Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt die anwesenden Gäste und Referent/innen.
Die Stimmberechtigungen wurden bereits unter TOP 1 festgestellt
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung vom 14.09.2020 wird einstimmig genehmigt.
Der Entwurf der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung vom 19.10.2020 liegt noch nicht vor.
Vorab sind keine Fragen zur Bürgerfragestunde eingegangen. Es sind keine Bürger/innen anwesend. Somit liegen keine Beiträge vor und die Bürgerfragestunde entfällt.
Gast: Herr Lütgens (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Herr Lütgens stellt sich vor und gibt einen kurzen Überblick über seinen Aufgaben im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Des Weiteren merkt er an, dass der Titel des Projektes „ClimSmartLokstedt“ sich zwischenzeitlich geändert habe. Der Projektname lautet nunmehr „Klimafreundliches Lokstedt“. Weiter verweist er auf die vom Ausschuss übermittelte Bitte, die Auswirkungen des Projekts auf den öffentlichen Raum, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie den Nutzen für den Stadtteil zu beschreiben.
Herr Lütgens gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick über die erste Phase des Projektes „Klimafreundliches Lokstedt 1“ in Bezug auf die Laufzeit, das Ziel und die Erprobung unterschiedlicher Formate. Im Wesentlichen seien drei Handlungsfelder identifiziert worden: Haushaltsenergie, Mobilität und Abfallwirtschaft. Zu diesen groben Handlungsfeldern seien zusammen mit Lokstedter Bürgerinnen und Bürgern diverse Maßnahmen entwickelt worden. Er erläutert die verschiedenen Ideen und Ansätze der ersten Projektphase.
Hinsichtlich der nun gestarteten zweiten Projektphase gibt Herr Lütgens einen Überblick über das Ziel sowie die Laufzeit. Weiter merkt er an, dass das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter der Förderlinie Zukunftsstadt gefördert werde und erläutert die beteiligten Verbund- und Praxispartner des Projektes.
Weiter gibt Herr Lütgens einen Überblick über die zwei Teilprojekte des Gesamtprojektes: Zum einen sei dieses das Teilprojekt I “(Digitale) Stadtteilklimaarbeit im öffentlichen Raum“ und zum anderen das Teilprojekt II „Autofreie Mobilität“ und erläutert diese Teilbereiche.
Abschließend merkt Herr Lütgens hinsichtlich der bereits angesprochenen Praxispartner an, dass zwischenzeitlich auch der HVV und Lenzsiedlung e.V. hinzugekommen seien.
Im Anschluss an den Vortrag beantworten Herr Lütgens und Herr Dr. Freitag Nachfragen der Ausschussmitglieder.
Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Gäste: Herr Schneider und Frau Stölting (Fachamt Management des öffentlichen Raumes)
Herr Schneider stellt einleitend Frau Stölting vor und gibt einen kurzen Überblick über ihr Aufgabengebiet.
Frau Stölting gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über das Gewässernetz im Bezirk Eimsbüttel. Sie erläutert, dass auf den Regionalbereich Lokstedt/Niendorf/Schnelsen rund 62 km Fließgewässer und 34 Rückhaltebecken/Teiche entfallen. Weiter weist sie auf die unterschiedlichen Arten von Gewässern hin. Hinsichtlich des Zustandes der Gewässer erklärt sie, dass dieser sehr unterschiedlich sei. So gebe es schöne, naturnahe Gewässer, aber auch kaum noch vorhandene oder stark verbaute Gewässer. Ergänzend fügt Frau Stölting hinzu, dass es im Regionalbereich keine Gewässer mit natürlichen Quellen gebe. Alle Gewässer entspringen aus Regenwassersielen. Dieses bedeute, dass die Gewässer in regenarmen Zeiten stellenweise austrocknen können.
Zur Frage der Zustandserfassung der Gewässer erläutert Frau Stölting, dass dieses durch die turnusmäßige Begehung der Gewässer durch Gewässerwarte sowie die jährliche Wasserschau geschehe. Des Weiteren gebe es eine Gewässerstrukturkartierung der Hauptgewässer, Tarpenbek, Kollau und Mühlenau, welche durch die BUKEA im Jahr 2005 erstellt wurde. In dieser Karte werden alle Faktoren der Gewässer erfasst und benotet. Sie merkt an, dass die Gewässer gemäß dieser Karte nicht naturnah seien und bis auf wenige Ausnahmen daher die Markierungen „deutlich verändert“ sowie „stark bis sehr stark verändert“ tragen würden. Sie weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung in der Vergangenheit viele Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen wurden und dass es im kommenden Jahr voraussichtlich eine neue Kartierung einiger Abschnitte geben solle.
Frau Stölting führt weiter aus, dass aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelmäßig an die EU berichtet werden müsse, ob ein gutes ökologisches Potenzial erreicht wurde bzw. wie der Sachstand sei. Es gebe daher ein Monitoring-Programm, in welchem nach bestimmten Parametern in vorgegebenen Abständen untersucht werde. Für Eimsbüttel seien alle Gewässer, die berichtspflichtig sind, als ein Oberflächenwasserkörper zusammengefasst und über diesen werde berichtet. Die Grundlage für die Arbeit des Fachamtes seien die Pflege- und Entwicklungspläne für die Tarpenbek, Kollau und Mühlenau aus dem Jahr 2011.
Frau Stölting erläutert die Entstehung eines Pflege- und Entwicklungsplanes mit Zustandserfassung und Defizitkarte. Aus diesen Angaben werde dann eine Planungskarte erstellt. Sie führt aus, dass aktuell ein Pflege- und Entwicklungsplan für die Burgwedelau und ihre Nebengewässer 2020 mit Gewässerstrukturkartierung erstellt werde. Weiter erklärt Frau Stölting, dass das Fachamt ein Gutachten zur Identifizierung von Wiederbesiedlungsquellen im Gewässersystem Tarpenbek habe erstellen lassen.
Hinsichtlich der Frage, was getan werde, um den naturnahen Zustand zu erreichen, erklärt Frau Stölting, dass der erste Schritt eine angepasste Gewässerunterhaltung hinsichtlich des Zeitpunkts, der Häufigkeit und der Art sei. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die in Hamburg geltende Gewässerunterhaltungsrichtlinie. Weiter sei ein Wassermanagement in Bezug auf die Reduzierung des hydraulischen Stresses durch Einleitmengenbegrenzungen und den Bau von Rückhaltebecken und Sekundärauen, den Stoffrückhalt durch Sandfänge in den Oberläufen, angepasste Maßnahmen in den Oberläufen bei Austrocknung und die Regenwasserbehandlung bei Neubauvorhaben von Straßen o.ä. erforderlich. Des Weiteren werde versucht durch Biotoppflege eine Eindämmung von Neophyten zu erzielen. Ebenso gebe es Bachpatenschaften z.B. zum Müll sammeln sowie die Gewässernachbarschaftstage des NABU.
Weiter verweist Frau Stölting auf weitere Maßnahmenumsetzungen, wie das Bauprogramm im Bezirk, welches laufend ergänzt werde und das Maßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan der BUKEA für die EG-WRRL enthält, um das gute Potenzial zu erreichen.
Abschließend beantworten Frau Stölting und Herr Schneider Nachfragen der Ausschussmitglieder.
Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens der Ausschussmitglieder wird gebeten, die verwendeten Präsentationsmaterialien auch den Mitgliedern des GNUVWDi zur Verfügung zu stellen.
Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens der Ausschussmitglieder wird gebeten, die verwendeten Präsentationsmaterialien auch den Mitgliedern des GNUVWDi zur Verfügung zu stellen.
Gast: Herr Kilian (Forum Kollau)
Der Vorsitzende, Herr Urbanski, teilt mit, dass dieser TOP vorgezogen wird und erteilt dem Gast das Wort.
Herr Kilian stellt sich vor und erläutert anhand einer Präsentation das Projekt des Forums Kollau zur Aufstellung einer Informationstafel am ehemaligen Moorbad Grootsee in der Parkanlage Märkerweg. Er führt aus, dass die Tafel einen Überblick über die Historie des Ohmoores sowie der Bebauungsgeschichte von Niendorf-Nord geben solle. Weiter merkt er an, dass geplant sei, die Tafel noch in diesem Jahr am großen Feldstein, der die Lage des ehemaligen Holzhauses im Eingangsbereich des ehemaligen Moorbades Grootsee markiert hat, aufzustellen. Die Kosten für die Herstellung der Tafel sowie die Aufstellung in zwei eingelassene Betonsockel werden durch lokale Sponsoren übernommen. Des Weiteren erklärt Herr Kilian, dass seitens des Forums Kollau die Übernahme der künftigen Beaufsichtigung und Pflege der Infotafel durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes erbeten werde.
Anschließend beantwortet Herr Kilian Nachfragen der Ausschussmitglieder.
Auf Nachfragen seitens der Ausschussmitglieder erklärt Herr Kilian, dass noch kein Kontakt mit dem Fachamt erfolgt sei, weder hinsichtlich der Übernahme der zukünftigen Pflege noch sei ein Antrag auf Sondernutzung gestellt worden. Er erhoffe sich hier einen entsprechenden Anstoß durch den Ausschuss.
Herr Dr. Freitag gibt einen kurzen Überblick bezüglich der normalen Beantragung einer Sondernutzung und merkt an, dass im Normalfall bei einer Genehmigung die Verantwortung für die Aufstellung eines Objektes beim Antragsteller bleibe. Weiter erklärt er, dass es sich bei dem Verschlag des Vertreters des Forum Kollau um einen ungewöhnlichen Weg handele, da dieser Vorschlag auf einem vorangegangen Beschluss des Ausschusses beruhe. Im Falle eines positiven Votums könne dann hausintern, im Rahmen eines Prüfauftrages, das weitere Vorgehen geklärt werden.
Ein Ausschussmitglied schlägt vor, der Verwaltung den Auftrag zur internen Prüfung, ob eine Übernahme der künftigen Beaufsichtigung und Pflege der Infotafel durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums möglich sei, mitzugeben und den Ausschuss entsprechend zu informieren.
Der Vorsitzende, Herr Urbanski, merkt an, dass der Ausschuss die Vorstellung zur Kenntnis genommen habe. Es sei keine Kritik am vorgestellten Projekt vorgebracht worden, auch nicht an dem Vorschlag, dass die weitere Betreuung ggf. durch das Fachamt MR erfolge. Der Ausschuss unterstütze indessen das Projekt.
Die verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
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Es liegen keine Mitteilungen des PK 24 / Abteilung Prävention und Verkehr vor.
Es liegen keine Mitteilungen des Vorsitzenden vor.
Herr Dr. Freitag trägt zwei mündliche Mitteilungen der Verwaltung vor:
I. Öffentliche WC-Anlage für Burgwedel (Roman-Zeller-Platz)
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes teilt mit, dass die Verfügung der BUKEA zur Übertragung der Kiosk-WC-Anlage auf dem Roman-Zeller-Platz (Burgwedel) zum 01.01.2021 auf die Stadtreinigung Hamburg vorliegt. Damit wird dem BV-Beschluss vom 18.06.2020 (Drs. 21-1055) entsprochen. Auf die geforderte Referentenentsendung in den Ausschuss kann somit verzichtet werden.
II. Verkehrsversuche Grelckstraße
Durch den Beschluss des Hauptausschusses vom 15.10.2020 zur Bereitstellung der Sondermittel für die Umsetzung der Verkehrsversuche in der Grelckstraße (Drs. 21-1327) konnte nun die BIS um eine verbindliche Stellungnahme zu den geplanten Versuchsvarianten gebeten werden. Dies sei vorab nicht möglich gewesen, da das zuständige Amt für Grundsatzangelegenheiten nicht ohne gültige Beschlusslage tätig werde. Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass das Verkehrszeichen (Vz) / Zusatzzeichen „Anwohner und Versorgungsfahrzeuge frei“, obwohl es in anderen Städten und Gemeinden verwendet wird, nicht im Vz-Katalog enthalten sei und demgemäß in Hamburg auch nicht angeordnet werden dürfe. Da die Variante „Anlieger frei“ bereits aufgrund ihrer geringen Aussagekraft in Absprache mit den Mitgliedern des RaLoNiS verworfen wurde, bedeute dies für die Ausschreibung zur Entwurfs-/Verkehrsplanung, dass sich die Anzahl der zu prüfenden Varianten von vier auf drei reduziere.
Weiterhin habe die Prüfung ergeben, dass die Variante „Fußgängerzone“ nicht im Rahmen der Verkehrsversuche geprüft werden könne, da hier nur Varianten überprüft werden dürfen, die auch mit Mitteln der StVO angeordnet werden können. Dies sei bei einer Fußgängerzone nicht der Fall, da diese über eine bezirkliche (Um-)Widmung hergestellt werde. Das Bezirksamt werde dementsprechend für die Überprüfung dieser Variante die erforderliche Widmung vornehmen. Diese Widmung müsse aber „kompakt“ für einen Zeitraum erfolgen, der angedachte Wechsel der Varianten von wochentags auf Wochenende sei somit in Kombination mit der Variante „Fußgängerzone“ nicht mehr möglich. Der durch den Wegfall der Variante „Anwohner und Versorgungsfahrzeuge frei“ freigewordene Zeitslot, könne folglich nicht durch eine andere Variante aufgefüllt werden.
In der Ausschreibung enthalten seien werden somit zusammenfassend die Varianten 1) Fußgängerzone („kompakt“ ohne Änderung wochentags, Wochenende), 2) Einbahnstraße und 3) Durchfahrtssperre. Für die Varianten 2 und 3 sei ein Wechsel zwischen wochentags und Wochenende möglich.
Herr Schütt fragt, ob die Variante „Fußgängerzone“ auch ohne neue Beschlusslage für die Ausschreibung berücksichtigt werden könne. Weiter möchte er wissen, welche Auswirkungen der Wegfall der genannten Variante auf die Dauer der übrigen Testvarianten habe.
Herr Dr. Freitag verweist zur Variante Fußgängerzone auf das Petitum der Drs. 21-1056. Die Verwaltung entspreche hier der gültigen Beschlusslage. Die Ausschreibung der Entwurfs-/Verkehrsplanung solle nun kurzfristig erfolgen, da eine Umsetzungsplanung für Politik und Verwaltung die Grundlage sei, um über das weitere Vorgehen zu beraten, z.B. zur Reihenfolge der Versuche oder zu ihrer Dauer.
Herr Schütt fragt nach, ob die Verwaltung weiterhin davon ausgehe, dass die Verkehrsversuche zweimal fünf Monate dauern werden.
Herr Dr. Freitag antwortet, dass für die Verwaltung die gültige Beschlusslage maßgeblich sei. Sofern die Entwurfs-/Verkehrsplanung ergebe, dass z.B. eine zeitliche Reduzierung möglich wäre, könne die Politik sich dazu positionieren.
Herr Dorsch bedankt sich für die fundierte rechtliche Prüfung. Er erkundigt sich, ob die Variante „Fußgängerzone“ auch auf Grundlage einer Sondernutzungsgenehmigung überprüft werden könnte, um so ggf. doch noch einen Wechsel zwischen der Wochentags- und Wochenendregelung zu erreichen.
Er hinterfragt, wie im Falle einer mehrmaligen Pandemie-bedingten Absage der RaLoNiS-Sitzungen sichergestellt werde, dass die nächsten Verfahrensschritte zeitnah durchgeführt werden.
Herr Dr. Freitag erläutert, dass Fußgängerzonen, wie bereits dargestellt, gewidmet werden müssen. Die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung sei aus seiner Sicht nicht zulässig. Da die Ausschreibung auf Grundlage der gültigen Beschlusslage und der erfolgten rechtlichen Klärung bereits durchgeführt werden könne, sehe er zunächst keine Schwierigkeiten für die Vorbereitung der Verkehrsversuche.
Herr Stonus möchte wissen, ob die Fußgängerzone auch nur am Wochenende gewidmet werden könne.
Herr Dr. Freitag verneint dies. Eine temporäre Widmung sei seiner Kenntnis nach nicht möglich.
Herr Dorsch erläutert den vorliegenden Antrag.
Frau Schwarzarius meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Vertagung.
Frau Thiele trägt vor, dass der Antrag aus Sicht ihrer Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sei, da – wie in der letzten Sitzung dargestellt wurde – im Rahmen einer möglichen RISE-Förderung bereits die Erstellung eines Fußwege-/ Nahmobilitätskonzepts geplant sei. Sie plädiere dafür, dieses zunächst einmal abzuwarten, bevor weitere Prüf- und Arbeitsaufträge erteilt und damit möglicherweise Dinge vorweggenommen werden.
Herr Dorsch antwortet, dass der Antrag über das hinausgehe, was im Rahmen der letzten Sitzung vorgestellt worden sei. Es solle z.B. auch Schnelsen Süd in die Betrachtung einbezogen werden.
Herr Stonus meldet für den Antragssteller eine Ergänzung des vorliegenden Antrags an. Im Petitum unter Punkt 1. solle hinzugefügt werden:
g. Wie kann die Campusschule Schnelsen an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen werden bzw. wie kann die Anbindung verbessert werden?
Herr Dorsch merkt an, dass einer Vertagung grundsätzlich zugestimmt werde. Er gebe aber zu bedenken, dass derzeit unklar sei, wann der Ausschuss das nächste Mal tagen werde.
Frau Schwarzarius antwortet, dass sie um Vertagung bis Dezember bitte. Falls der RaLoNiS dann nicht stattfinde, sei alternativ auch eine Überweisung in den Hauptausschuss bzw. in die durch den Hauptausschuss vertretene Bezirksversammlung möglich.
Ergebnis: Der Vertagung der Drucksache in den Monat Dezember wird einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. In welchem Gremium die Drucksache weiter beraten werden solle, richtet sich nach dem Sitzungsplan.
Herr Schütt möchte wissen, in welcher Höhe Sondermittel für die genannten Maßnahmen benötigt werden.
Frau Hasselmann antwortet, dass es sich nach einer groben Schätzung um einen niedrigen vierstelligen Betrag handele.
Der Vorsitzende erkundigt sich, wofür die unter Punkt 2 genannten Materialien „Sand“ und „Steine“ benötigt werden.
Frau Hasselmann antwortet, dass diese benötigt werden, um ein möglichst nährstoffarmes Substrat herzustellen.
Herr Dorsch ergänzt, dass es an der Haltestelle Schlump bereits eine entsprechende Umsetzung gebe. Diese werde gut angenommen.
Herr Dr. Freitag merkt an, dass Punkt 3 im Petitum kein Arbeitsauftrag an die Bezirksamtsleitung sei und somit separat genannt werden müsste.
Der Antragssteller erklärt sich mit diesem Änderungsvorschlag einverstanden: „3.“ wird gestrichen, der Satz „Für diese Maßnahmen wie für das Aufstellen von Hinweistafeln werden bezirkliche Sondermittel zur Verfügung gestellt.“ wird als eigener Absatz im Petitum genannt.
Ergebnis: Der Drucksache wird mit dieser Änderung einstimmig zugestimmt.
Herr Schütt hinterfragt die zeitlichen Abläufe. Das Winternotprogramm werde im März 2021 auslaufen und aufgrund der aktuellen Corona-Lage sei es nicht absehbar, wann die Vertreter/innen der Anwohnenden sowie der Bewohner/innen in eine Sitzung des RaLoNiS eingeladen werden können. Aus seiner Sicht wären die im Antrag angeregten Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen im Sommer sinnvoller gewesen.
Herr Kuhn antwortet, dass seiner Einschätzung nach immer noch ein großes Bedürfnis bestehe, miteinander ins Gespräch zu kommen. Der Antrag sei auch als Zeichen zu verstehen, dass man miteinander in einen Dialog treten wolle. Wie die zukünftige Entwicklung aussehe, sei schwer vorauszusagen.
Frau Thiele spricht sich dafür aus, dass Gespräch mit den Anwohnenden zu suchen. Dies sei bislang nicht in ausreichender Form geschehen. Sie hinterfragt aber, wie dies vor dem Hintergrund des aktuellen pandemischen Geschehens zu realisieren sei.
Frau Schwarzarius regt an, im Petitum Bezug auf die aktuelle Corona-Pandemie zu nehmen und zu ergänzen „soweit dies unter Pandemie-Bedingungen möglich und regelkonform ist.“
Im Anschluss findet eine kurze Diskussion über den genannten Änderungsvorschlag statt.
Herr Stonus erklärt für den Antragssteller, dass eine Ergänzung aufgenommen werde, der Einschub aber „unter Einhaltung des Hygienekonzeptes anlässlich der Corona-Pandemie“ lauten solle.
Herr Dorsch bekräftigt die Ausführungen von Herrn Kuhn und betont, dass der Antrag auch als wichtiges Signal in den Stadtteil zu sehen sei.
Herr Dr. Freitag ergänzt, dass das Bezirksamt bereits Ende September gegenüber der zuständigen Fachbehörde und der Einrichtungsleitung angeregt habe, dass Anfang 2021 nochmals das Gespräch mit der Politik gesucht werden solle. Es sei die Frage aufgetreten, ob das Thema im Ausschuss Sozialraum oder im RaLoNiS weiter behandelt werde. Diese Entscheidung sei von der Politik zu treffen.
Ergebnis: Der so geänderten Drucksache wird einstimmig zugestimmt.
Herr Dorsch erläutert den vorliegenden Antrag.
Frau Schwarzarius meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Herr Dorsch erfragt, ob hier ebenso verfahren werden solle, wie unter TOP 17.1.
Frau Schwarzarius bejaht dies.
Ergebnis: Der Vertagung der Drucksache in den Monat Dezember wird einstimmig zugestimmt. In welchem Gremium die Drucksache weiter beraten werden solle, richtet sich nach dem Sitzungsplan.
Der Vorsitzende bedankt sich für die gute Sitzungsdisziplin. Die Sitzung endet um 20:53 Uhr.
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