Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle anwesenden Ausschussmitglieder sowie Vertretende der Verwaltung und weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung sowie auf die geltenden Hygienevorschriften hin. Auch wenn es nicht mehr verpflichtend sei, werde um das Tragen einer Maske während der Sitzung gebeten, die allerdings für Vorträge oder Redebeiträge am Mikrofon abgenommen werden dürfe. Die Öffentlichkeit müsse sich nicht mehr zur Teilnahme an der Sitzung anmelden. Bislang gebe es jedoch erkennbar noch keine teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger.
Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin gibt er bekannt, dass es Änderungen in der Besetzung des Ausschusses gegeben habe. Aufgrund des Eintritts von Frau Hericks in die GRÜNE-Fraktion der Bezirksversammlung Eimsbüttel hätten sich die Stimmverhältnisse in den Ausschüssen geändert: die GRÜNE-Fraktion habe ab sofort 6-Sitze, SPD- und CDU-Fraktion jeweils 3 Sitze und FDP-, DIE LINKE. und AfD-Fraktion jeweils 1 Sitz in den Ausschüssen. Daher seien folgende Umbenennungen vorgenommen worden: Herr Heymann wird zum stimmberechtigten Mitglied der GRÜNE-Fraktion und Frau Hericks zum stellvertretenden Mitglied der GRÜNE-Fraktion. Frau Schwarzarius wird vom stimmberechtigten zum stellvertretenden Mitglied der SPD-Fraktion und Niclas Karsch ist ausgeschieden.
Weiterhin stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Das ist nicht der Fall. Ebenso gibt es keine Einwendungen gegen die Tagesordnung.
Entfällt, da keine Bürgerinnen und Bürger anwesend sind.
Frau Döscher erläutert, dass man mit diesem Bebauungsplan-Entwurf nun zum wiederholten Mal im Stadtplanungsausschuss sei. Der Grund für die „erneute erneute“ öffentliche Auslegung liege darin, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.06. bis 06.07.2021 ein Fehler in der Festsetzung zum Erschütterungsschutz (VO §2 Nr.11) aufgefallen sei. Da es sich hierbei nicht nur um einen redaktionellen Fehler gehandelt habe, sei eine erneute Auslegung auch im Sinne der Transparenz erforderlich geworden. Man habe die Verordnung zum Bebauungsplan-Entwurf entsprechend angepasst. Weitere Veränderungen der Unterlagen der erneuten Auslegung vom 15.06. bis 06.07.2021 seien nicht vorgesehen.
Frau Döscher geht nachfolgend in einer kurzen Zusammenfassung noch einmal kurz auf die Lage des Plangebietes ein, stellt den konkreten Verfahrensablauf sowie den Bebauungsplan-Entwurf vor und erläutert die Korrektur in der Verordnung. Abschließend bittet sie um Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung.
Herr Heymann erkundigt sich, ob die erneute öffentliche Auslegung während der Sommerferien stattfinden solle.
Frau Döscher entgegnet, dass man die Auslegung außerhalb der Ferien geplant habe.
Der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß Drucksache 21-3020 wird einstimmig zugestimmt.
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Herr Schmidt teilt mit, dass als Gast zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Wenzel von der Troma, die das Projekt betreue, anwesend sei, um eventuell auftretende Fragen zu beantworten.
Herr Stephan stellt fest, dass die zur vergangenen Sitzung angekündigten Änderungen der Drucksache bei der Verwaltung noch nicht eingegangen seien.
Herr Kuhlmann erläutert, dass seine Fraktion die umfangreichen Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion erhalten habe und man diesen aber in der vorliegenden Form nicht zustimmen könne. Da Herr Mir Agha zurzeit erkrankt sei, habe man auch noch nicht abschließend über die weitere Vorgehensweise beraten können. Insofern sei eine nochmalige Vertagung des Antrages durchaus sinnvoll, ansonsten bestehe man auf einer Abstimmung des ursprünglichen Antrages. Herr Kuhlmann kündigt weiterhin an, dass die Fraktion DIE LINKE. den Ursprungsantrag gerne mitzeichnen wolle und man dieses wohlwollend zur Kenntnis nehme und dem zustimme.
Herr Gottlieb stellt fest, dass seine Fraktion sich zu dem vorliegenden Antrag Gedanken gemacht habe und man diesem aber nicht vollumfänglich folgen könne. Man habe daher zu einigen Punkten Anmerkungen oder Änderungsanträge vorgelegt. Diese lägen allerdings noch nicht allen Mitgliedern des Ausschusses vor. Einer Vertagung könne man zustimmen.
Herr Brunckhorst teilt mit, dass seine Fraktion dem Ursprungsantrag der GRÜNE-Fraktion nicht zustimmen könne. Die Änderungswünsche der SPD-Fraktion seien seiner Fraktion bekannt und man könne diesen folgen. Einer Vertagung könne man ebenfalls zustimmen. Wünschenswert sei zusätzlich eine Einschätzung der Verwaltung zum Sachstand.
Herr Stephan berichtet, dass der Verwaltung der ursprüngliche Antrag der GRÜNE-Fraktion vorliege, nicht jedoch Änderungsanträge der Fraktionen.
Bezüglich des im Antrag erwähnten, von Beiersdorf vorgelegten Verkehrskonzepts verweist er auf den im Januar 2021 im Mobilitätsausschuss vorgestellten Bericht. Man habe weiterhin vor einiger Zeit dem Ausschuss Stadtplanung einen Zwischenstand zu dem Bebauungsplan gegeben und darüber informiert, dass als nächster Schritt die Behördenbeteiligung geplant sei. In dieser erfolge die Behördenabstimmung des Bebauungsplan-Entwurfs einschließlich aller Gutachten, hierzu gehöre auch das Verkehrskonzept.
Herr Wenzel bestätigt, dass es darüber hinaus keinen neuen Sachstand gebe. Er erneuert seine Einladung an die Fraktionen, jederzeit für Gespräche über Mobilitäts- oder städtebauliche Themen zur Verfügung zu stehen.
Die Abstimmung über die Drucksache 21-2870 (mit der Änderung, dass die Fraktion DIE LINKE. ebenfalls als Antragsteller zeichnet) wird vertagt.
Herr Stephan verweist auf das vorliegende ausführliche Protokoll aus der vergangenen Sitzung. Dem gebe es nicht viel hinzuzufügen. Er bitte nochmals darum, dass man sich seitens der Fraktionen seine Worte aus der letzten Sitzung zu Herzen nehme und er begrüße es, sofern der Antrag nicht beschlossen werde. Herr Stephan wiederholt sein Angebot, mit den Fraktionen ins Gespräch zu kommen, um über die Kultur der Zusammenarbeit und über Änderungen zu diskutieren.
Herr Kuhlmann interpretiert das Angebot der Verwaltung dahingehend, dass man in einem ruhigeren Rahmen mit einzelnen Vertreter:innen der Fraktionen zunächst schauen werde, welche Inhalte des Antrages machbar und erfüllbar seien. Insofern halte man den Antrag aufrecht und werde diesen vertagen.
Herr Stephan bietet an, mit den Fraktionssprecher:innen einen ersten Termin zu vereinbaren, um zu sehen, wie man weiter mit dem Thema umgehen und den Prozess gestalten könne.
Herr Schmidt fasst zusammen, dass die Verwaltung die Fraktionssprecher:innen zunächst zu einem Gespräch einladen werde und der Antrag bis dahin von Sitzung zu Sitzung vertagt werde.
Die Niederschriften vom 26.04. und 17.05.2022 werden einstimmig genehmigt.