21-3020

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Garstedter Weg) Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 07.06.2022 Stadtplanung Ö 3

Sachverhalt

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt in Niendorf zwischen der Straße Zum Markt, dem Garstedter Weg und dem Tibarg.

Ziel und Zweck der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des im Hamburger Zentrenkonzept als Stadtteilzentrum festgelegten Bereiches am Tibarg durch bauliche Verdichtung und Neuordnung der Freiflächen geschaffen werden. Am Garstedter Weg und am Tibarg sollen Geschäftsgebäude mit Wohnungen entstehen. Die Marktfläche soll außerhalb der Markttage als städtischer Platz zur Verfügung stehen, die benachbarte Grünfläche soll aufgewertet und zugänglich gemacht werden.

Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet umfasst insgesamt etwa 3,2 Hektar. Hiervon entfallen ca. 1,6 Hektar auf Kerngebiete, ca. 0,8 Hektar auf Verkehrsflächen und ca. 0,6 Hektar auf Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sowie ca. 0,1 Hektar auf private und öffentliche Grünflächen.

Im Plangebiet sind 50 bis 100 Wohneinheiten geplant. Auf den im städtischen Besitz befindlichen Flächen ist ein Anteil von mind. 30% gefördertem Wohnungsbau geplant.

Wesentliche Verfahrensschritte

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurde 2016 ein breit aufgestelltes Verfahren



 

zur Erarbeitung einer Rahmenplankonzeption mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Stapla: Aufstellungsinformation

13.12.2016

Grobabstimmung/ Screening zur Vorprüfung des Einzelfalls

10.02.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

28.02.2017

Öffentliche Plandiskussion

18.04.2017

Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

06.06.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

30.04.2019

Öffentliche Auslegung

04.11.2019 06.12.2019

Stapla: Auswertung der öffentlichen Auslegung

08.06.2020

Stapla: Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung

18.05.2021

 

Erneute Öffentliche Auslegung

15.06.2021 -  06.07.2021

 

Grund für die erneute öffentliche Auslegung

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurde ein Fehler in der Festsetzung zum Erschütterungsschutz (VO §2 Nr.11) identifiziert. Der Erschütterungsschutz muss auf das Schutzniveau eines Kerngebietes, nicht auf den eines Wohngebietes abgestellt werden. In der Festsetzung muss der Verweis auf die entsprechende Zeile der zur DIN 4150 gehörenden Tabelle korrigiert werden.
Der § Nr.11 der Verordnung wird geändert:

In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Kerngebiete mit den Ordnungsnummern 1 und 5 ist der Erschütterungsschutz durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, in neu: Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. …
Die vorherige Formulierung verwies fälschlicherweise auf Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO)“.

 

Da es sich nicht nur um einen redaktionellen Fehler handelt, ist eine erneute Auslegung erforderlich. Die Verordnung zum Bebauungsplan-Entwurf wird entsprechend angepasst. Weitere Veränderungen der Unterlagen der erneuten Auslegung vom 15.06.2021 - 06.07.2021 sind nicht vorgesehen.

 

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im August 2022 erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf zwei Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 92 in der vorgelegten Fassung zu.

 

 

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keine

 

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