Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 17.05.2022

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden Ausschussmitglieder sowie Vertretende der Verwaltung und weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung sowie auf die geltenden Hygienevorschriften hin. Auch wenn es nicht mehr verpflichtend sei, werde um das Tragen einer Maske während der Sitzung gebeten, die allerdings für Vorträge oder Redebeiträge am Mikrofon abgenommen werden dürfe. Die Öffentlichkeit müsse sich nicht mehr zur Teilnahme an der Sitzung anmelden. Bislang gebe es jedoch erkennbar noch keine teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger.

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin stellt er die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Von Seiten der SPD-Fraktion wird zu Protokoll gegeben, dass man an der heutigen Sitzung mit nur drei Mitgliedern an den Abstimmungen teilnehmen werde (ab der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung am 19.05. wird es durch den Eintritt von Frau Hericks in die GRÜNE-Fraktion für alle Ausschüsse für die SPD-Fraktion wieder drei und die GRÜNE-Fraktion wieder sechs Sitze pro Ausschuss geben). Die Fraktionen nehmen dies zur Kenntnis. Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Das ist nicht der Fall. Ebenso gibt es keine Einwendungen gegen die Tagesordnung.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss für Stadtplanung

Herr Schmidt stellt fest, dass zwischenzeitlich ein Bürger anwesend sei.

Es werden keine Fragen zur Bürgerfragestunde angemeldet.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Herr Eggers geht zusammenfassend anhand einer Präsentation noch einmal kurz auf die Lage des Plangebietes, die konkreten Planungsziele sowie das bestehende Planrecht ein. Er weist außerdem darauf hin, dass man das Ergebnis des städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs bereits im Ausschuss am 22.02.2022 vorgestellt habe. Zudem sei eine Ausstellung über alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten in Planung. In der Zeit vom 19. April bis 03. Mai 2022 habe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Online-Beteiligung und Auslegung stattgefunden. Herr Eggers geht nachfolgend auf die zur Beteiligung vorgelegten Unterlagen und Planungsstände ein. Die Dokumentation / das Protokoll der Beteiligung habe man mit der Einladung zur heutigen Sitzung bereits an die Ausschussmitglieder verschickt. Die beiden eingegangenen Stellungnahmen seien dokumentiert und protokolliert worden und man werde sie im weiteren Verlauf des Verfahrens aufnehmen.

 

Nach Beantwortung einer kurzen Nachfrage nimmt der Ausschuss Stadtplanung den Bericht und die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

 

 

Ö 4

Stand der Bebauungsplanung im Bezirk Eimsbüttel

Frau Häffner macht zunächst darauf aufmerksam, dass die Ausschussmitglieder die Präsentation für die heutige Sitzung sowie Übersichten zu den verbindlichen Bauleitplänen / Bebauungsplanverfahren und zum Wohnungsbauprogramm 2022 / den Bebauungsplänen im Verfahren bereits erhalten hätten. Ebenfalls habe man eine Liste mit der Übersicht über die Bebauungsplanverfahren zur Verfügung gestellt.

Frau Häffner geht nachfolgend ausführlich auf die Inhalte und Verfahrensstände der einzelnen Bebauungsplanverfahren ein und beantwortet verschiedene inhaltliche Nachfragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Ö 5.1 - 21-2973

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp) Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.04.2021 bis 21.05.2021

Herr Mir Agha erkundigt sich, was mit den eingegangenen Stellungnahmen geschehe, sofern man sich entschließe, den Plan zu gegebener Zeit vielleicht erneut anzuschieben.

Herr Stephan antwortet, dass man den Beschluss der Bezirksversammlung befolgen und die Planung einstellen werde. Die Unterlagen / Stellungnahmen müsse man gemäß Aktenordnung für zehn Jahre archivieren.

Frau Bahr zeigt sich irritiert von der Aussage, dass der Plan eventuell erneut aufleben werde und bittet um Aufklärung.

Herr Stephan erläutert, dass die Bezirksversammlung sich eindeutig dafür entschieden habe, den Plan einzustellen. Daran werde sich die Verwaltung halten.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache 21-2973 zur Kenntnis.

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 21-2870

Quartiersneubau Beiersdorf Werk 1 für besseren Straßenverkehr im Eimsbütteler Umfeld nutzen

Herr Mir Agha stellt fest, dass man kurzfristig einige Änderungsvorschläge zu dem Antrag erhalten habe. Er bitte daher um Vertagung auf die nächste Sitzung.

Die Beratung über die Drucksache 21-2870 wird einvernehmlich vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 07.06.2022.

 

Ö 6.2 - 21-2882

Mehr Beteiligung bei Verfahren der Bauleitplanung sicherstellen

Herr Mir Aghandigt vor Eintritt in die Diskussion an, dass sich im Publikum ein Kollege aus der Bezirksversammlung Wandsbek befinde, der bei Bedarf über die Verfahrensabläufe in Wandsbek berichten könne. Hierfür sei jedoch ein Votum des Ausschusses erforderlich.

Zum vorliegenden Antrag erläutert Herr Mir Agha, dass man in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach versucht habe, Zuständigkeiten und Verfahren zwischen Bezirksversammlung, Stadtplanungsausschuss, Bauausschüssen und Verwaltung zu klären und zu ordnen. Mit diesem Antrag unternehme man einen erneuten Versuch, da bei der Betrachtung der Abläufe und Überschneidungen der Kompetenzen einmal mehr deutlich geworden sei, dass es in den sieben Bezirken durchaus sehr unterschiedliche Handhabungen gebe, wie die Gestaltungsmöglichkeiten des Stadtplanungsausschusses geregelt seien.

Herr Armi erkundigt sich, inwiefern die geforderten Punkte im Petitum des Antrages mit den Abstimmungen, die die Bürgerinitiative mit der Stadtentwicklungsbehörde und der Behörde für Bezirke getroffen habe, kompatibel seien. Bislang stimme die Bezirksversammlung ja zum Ende des Bebauungsplanverfahrens zu und nicht vorab. Er frage sich, ob dieser Antrag nun komplett dagegen spreche.

Herr Mir Agha entgegnet, dass seiner Meinung nach der wesentliche Unterschied zum jetzigen Prozess in Eimsbüttel in Punkt 2a des Petitums, der Einleitung des Verfahrens, liege.

Herr Stephan stellt zunächst fest, dass der Titel der Drucksache grundsätzlich positiv und unterstützenswert klinge und ein Mehr an Beteiligung zunächst immer positiv zu bewerten sei und durchaus lohnenswert sein könne. Allerdings müsse er trotzdem der Sachverhaltsdarstellung im Antrag widersprechen, insbesondere in Bezug auf die Darlegungen, die Nahrung für Verschwörungstheorien bezüglich einer fremdgesteuerten Verwaltung böten. Er betont, dass man sich in der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden fühle und bei der Stadt- und Landschaftsplanung die Wahrnehmung habe, dass man offen, transparent und ehrlich kommuniziere und die Bedarfe der Politik im Blick behalte. Zudem stelle er fest, dass die Verwaltung in Hamburg noch nie so transparent und offen gewesen sei wie derzeit. Herr Stephan bedauert, dass diese Tatsache von Seiten der Politik offenbar so nicht wahrgenommen werde, seitens der Verwaltung habe das überrascht. Über die Kultur der Zusammenarbeiten müsse man daher auf jeden Fall sprechen.

Überrascht sei man auch über die Anwesenheit des Gastes aus der Bezirksversammlung Wandsbek zur heutigen Sitzung. Hamburg bestehe aus 7 Bezirken, und jeder Bezirk habe seine Eigenarten. Ein schlichtes Kopieren erscheine daher wenig sinnvoll. Herr Stephan weist weiterhin darauf hin, dass er keine Kenntnis über einen ähnlich lautenden Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek habe. Er frage sich, weshalb man sich nur an Wandsbek orientieren wolle und nicht an anderen Bezirken. Er halte eine Diskussion, was man konkret für Eimsbüttel brauche, für viel sinnvoller. Er verweist darauf, dass auch die Geschäftsordnungen der Bezirksversammlungen unterschiedlich seien.

Zum Inhalt des Antrages gibt Herr Stephan zu bedenken, dass aus seiner Sicht aus den Änderungen kein Mehrwert erkennbar sei und nur das Verfahren erheblich verlängert werde. Der Antrag spiegele unter anderem auch Misstrauen und eine gewisse Gängelung wider und konfrontiere durch das Einfordern von Beschlüssen. Positiv bewerte er das Interesse der Politik an der Gestaltung und den Wunsch nach mehr Informationen und Einbindung. Allerdings stelle sich hier die Frage, warum die Einbindung der inhaltlichen Diskussion in die Bezirksversammlung verlagert werden solle, nachdem bislang der Stadtplanungsausschuss das Gremium hierfür gewesen sei und nach Auffassung der Verwaltung auch fachlich bleiben sollte.

Herr Stephan stellt fest, dass man die Planungen durchaus als gemeinsamen Prozess zwischen Verwaltung und Politik wahrnehme. Er weist darauf hin, dass die Bebauungspläne die einzigen Verordnungen seien, die das Bezirksamt erlassen dürfe und sie seien durchaus komplex und kompliziert und erforderten eine enge fachliche Begleitung. Nicht erst seit Einbindung des Klimaschutzes halte er das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Eimsbüttel r eines der besten Stadtplanungsfachämter in Hamburg. Er weist darauf hin, dass man sich bei Bedarf nie um eine Diskussion oder weitere Debatten gescheut habe. Den Bebauungsplan Lokstedt 67 habe man beispielsweise in insgesamt 30 Stadtplanungsausschusssitzungen diskutiert. Als weitere Beispiele nennt er die Bebauungsplanentwürfe Niendorf 93, Schnelsen 97, Rotherbaum 37 und 38, bei denen jeweils auf die Bitten und Bedarfe der Politik eingegangen worden ist. Ebenfalls bittet er zu bedenken, dass man für alle Pläne entsprechende Drucksachen für den Stadtplanungsausschuss für die öffentliche Auslegung erstellt habe. Weiterhin erinnert er daran, dass auch die Einstellung von Bebauungsplänen in der Vergangenheit auf Bestrebung der Politik (Lokstedt 55) möglich gewesen sei.

 

Herr Stephan fasst zusammen, dass man den vorliegenden Antrag einerseits fachlich-politisch und andererseits rechtlich betrachten könne. Fachlich-politisch habe der Antrag eine Verlängerung der Bebauungsplanverfahren zur Folge, was jedoch dem Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung vom 28.09.2016 (Nr. 160928/8 - Beschleunigung von Bebauungsplan-Verfahren) entgegenstehe. Dieser habe damals folgende Ansätze gehabt: Beschleunigung der Bebauungsplan-Verfahren in Hamburg auf eine Verfahrensdauer von 18 Monaten und Einführung von Regelungen und Maßnahmen, die sich verfahrensverkürzend und erleichternd auf die Bebauungsplan-Verfahren auswirken. Weiterhin hätte der Beschluss auch eine Änderung oder Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Folge. Bislang sei in § 22 geregelt, dass die Bezirksversammlung ihre Befugnisse gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung (Bauleitplanfeststellungsgesetz) sowie gemäß § 7 Absatz 4 Hamburgisches Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) auf den Stadtplanungsausschuss übertrage.

Herr Stephan weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man zur nächsten Sitzung der Bezirksversammlung, wie in jedem Jahr den Beschlussvorschlag zur Übertragung dieser Rechte auf den Hauptausschuss für die Dauer der Sommerpause einbringen werde.

 

Herr Stephan kommt nun auf die rechtliche Bewertung zu sprechen:

Der Landesgesetzgeber habe u.a. die Kompetenz des Senats zur Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen 1 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz), zur Feststellung von Bebauungsplänen 3 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz) sowie Änderung, Ergänzung und Aufhebung gesetzlich festgestellter Bebauungspläne 3 Abs. 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz) auf die Bezirksämter übertragen 6 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Weiterübertragungsverordnung-Bau).

Weiterhin habe der Landesgesetzgeber der Bezirksversammlung die (verbindliche) Kompetenz zugewiesen, über ihre Zustimmung zu Beschlüssen des Bezirksamtes zur Feststellung von Bebauungsplänen (und den weiteren Rechtsverordnungen) zu entscheiden 6 Abs. 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz) und (für vom Bezirksamt festzustellende Bebauungspläne) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB selbst oder durch einen ihrer Ausschüsse durchzuführen 1 Abs. 1 S. 1 und 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz).

Herr Stephan bittet zu bedenken, dass die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung, die man bislang immer im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit vom Stadtplanungsausschuss eingeholt habe, in der Kompetenzzuschreibung des Landesgesetzgebers nicht enthalten sei. Trotzdem sei es auch Wunsch des Fachamtes, gemeinsam mit dem Ausschuss die Entwicklung voranzutreiben.

Diesen rechtlichen Rahmen vorausgesetzt, empfehle er dem Ausschuss, sich seine Worte zu Herzen zu nehmen und den Antrag möglichst nicht zu beschließen sondern zurückzuziehen. Er und das Fachamt stehe gerne für Gespräche und Fragen zur Verfügung und schlage vor, gemeinsam mit den Fraktionssprecher:innen einen Termin zu machen, um im Sinne der guten Zusammenarbeit einen Weg zu finden, das gemeinsame Ziel, eine gute und nachhaltige Entwicklung für Eimsbüttel zu schaffen, voranzubringen.

 

Mit Verweis auf die angemeldeten Wortbeiträge der Ausschussmitglieder und des Gastes aus dem Publikum erkundigt sich Herr Schmidt, in welcher Reihenfolge man die Redebeiträge abarbeiten wolle. Bislang habe man es immer so gehandhabt, Beiträge von Gästen (aus dem Publikum) am Ende der Rednerliste zuzulassen. Er bitte um Ansage der Fraktionen, ob man dieses Procedere beibehalten wolle.

 

Herr Brunckhorst äert, dass er es aus Gründen der Höflichkeit für geboten halte, den Beitrag des Gastes vorzuziehen.

Frau Schwarzarius zeigt sich irritiert. Sie hätte generell erst einmal gerne gewusst, wer der Gast konkret sei, welcher Fraktion er angehöre und wozu er genau sprechen wolle. Diese Dinge hätte sie als Ansage vorab vom Vorsitzenden erwartet. Gäste würden, sofern man sich überhaupt darauf verständige, dass sie außerhalb des Punktes Bürgerfragestunde das Wort erhielten, normalerweise auch erst zu Wort kommen, wenn es keinen Redebeitrag der Ausschussmitglieder mehr gebe. Weiterhin erinnert sie daran, dass sich Gäste mit Wortbeiträgen oder Fragen an den Ausschuss wenden könnten, nicht jedoch an die Verwaltung. Sicherlich sei es unhöflich, etwas gegen einen Redebeitrag des Gastes zu haben, allerdings komme das Ganze doch ziemlich spontan.

Da es keinen direkten Widerspruch gibt, schlägt Herr Schmidt vor, den Gast, Herrn Schweim aus der Bezirksversammlung Wandsbek, zunächst das Wort zu erteilen, um sich kurz vorzustellen. Im Anschluss könnten die Fraktionen dann entscheiden, an welcher Stelle er zu dem Antrag gehört werden solle.

Herr Schweim stellt sich als Mitglied der GRÜNE-Fraktion der Bezirksversammlung Wandsbek vor. Er habe den vorliegenden Antrag mit dem Wissen, welches er aus dem Bezirk Wandsbek zu diesem Thema habe, unterstützend mit ausgearbeitet. Sofern gewünscht, könne er gerne über das Verfahren in Wandsbek berichten, welches im Übrigen rechtskonform sei.

Herr Schmidt erkundigt sich nun bei den Fraktionen, ob man Herrn Schweim wie einem „normalen“ Ausschussmitglied das Wort erteilen wolle.

Herr Wiegmann erklärt sich für seine Fraktion mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.

Da es sich um ein sehr unübliches Verfahren handele, bittet Herr Armi um eine kurze Auszeit, damit man sich innerhalb der Fraktion besprechen könne. Zusätzlich weist er mit Blick auf die Geschäftsordnung darauf hin, dass solche Fragen eigentlich vor Eintritt in die Tagesordnung zu klären seien. Im Sinne der Einheitlichkeit bittet er zu bedenken, dass man zukünftig, egal wie die Entscheidung ausfalle, mit allen Gästen so verfahren müsse.

Es folgt eine Auszeit von 5 Minuten zu Beratungszwecken.

Herr Schmidt erkundigt sich bei den Fraktionssprecher:innen, ob man Herrn Schweim zu Beginn oder am Ende der Rednerliste das Wort erteilen wolle.

Herr Armi teilt mit, dass seine Fraktion grundsätzlich zustimme, Herrn Schweim das Wort zu erteilen. Er erinnert aber alle Fraktionen noch einmal daran, dass man zukünftig mit dieser Vorgehensweise einen Präzedenzfall schaffe.

Frau Zimmermann zeigt sich sehr irritiert über die heutige Vorgehensweise. Sie fasst zusammen, dass zunächst Herr Mir Agha einen Antrag vorgestellt habe, zu dem Herr Stephan Stellung genommen und darum gebeten habe, eine Entscheidung zu vertagen und zunächst gemeinsam ins Gespräch zu gehen. Dann sei plötzlich unangekündigt ein Gast aus Wandsbek zugegen, der zudem noch Mitverfasser des Antrages sei. Den gesamten Ablauf empfinde sie als sehr verwirrend und sie stimme dem auch so nicht zu.

Herr Mir Agha erläutert, dass seine Fraktion zur heutigen Sitzung keinen Gast eingeladen habe, sondern dass lediglich ein interessierter Kollege an der Debatte teilnehmen wolle. Es habe sich hierbei um einen Vorschlag zur Bereicherung der Debatte gehandelt. Wenn die Fraktionen hiermit Probleme hätten, könne er, sofern überhaupt gewünscht, auch gerne am Ende der Rednerliste sprechen.

Herr Dulias schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion an.

Frau Schwarzarius stellt fest, dass es einen Unterschied gebe zwischen dem, was der Vorsitzende gefragt habe (Redebeitrag des Gastes in der Reihenfolge oder am Ende) und dem, was Herr Mir Agha geäert habe. Leider müsse man an dieser Stelle aber sehr genau sein und es gehe nicht um Befindlichkeiten, sondern um die Schaffung von Präzedenzfällen.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass das von ihm vorgeschlagene Verfahren, Herrn Schweim die Möglichkeit zu geben, als nächster Redner Stellung zu nehmen, von den Fraktionen GRÜNE, CDU und LINKE. befürwortet werde. SPD- und FDP-Fraktion hätten grundsätzlich nichts gegen einen Wortbeitrag, allerdings aus genannten Gründen lieber am Ende der Rednerliste, so wie bei Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes außerhalb des Tagesordnungspunktes „Fragestunde“ üblich. Die AfD-Fraktion habe sich gegen einen Wortbeitrag ausgesprochen.

Von Seiten der GRÜNE-Fraktion wird aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen vorgeschlagen, Herrn Schweim am Ende der Rednerliste anzuhören.

Diesem Vorschlag wird entsprochen.

Herr Brunckhorst stellt zu dem Beitrag von Herrn Stephan fest, dass man von Seiten der Antragsteller keinesfalls die Leistungen des Fachamtes in Frage stellen wolle. Das Fachamt leiste hervorragende Arbeit und der Ausschuss sei immer gut mitgenommen worden. Ebenfalls sei man sich der Tatsache bewusst, dass man im Bezirk Eimsbüttel fachlich „Schleifen drehe“, die formal nicht vorgesehen seien. Es gebe auch mehr öffentliche Beteiligung, als rechtlich vorgesehen sei. Herr Brunckhorst betont, dass der Antrag in keiner Weise einen Keil zwischen Politik und Verwaltung schieben solle. Man wolle damit auch nicht Misstrauen und Gängelung ausdrücken, sondern der Antrag solle konstruktiv und klar sein. Man habe festgestellt, dass es in den sieben Bezirken trotz derselben Rechtsgrundlage (Baugesetzbuch), durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen gebe. Und man sei der Meinung, dass die eine oder andere Vorgehensweise in einem anderen Bezirk bürgerfreundlicher sei und mehr Beteiligung des Parlaments beinhalte. Da eine frühere und stärkere Beteiligung grundsätzlich von den Fraktionen befürwortet werde, sei dieser Antrag entstanden. Mit Blick auf die Aussage von Herrn Stephan, dass einiges im Sachverhalt des Antrages falsch wiedergegeben sei, bittet Herr Brunckhorst zu bedenken, dass man letztendlich nicht den Sachverhalt von Anträgen beschließe, sondern grundsätzlich nur das Petitum. Und wenn die Verwaltung mit dem Petitum besser leben könne als mit dem Inhalt des Antrages, dann könne sie ja mit der Formalität des Antrages, also dem Petitum, leben und nicht mit dem Sachverhalt.

Herr Brunckhorst weist darauf hin, dass es in einer Großstadt wie Hamburg durchaus sinnvoll sei, einheitliche Vorgehensweisen zu haben, insbesondere in Bezug auf Bürgerfreundlichkeit. Sofern der Antrag rechtlich zu beanstanden sein, so könne der Bezirksamtsleiter dies jederzeit tun. Das Signal des Antrages sei eindeutig und ziele auf mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit ab, richte sich aber nicht gegen die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

Herr Armi findet die Aussage des Antragstellers, etwas nicht zu wollen, aber es trotzdem zu beschließen, sehr grenzwertig. Weiterhin bedauere er, dass die inhaltlichen Punkte, auf die Herr Stephan hingewiesen habe, keine Beachtung beim Antragsteller gefunden hätten. Dies halte er für schwierig und nicht gut und auch der Arbeit nicht würdig, die die Verwaltung seit vielen Jahren leiste. Er bittet weiterhin zu bedenken, dass die Verwaltung immer auf Wünsche des Ausschusses eingegangen sei und versucht habe, das Beste herauszuholen, auch wenn das gegebenenfalls nicht dem Standard entsprochen habe. Der Politik sei immer die Möglichkeit gegeben worden, die Dinge transparent mitzubewegen. Daher könne man auch viele Punkte des Petitums des vorliegenden Antrages nicht nachvollziehen. Die rechtlichen Aspekte seien bereits von Herr Stephan angesprochen worden, er könne sich darüber hinaus nicht vorstellen, wie die Inhalte, beispielsweise die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger, praktisch durchzuführen seien. Um nur ein Beispiel zu nennen, frage er sich, was an der Vorstellung der Ergebnisse einer ÖPD zusätzlich in der Bezirksversammlung demokratischer und transparenter sein solle. Es gebe noch viele weitere Punkte, die man kritisch sehe und man habe erheblichen Beratungsbedarf. Er halte es für angemessen, den Antrag zu vertagen und zunächst Gespräche über die Inhalte führen.

Herr Mir Agha entgegnet, dass man die Bedenken der Verwaltung durchaus wahrgenommen habe und diesbezüglich bereits erste Gespräche geführt worden seien. Selbstverständlich wäge man ab, welches Verfahren Sinn mache. Da eine rechtliche Prüfung des Antrages durch das Rechtsamt aber erst erfolge, wenn der Antrag beschlossen werde, halte man eine Abstimmung im Ausschuss durchaus für sinnvoll. Sofern dann nach der Abstimmung im Ausschuss oder der Bezirksversammlung eine Prüfung des Rechtsamtes ergebe, dass der Antrag zu beanstanden sei, müsse man das akzeptieren. Herr Mir Agha erkundigt sich weiterhin, welche Bedenken die Verwaltung gegen Punkt 1, Zeile 2 des Petitums habe. Zusammengefasst beantrage man nach dem Wortbeitrag von Herrn Schweim eine erneute Auszeit, um sich zu beraten.

Herr Schweim bestätigt, dass alle Punkte des vorliegenden Antrages im Bezirk Wandsbek formell so gehandhabt würden, ohne, dass es hierzu einen Beschluss gegeben habe. Der Ablauf gestalte sich so, wie in dem Antrag beschrieben. Sämtliche Bebauungsplan-Schritterden dem Ausschuss als Beschlussvorlage vorgelegt, dort debattiert und dann als Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung beschlossen. Er vermute, dass das Prozedere inhaltlich nicht mehr Arbeit bedeute als das Verfahren in Eimsbüttel, da die Unterlagen für den Stadtplanungsausschuss sowieso vorbereitet werden müssten. Dass das Verfahren unter Umständen rechtlich nicht haltbar sei, könne er nicht erkennen, da § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) durchaus der Bezirksversammlung die Hoheit einräume, so ein formelles Vorgehen zu beschließen. Auch die rechtliche Beanstandung, von der Herr Stephan gesprochen habe, könne er nicht erkennen. In Wandsbek werde dieser Ablauf schon lange praktiziert und das dortige Rechtsamt habe es nie beanstandet. Er halte den Antrag für enorm wichtig, da die Kompetenzen der Bezirksversammlung gestärkt würden, ohne damit sagen zu wollen, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht vernünftig erledige. Er könne daher nur empfehlen, den Beschluss zu fassen und im Falle einer Beanstandung das Verfahren nach dem Bezirksverwaltungsgesetz überprüfen zu lassen.

Herr Stephan meldet sich noch einmal zu Wort und stellt fest, dass er die heutige Diskussion als schwierig empfinde. Herr Schweim habe selber darauf hingewiesen, dass es in Wandsbek zu diesem Thema keinen Beschluss gegeben habe. Das bedeute aber auch, dass die dortige Situation nicht mit der hiesigen, mit einem Beschluss, zu vergleichen ist.

Herr Stephan macht noch einmal auf seine Verweise zu den Regelungen des Bauleitplanfeststellungsgesetzes aufmerksam, bei denen es sich um eine Zuständigkeitsanordnung des Senates handele. Wenn ein Beschluss nach dem vorliegenden Antrag gefasst werde, so greife er nach seiner Meinung in die Entscheidungshoheit der Bezirksversammlung und des Senats ein und nach § 31 BezVG ende die Entscheidungshoheit der Bezirksversammlung dort, wo die Zuständigkeitshoheit des Senats beginne. Darüber, dass es in Wandsbek eventuell ein anderes Verfahren gebe, wolle und könne er nicht urteilen. Beanstandet werden müsse der Beschluss in Eimsbüttel nach seiner Auffassung, da er dem Bauleitplanfeststellungsgesetz und der Zuständigkeitsanordnung des Senates entgegenstehe. Darüber hinaus müsse sich dann die Bezirksaufsichtsbehörde damit befassen und es sei durchaus möglich, dass es in der Folge aus diesem Beschluss und der Beanstandung Nachwirkungen in Bezug auf die Vereinheitlichung von Verwaltungshandeln und politischer Zusammenarbeit in anderen Bezirken gebe.

Herr Stephan bittet nochmals darum, sich seine Worte zu Herzen zu nehmen und betont, dass man offen sei für Überlegungen, wie sich die Kultur der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und diesem Ausschuss, die er bislang als sehr konstruktiv, kritisch, förderlich und interessiert erlebt habe, weiterentwickeln könne.

Da von der SPD-Fraktion aufgrund von Beratungsbedarf eine Vertagung des Antrages angemeldet wurde, bittet die GRÜNE-Fraktion um eine kurze Auszeit.

Es folgt eine Auszeit von 5 Minuten.

Herr Mir Agha teilt mit, dass man seitens der Antragsteller einer Vertagung des Antrages auf die nächste Sitzung zustimme.

Frau Schwarzarius kommt noch einmal darauf zurück, dass Herr Schmidt in einem Nebensatz im Verlauf der Diskussion erwähnt habe, jede Bürgerin und jeder Bürger könne in den Ausschüssen Fragen zu Sachverhalten stellen, sofern sie oder er aus Eimsbüttel stamme. Hier bitte sie um Erläuterung.

Herr Schmidthrt aus, dass es einen Unterschied zwischen Gästen und Öffentlichkeit gebe. Gäste, die zu einem Tagesordnungspunkt eingeladen seien um vorzutragen, müssten selbstverständlich nicht aus Eimsbüttel sein. Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtplanungsausschuss etwas sagen wollten, sollten allerdings im Bezirk wohnen. Es handele sich also um eine bezirkliche Öffentlichkeit. Im Verlauf der Debatte habe sich die Frage gestellt, ob es bei der Wortmeldung von Herrn Schweim um den Beitrag eines Bürgers oder eines Gastes aus einem anderen Bezirk gehe.

 

Ö 6.3 - 21-2911

Verschotterung stoppen

Herr Wiegmann erläutert den vorliegenden Antrag und macht darauf aufmerksam, dass dieser im Bezirk Bergedorf bereits eingebracht und beschlossen worden sei. Man halte es für wichtig zu betonen, dass die Form dieser Gärten einerseits gegen die Hamburgische Bauordnung (HBauO) verstoße und andererseits bei einer weiteren Ausbreitung durchaus gesundheitsschädliche Auswirkungen haben könne, da sich das Stadtklima immer weiter aufheize aufgrund fehlender Grünflächen. Außerdem verhindere diese Form der Gärten ein Ausbreiten von Pflanzen und Tieren.

Herr Mir Agha teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag gerne mitzeichnen wolle.

Herr Wiegmann stimmt dem zu.

Herr Heymann erkundigt sich nach Sanktionsmöglichkeiten für ein Nichtbeachten des § 9 der Hamburgischen Bauordnung, da dieser bei den Ordnungswidrigkeiten nicht erwähnt werde.

Herr Stephan verweist auf die kürzlich beantwortete kleine Anfrage aus der Bezirksversammlung hierzu, die auch zu einer Presseberichterstattung geführt habe. Das Thema ist bei der Bezirksverwaltung bekannt, aber es sei wiederum nicht näher bestimmt, worum es sich bei einem Schottergarten handele, da dieser Begriff öffentlich-rechtlich nicht definiert sei. Er verweist und zitiert hierzu aus einer Senatsantwort auf eine schriftliche kleine Anfrage aus der Bürgerschaft (22-7566): „Der umgangssprachliche beziehungsweise in den Medien häufig verwendete Begriff der „Schottergärten“ ist öffentlich-rechtlich nicht definiert. Diese Begrifflichkeit ist für sich genommen widersprüchlich, da eine auf einer Fläche des Baugrundstücks aufgebrachte Schicht „Schotter“ nicht als gestalteter Garten angesehen wird. Insofern dürften derart hergerichtete Flächen in der Regel auch nicht die Grundanforderung einer gärtnerischen Gestaltung nach § 9 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfüllen. Daneben ist eine gärtnerische Gestaltung auch immer mit Begrünung und Bepflanzung verbunden. (…)"

Er führt aus, dass der § 9 HBauO im §61 (HBauO) Verfahren kein Prüfgegenstand sei. Im Übrigen gehe man im Bezirk nach § 46 HBauO (Herstellung ordnungsgemäßer Zustände) vor.

Die Drucksache 21-2911 (nun ein gemeinsamer Antrag der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.) wird mit den Stimmen der GRÜNE-Fraktion, der SPD-Fraktion (3 Stimmen) und der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung von CDU-, FDP- und AfD-Fraktion einstimmig beschlossen.

Herr Stephan teilt mit, dass die Verwaltung nach Beschluss des Antrages durch die Bezirksversammlung im Stadtplanungsausschuss darlegen werde, welche Eingriffsmöglichkeiten man habe.

 

Ö 6.4 - 21-2912

Öl- und erdgasfreie Heizungen für Eimsbüttel

Herr Mir Agha verliest eine Änderung bzw. Ergänzung (fett gedruckt) des Petitums (in Punkt b):

Der Bezirksamtsleiter wird deshalb gebeten,

a)     

b)      zu ermitteln in welchen bezirkseigenen Gebäuden Eimsbüttels Gas- oder Ölheizungen verwendet werden, und für diese Gebäude ein Konzept zu entwickeln…“

 

Die Drucksache 21-2912 wird mit der vorstehenden Änderung mehrheitlich (SPD mit 3 Stimmen) bei Gegenstimme der AfD-Fraktion beschlossen.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 22.03. und 12.04.2022

Herr Schmidt stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung fest.

Die Niederschriften vom 22.03. und 12.04.2022 werden jeweils einstimmig (SPD mit 3 Stimmen) genehmigt.