Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Garstedter Weg) Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Plangebiet
Das Plangebiet liegt in Niendorf zwischen der Straße Zum Markt, dem Garstedter Weg und dem Tibarg.
Ziel und Zweck der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des im Hamburger Zentrenkonzept als Stadtteilzentrum festgelegten Bereiches am Tibarg durch bauliche Verdichtung und Neuordnung der Freiflächen geschaffen werden. Am Garstedter Weg und am Tibarg sollen Geschäftsgebäude mit Wohnungen entstehen. Die Marktfläche soll außerhalb der Markttage als städtischer Platz zur Verfügung stehen, die benachbarte Grünfläche soll aufgewertet und zugänglich gemacht werden.
Städtebauliche Kenndaten
Das Plangebiet umfasst insgesamt etwa 3,2 Hektar. Hiervon entfallen ca. 1,6 Hektar auf Kerngebiete, ca. 0,8 Hektar auf Verkehrsflächen und ca. 0,6 Hektar auf Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sowie ca. 0,1 Hektar auf private und öffentliche Grünflächen.
Im Plangebiet sind 50 bis 100 Wohneinheiten geplant. Auf den im städtischen Besitz befindlichen Flächen ist ein Anteil von mind. 30% gefördertem Wohnungsbau geplant.
Wesentliche Verfahrensschritte
Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurde 2016 ein breit aufgestelltes Verfahren
zur Erarbeitung einer Rahmenplankonzeption mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Stapla: Aufstellungsinformation |
13.12.2016 |
Grobabstimmung/ Screening zur Vorprüfung des Einzelfalls |
10.02.2017 |
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion |
28.02.2017 |
Öffentliche Plandiskussion |
18.04.2017 |
Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion |
06.06.2017 |
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung |
30.04.2019 |
Öffentliche Auslegung |
04.11.2019 – 06.12.2019 |
Stapla: Auswertung der öffentlichen Auslegung |
08.06.2020 |
Stapla: Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung |
18.05.2021
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Erneute Öffentliche Auslegung |
15.06.2021 - 06.07.2021 |
Grund für die erneute öffentliche Auslegung
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurde ein Fehler in der Festsetzung zum Erschütterungsschutz (VO §2 Nr.11) identifiziert. Der Erschütterungsschutz muss auf das Schutzniveau eines Kerngebietes, nicht auf den eines Wohngebietes abgestellt werden. In der Festsetzung muss der Verweis auf die entsprechende Zeile der zur DIN 4150 gehörenden Tabelle korrigiert werden.
Der § Nr.11 der Verordnung wird geändert:
In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Kerngebiete mit den Ordnungsnummern 1 und 5 ist der Erschütterungsschutz durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, in neu: Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. …
Die vorherige Formulierung verwies fälschlicherweise auf „Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO)“.
Da es sich nicht nur um einen redaktionellen Fehler handelt, ist eine erneute Auslegung erforderlich. Die Verordnung zum Bebauungsplan-Entwurf wird entsprechend angepasst. Weitere Veränderungen der Unterlagen der erneuten Auslegung vom 15.06.2021 - 06.07.2021 sind nicht vorgesehen.
Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf soll im August 2022 erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf zwei Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 92 in der vorgelegten Fassung zu.
keine