Gesundheitsversorgung in Dulsberg verbessern Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Letzte Beratung: 18.04.2024 Ausschuss für Soziales Ö 10.1
Die medizinische Versorgung für Menschen mit „kleinem Geldbeutel“ ist auch in Hamburg verbesserungsbedürftig. Das betrifft beispielsweise viele Bewohner*innen des Dulsbergs. Die Einrichtung eines Lokalen Gesundheitszentrums (LGZ) war dort zuletzt aufgrund der herausfordernden Suche nach den dafür erforderlichen Ärzt*innen nicht möglich gewesen.
Inzwischen sind sogenannte Gesundheitskioske in einzelnen Hamburger Stadtteilen entstanden. Diese bieten aber nicht immer die eigentlich gewünschte Beratung für alle an, sondern teils nur für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
Das Bundesministerium für Gesundheit bewegt aktuell eine Gesetzesinitiative für ein bundesweites qualifiziertes Modell [1]. Die Gesundheitskioske sollen u.a. Gesundheitsgespräche, Hilfe bei der Suche nach Ärzt*innen, Beratung und Hilfe nach einem Ärzt*innenbesuch und Aufklärungsgespräche zu Diagnosen in verschiedenen Sprachen anbieten. Ein solcher Gesundheitskiosk für alle würde die gesundheitliche Versorgung der Menschen im Stadtteil Dulsberg deutlich verbessern.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Sozialbehörde dafür einzusetzen, dass im Zuge der laufenden Gesetzesinitiative auf Bundesebene die Einrichtung eines Gesundheitskiosks auf dem Dulsberg vorgesehen wird.
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion DIE LINKE
Timo B. Kranz Lena Otto Jonas Wagner
Dr. Anıl Kaputanoğlu Martina Schenkewitz
Rüdiger Wendt
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Am 31. August 2022 stellte Bundesgesundheitsminister Dr. Lauterbach seine Überlegung zur bundesweiten Einführung von Gesundheitskiosken vor. Mit der Presseerklärung vom selben Tag „Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit - Lauterbach präsentiert Eckpunkte für Gesetzesinitiative“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurden Eckpunkte vorgestellt.
Für die Umsetzung und Finanzierung ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches V im Rahmen eines umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens erforderlich. Einen konkreten Zeitpunkt, wann mit einer entsprechenden Initiative des Bundes zu rechnen ist, hat das BMG bisher nicht bekannt gegeben. Ein immer wieder angekündigter Referentenentwurf für ein sog. Versorgungsgesetz I wurde bisher noch nicht vorgelegt bzw. den Ländern übermittelt.
Ohne einen entsprechenden Gesetzesentwurf sind keine belastbaren Planungen für etwaige Gesundheitskioske in Hamburg möglich. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/8769 und 22/9429.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierung-plant-gesundheitskioske-deutschlandweit-lauterbach-praesentiert-eckpunkte-fuer-gesetzesinitiative
Keine
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