Leistungen im Rettungsdienst ge­währleistet ist.

 

Trotz aller Verschiebetricks können die HiOrg bis zu 25% der an Sie gestellten Anforderungen nicht erbringen. Falck gehe es nicht darum Bashing gegen HiOrgs zu betreiben, sondern darum, den gesamten Rettungsdienst resp. die Notfallrettung für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu verbessern. So hat jede Organisation ihre Daseinsberechtigung, egal ob HiOrg, Privat oder Feuerwehr und man sollte alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen!

 

Frau Schenkewitz möchte wissen, wie es aktuell um Falck bestellt sei.

Selbst Krankentransporte für spezielle Behinderungsgrate müssen mit 2 Tagen Vorlauf angemeldet werden.

 

Herr Schleumer antwortet, dass der Krankentransport in Hamburg immer schon den privaten Organisationen überlassen sei. Auch die HiOrg würden über Krankentransportwagen verfügen. Seitdem sie RTW besetzten müssen, sei deren Anzahl der Krankenwagen deutlich geschrumpft.

Bei Falck wurden ca. 300 Rettungssanitäter*innen pro Jahr ausgebildet, wobei Rettungssanitäter*innen in der Regel nach 1,5 - 2 Jahren in andere Berufe wechseln und die Masse deswegen auch notwendig war. Außerdem habe Falck den Rettungssanitäter*innen die Möglichkeit geboten, eine Ausbildung zum Notfallsanitäter im Verlauf zu absolvieren, oder aber eben RTW zu fahren. Dies sei ein enormer Vorteil gewesen, da die Bewerbungen auf Rettungssanitäter-Ausbildungsplätze abnehmen. Daher könne es sein, dass man in Zukunft noch länger auf einen Krankentransport/Rettungswagen warten müsse.

 

Herr Dr. Kaputanoglu ist bei der ausführlichen, zur Verfügung gestellten Dokumentation aufgefallen, dass gewisse Zahlen für Hamburg eher auf ein Strukturproblem hinweisen könnten wie z.B. unterbesetzte Notdienste in Krankenhäuser, Wartezeiten auf einen RTW oder die Erreichbarkeit des Bestimmungsortes.

Seitens der Bezirksebene seien die Möglichkeiten hierzu beschränkt.

 

Herr Stahr zeigt sich verwundert, dass die Hamburger Behörden die bisherigen Anbieter des Rettungswesens als staatliche Organisationen einordnen. Es handle sich tatsächlich um eingetragene Vereine, die als private Rechtsform zu betrachte seien.

Herr Stahr möchte wissen, ob Falck Unterstützung von den anderen Anbietern bekommen habe?

 

Herr Schleumer erklärt, dass das DRK das Ziel der sog. Bereichsausnahme (EU-Recht) verfolge, in dem als Begründung, die Verknüpfung von Katastrophenschutz und Ehrenamt angegeben werde, da Ehrenamtlicher ihre Routine mit regelmäßigen Fahrten im Rettungsdienst erlangen sollen. Das DRK habe durch die enge Auslegung des EU-Rechts einen gewissen Vorteil. Aber auch im Ehrenamt fehle Personal. Das DRK stehe nicht an der Seite von Falck.

Die anderen Hilfsorganisationen hätten immer mal Kontakt aufgenommen und unter vorgehaltener Hand gesagt, dass es ohne Falck schwer sei. Die Innenbehörde erwarte, dass die HiOrgs die Erwartungen erfülle.

 

Frau Dr. Sellenschlo, selbst im Rettungsdienst als Ärztin und ehrenamtlich bei der DRK-Rettungshundestaffel tätig, muss konstatieren, dass auf bezirklicher Ebene keine adäquate Unterstützung geleistet werden könne. Sie kann aber bestätigen, dass das DRK solche Ideen der Bereichsausnahme verfolge und auch politische Kontakte für ihre Ziele nutze.

 

Herr Schleumer sagt, die Lage sei verzweifelt und man hoffe auch auf Ideen seitens der Politik, weil Rechtsstreitigkeiten sehr lange dauern und erst abgewartet werden müssen. So könnte man z.B. auf Bezirksebene versuchen, Falck in den Katastrophenschutz einzubinden. Das wäre zwar immer noch keine Garantie, dass Falck dann auch Ausschreibungen gewinnen werde, aber es wäre ein wichtiger Schritt.

 

Frau Dr. Sellenschlo bedankt sich (im Namen aller) für die ausführliche Darstellung der aktuellen Situation und zeigt sich zuversichtlich, dass die Bezirkspolitik die entsprechenden Stellen des Landes kontaktieren werde, um sich für den Rettungsdienst einzusetzen.

 

Herr Schleumer hofft, dass die Innenbehörde sich nochmal mit diesem Thema und auch mit der Aufarbeitung der Mobbingvorwürfe innerhalb der Feuerwehr beschäftigen werde und zu einer vernünftigen Lösung für die Hamburger Bürger*innen komme. Das Thema darf nicht totgeschwiegen oder unter den Tisch gekehrt werden, so wie bei der Selbstbefassung versucht wurde, die „Akte“ zu schließen.

Die gesundheitliche Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger sei immerhin ein Grundrecht.

 

Herr Konow sagt, man habe genug Material, um die Lage einzuschätzen und dennoch hätten gern andere HiOrg noch zu Wort kommen dürfen.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Schleumer für seinen Beitrag.

 

Ö 6

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Frau Meermann berichtet von einer hamburgweiten Versammlung im Hamburg Haus in Eimsbüttel mit 120 Delegierten zum Thema „Gesundheit im Alter“ und einer Senior*innen-Delegierten-Versammlung im Bezirksamt HH-Nord zum Thema „Inflationsausgleich“. Senior*innen aus Schleswig-Holstein und Hamburg hätten sich zusammengeschlossen über die AWO, Verdi und die paritätischen Verbände, Mecklenburg-Vorpommern werde dazukommen mit dem Ziel einer Demonstration im Juni.

 

- Am Alsterdorfer Markt sei eine Veranstaltung zum Thema „Gesundheit“ geplant.

- Das Thema MOIA werde weiterbearbeitet, mittlerweile liegen weitere Klagen vor, weil Fahrziele nicht erreicht werden können und Senior*innen vorher ausgesetzt werden.

- Es wurde das Wohnprojekt der FLUWOG auf dem Harzloh besucht, der Seniorenbeirat hat dort gleich auch um neue Mitglieder geworben.

- Im Zuge eines Seniorentreffs im Harzloh hätten die Senior*innen angemerkt, dass die Bartholomäus-Therme nach dem Umbau nicht barrierefrei erschlossen werden könne. Es fehle eine Rampe.

- Viele Arztpraxen in Barmbek befinden sich im 1.OG/2.OG ohne Fahrstuhl.

- Senior*innen haben bei der Gartenarbeit in einem Grünzug in Dulsberg geholfen und Plätze für weiter Sitzbänke eruiert und sind mit Bürger*innen in Kontakt gekommen.

 

Frau Meermann fragt nach einer Eingabe des Seniorenbeirats mit dem Thema, wie sich die Einkommen während des Pandemiegeschehens. Dem SozA ist diese Eingabe nicht bekannt.

 

Frau Dr. Sellenschlo berichtet von dem Start eines Projekts „Rundgänge mit Senior*innen auf den Spazierrouten in Hamburg-NOrd“ in Langenhorn. Auf der Strecke vom Bauhaus in de Tarpen zum Stausee hätte nirgends eine Bank für eine kleine Rast gestanden. Am Stausee wiederum stünden 6 Bänke.

Der erste Spaziergang sei gut angekommen, weil es der Alters-Einsamkeit entgegenwirken solle und ein niedrigschwelliges Angebot sei. Am Dienstag, 23.4. um 11:00 Uhr sei ein weiterer Rundgang mit Willy Bartels von der Geschichtswerkstatt geplant. Treffpunkt ist der Schmuggelstieg mit dem Ziel entlang der Tarpenbek zu wandern und sich über die Nazi-Vergangenheit in diesem Bereich anhand der Gedenkstätten unterrichten zu lassen.

 

Der Vorsitzende äußert sich zuversichtlich darüber, dass der Wunsch der Senior*innen nach ausreichend Bänken auch in der kommenden Legislatur im Sozialausschuss weiterbewegt werde.

 

Ö 7

Bericht aus dem Inklusionsbeirat

Frau Wandke berichtet von einer Veranstaltung am 09.02.2024 im Rahmen der Woche des Gedenkens zum Thema „Kontinuität eines Menschenbildes“ und es gebe Überlegungen weitere Veranstaltungen in dem Kontext anzubieten.

Des Weiteren hätten am 01.02.2024 die Neuwahlen des Inklusionsbeirats stattgefunden. Der neue Inklusionsbeirat bestehe aus weniger Mitgliedern, als bisher, denn auch in diesem Bereich sei es schwierig, Ehrenamtliche zu finden.

 

Frau Wandke möchte zu dem Thema der barrierefreien Arztpraxen anmerken, dass es davon leider nur wenige gebe wie auch wenige barrierefreie physio- und ergotherapeutische Praxen. Auf dem Im Internetportal „barrierefreie Arztpraxen“ gebe es Hinweise und Adressen, allerdings hätten sich, lt. NDR, von 5000 niedergelassenen Ärzt*innen lediglich 230 Praxen an dem Projekt beteiligt. Aus für Hamburger Angebot "Barrierefreie Arztpraxis" | NDR.de - Nachrichten - Hamburg <https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Aus-fuer-Hamburger-Angebot-Barrierefreie-Arztpraxis,arztpraxis172.html>

Außerdem rät Frau Wandke, die Angaben im Vorwege zu überprüfen, als sich darauf zu verlassen.

 

Frau Wandke wurde als Vorsitzende des Inklusionsbeirats wiedergewählt.

 

Ö 8

Anträge

Ö 9

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 9.1 - 21-3963.3

BürgerInnenbudget Q1-2024 hier: Sachstand

Ö 10

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 10.1 - 21-5217.1

Gesundheitsversorgung in Dulsberg verbessern Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Der Vorsitzende verliest kurz die Stellungnahme der BAGSFI dieser Nachtrags-Drucksache.

 

Herr Bersdorf sagt, das Pilotprojekt eines Gesundheitskioskes wurde in Hamburg-Mitte gestartet, viele Informationen dazu sowie das Konzept könne im Internet nachgelesen werden.

 

Der Vorsitzende ergänzt insofern, als das Konzept den Nachteil habe, dass es nur von 2 Krankenkassen getragen werde und die Änderung die Beteiligung aller Krankenkassen vorsah. Das sei aber nach wie vor nicht so.

 

Frau Schenkewitz zeigt sich ebenfalls enttäuscht, dass sich die Realisierung eines Gesundheitskioskes aufgrund der fehlenden Gesetzesinitiative des Bundes verschleppe. Die Hoffnung werde nicht aufgegeben und das Thema solle zugunsten der ärztlichen Versorgung in Dulsberg weiterbewegt werden.

 

Herr Stahr sagt, Bundesgesundheitsminister Lauterbach habe in der letzten Woche in den Medien bekannt gemacht, dass aufgrund des Widerstandes eines Koalitionspartners in dieser Legislatur mit der Umsetzung nicht zu rechnen sei.

 

Frau Burmeister gibt Herrn Stahr recht und äußert ihren Ärger über die Stellungnahme der BAGSFI, weil es sehr wohl (mehrere) Referentenentwürfe gebe, der letzte aus dem April. Die Darstellung der Fachbehörde kann nicht nachvollzogen werden. Gerade weil Dulsberg bereits mit dem Gesundheitszentrum „hinten runtergefallen“ sei, hätte ein Gesundheitskiosk an den Start gebracht werden müssen. Bei Gesundheitskiosken handle es sich eher um niedrigschwellige Beratungseinrichtungen.

Auf jeden Fall sollten Gesundheitszentren in diesem Stadtteil weiterverfolgt werden, um eine ausreichende ärztliche Versorgung zu gewährleiten. Gesundheitszentren gebe es in anderen Stadtteilen, in Dulsberg seien leider keine Ärzte gefunden worden.

 

Der Vorsitzende ermutigt die Mitglieder des Sozialausschusses das Thema weiterzuverfolgen und jede Möglichkeit zu nutzen, es wieder anzuschieben. Möglicherweise sei ein Knackpunkt des Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministers, dass dieser die Beteiligung aller Krankenkassen vorsehe.

 

Ö 11

Verschiedenes

Frau Meermann erwähnt ein rotes Backsteingebäude am Barmbeker Bahnhof, am Bahndamm, wo seit Monaten die Fenster mit Holz von innen vernagelt seien. Früher waren dort Jung-Erwachsene untergebracht.

 

Herr Baumann sagt, das Gebäude gehöre der Hochbahn und werde auch hin und wieder von der Hochbahn genutzt. Es werde vermutet, dass aktuell dort Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten stattfinden.

 

 

Herr Stahr erinnert, dass in der vorangegangenen Legislatur von 2009-2014 in diesem Ausschuss die Arbeitssituation behinderter Menschen thematisiert wurde. Im Lebenshilfe-Verlag ist ein neues Buch erschienen, das sich mit Perspektiven der Werkstätten für Menschen mit Behinderung auseinandersetze, s. Anlage.

Der Hamburg Senat habe den Hamburger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission vorgelegt, mit Drs-Nr. 22-14005 v. 09.01.2024.

 

 

Der Vorsitzende bittet die anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales um ihr Votum, ob die Sitzung am 07.05.2024 ausfallen könne, wenn keine Tagesordnungspunkte angemeldet werden:

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Abschließend verabschiedet der Vorsitzende die ausscheidenden Mitglieder des SozA.