Protokoll
Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe vom 06.09.2022

Ö 1

Allgemeine Geschäftsangelegenheiten, Festlegung der Stimmberechtigungen

Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Küll, eröffnet die Sitzung und weist auf die Tonbandaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Diese werde nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht.

 

Die Fraktionen benennen die Vertretenden für die abwesenden stimmberechtigten

Ausschussmitglieder.

 

Zu Sitzungsbeginn sind keine Vertretenden der Fraktion DIE LINKE. anwesend.

 

Es liegen keine Befangenheiten vor.

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung am 05.07.2022 wird einstimmig

genehmigt.

Ö 3

Fragestunde im Sozialraumausschuss

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 4

Erhebung des Sachstands bei der Schuldnerberatung in Eimsbüttel Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 30.06.2022 Drs. 21-3059 (Gast: Vertreter:in des DRK-Landesverbands Hamburg)

Gast: Frau Müffelmann (Deutsches Rotes Kreuz Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH)

 

Frau Müffelmann stellt sich kurz vor und gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die DRK Hamburg Schuldner- und Insolvenzberatung.

Hierbei erläutert sie zuerst den Begriff der „Ver- und Überschuldung“ und gibt anhand von Daten und Zahlen einen detaillierteren Überblick über die überschuldeten Personen, mögliche Ursachen und die Anzahl an Insolvenzverfahren in der Vergangenheit. Anschließend zeigt Frau Müffelmann einen üblichen Überschuldungsverlauf und erklärt die Aufgaben, für die die Schuldnerberatung dabei zuständig sei.

 

Des Weiteren nennt Frau Müffelmann die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hamburg und erläutert konkrete Kennzahlen und Auswertungen der Schuldnerberatung DRK Hamburg GsBH mbH.

 

Abschließend weist Frau Müffelmann auf die Herausforderungen sowohl der Schuldner- und Beratungsstellen als auch der überschuldeten Personen hin.

 

Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Anschließend werden Rückfragen der Ausschussmitglieder durch Frau Müffelmann beantwortet.

 

Herr Wagner fragt, ob es Kriterien für eine Restschuldbefreiung gebe.

Frau Müffelmann verweist darauf, dass die Insolvenzverordnung bestimmte Kriterien für eine Restschuldbefreiung festlege und nennt hierzu einige Beispiele.

 

Frau Meyer erfragt, wie viele Mitarbeiter:innen aktuell beratend tätig seien und wie lange die Wartezeit bis zu einer Beratung ungefähr betrage.

Frau Müffelmann erläutert, dass bei ihnen durchschnittlich 8 Vollzeitäquivalenten arbeiten würden. Die Wartezeit sei individuell von verschiedenen Dingen abhängig. Grundsätzlich sei die Wartezeit bis zu einem ersten Beratungsgespräch nicht lange und der weitere Beratungsprozess und die -länge sei von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

 

Herr Mielke erfragt eine Prognose, inwieweit sich beispielsweise die Pandemie und deren Folgen auf die die Überschuldung auswirken werde.

Frau Müffelmann merkt an, dass zum Beispiel die Energiepreispauschale aktuell nicht als unpfändbar deklariert sei, weshalb viele der überschuldeten Personen diese nicht werden behalten können. Dieshre bereits jetzt zu einem ansteigenden Beratungsbedarf. Sie weist des Weiteren darauf hin, dass die Folgen von Ereignissen wie beispielsweise der Pandemie sich stets zeitverzögert auf die Schuldnerberatung erst auswirken würden.


Anlagen
DRK Sozialausschuss (1248 KB)

Ö 5

Vortrag Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe mit Schwerpunkt auf Jugendgerichts- sowie Jugendbewährungshilfe Beschluss der BV vom 31.03.2022, Drs. 21-2767 (Gäste: Vertreter:innen des Fachamts Straffälligen- und Gerichtshilfe)

ste:

Frau Wulf (Leitung Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe)

Frau Bender (Abteilungsleiterin Jugend Jugendbewährungshilfe / Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe)

Herr Hoppe (Abteilungsleiter Jugendgerichtshilfe / Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe)

 

Frau Wulf stellt das Fachamt für Straffälligen- und Gerichtshilfe, sich selbst, Frau Bender und Herrn Hoppe kurz vor. Sie weist hierbei darauf hin, dass das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe für ganz Hamburg zuständig sei und damit ein Alleinstellungsmerkmal aufweise. Anhand einer Präsentation gibt Herr Hoppe einen Überblick über die Jugendgerichtshilfe und anschließend Frau Bender über die Jugendbewährungshilfe.

 

Herr Hoppe verweist hierbei zuerst auf die Rechtsgrundlagen der Jugendgerichtshilfe, stellt anschließend deren Aufgaben detailliert vor und erläutert die Organisation der Abteilung.

 

Nachfolgend werden Rückfragen der Ausschussmitglieder zur Jugendgerichtshilfe durch Herrn Hoppe beantwortet.

 

Herr Birnbaum erfragt, nach welchen Kriterien beurteilt werde, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht bei Heranwachsenden bis zum Alter von 21 Jahren angewendet werden solle.

Herr Hoppe verweist darauf, dass das Gericht entscheidet und die Jugendgerichthilfe lediglich eine Einschätzung dazu abgebe. Es gebe sehr viele Kriterien wie beispielsweise das häusliche Umfeld. Grundsätzlich sei bei der Einschätzung einzubeziehen, ob bei dem jungen Menschen eine Reifeverzögerung vorliege, auf die erzieherisch eingewirkt werden könne.

 

Frau Dr. Riegel fragt, ob es Straftaten gebe, bei denen die Jugendgerichtshilfe nicht weiter handle und das weitere Vorgehen abgebe.

Herr Hoppe antwortet, dass die Jugendgerichtshilfe für jede Art von Straftat oder Delikt zuständig sei.

 

Herr Urbanksi erkundigt sich, inwieweit es bei der Arbeit zu Konflikten kommen kann zwischen der Hilfe für den Jugendlichen und der Gerichtshilfe.

Herr Hoppe erläutert, dass das Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle in den meisten Fällen durch Transparenz zu lösen ist. Hierbei würden den Jugendlichen die Möglichkeiten, aber auch Pflichten offen dargelegt und auch die Folgen der entsprechenden Handlungen erklärt.

Frau Wulfgt ergänzend hinzu, dass esr die Kolleginnen und Kollegen auch Supervisions-Angebote gebe.

 

Herr Krüger fragt nach, ob auch Jugendpsychologen bei der Einschätzung für das Gericht miteinbezogen werden.

Herr Hoppe bestätigt, dass beispielsweise der Jugendpsychatrische Dienst miteinbezogen werde. Dies sei aber von der Fallsituation individuell abhängig. Er weist zusätzlich darauf hin, dass das Gericht auch eine/n Gutachter/in beauftragen könne.

 

Nachfolgend erläutert Frau Bender die Jugendbewährungshilfe. Sie weist hierbei darauf hin, dass diese zuständig werde, wenn die Maßnahmen der Jugendgerichthilfe nicht gegriffen haben sollten oder die Straftat so schwerwiegend sei, dass das Gericht eine Jugendstrafe verhängt habe.

Frau Bender erläutert die Rechtsgrundlagen und verweist hierbei auf den Unterschied, dass es im Bereich des Jugendstrafrechts anders als beim Erwachsenenstrafrecht immer einen Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin geben müsse.

 

Im Anschluss geht Frau Bender detailliert auf die Aufgaben der Jugendbewährungshilfe ein, die Zielgruppe sowie die Organisation der Abteilung. Sie erläutert hierbei die Anzahl der Klient:innen 2021 und dass die Anzahl seit 2013 kontinuierlich abnehme. Zusätzlich informiert Frau Bender darüber, dass seit mehreren Jahrzehnten circa 5 % der Klient:innen im Bereich der Jugendbewährungshilfe Frauen seien.

Frau Wulf ergänzt, dass diese ckgängigen Fallzahlen sich auch im Jugendstrafvollzug wiederspiegelnrden.

 

Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Anschließend werden Rückfragen der Ausschussmitglieder durch Frau Bender und Herrn Hoppe beantwortet.

 

Herr Schmidt-Tobler fragt nach, welchen beruflichen Hintergrund die Bewährungshelfer:innen haben.

Frau Bender erläutert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelhaft Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter:innen in der Grundausbildung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen sind.

 

Frau Meyer erfragt, wie eng die Betreuung der Jugendlichen stattfinde.

Frau Bender erklärt, dass in den meisten Fällen die Betreuung mit einem wöchentlichen Austausch beginne, der dann später zu einer mindestens monatlichen Betreuung führe. Allerdings gebe es auch Fälle, bei denen eine tägliche Betreuung notwendig sei. Des Weiteren erläutert Frau Bender, dass die Betreuung individuell geschehe, beispielsweise durch Hausbesuche, Begleitung zu Gerichtsterminen oder auch Bewerbungsgesprächen.


Anlagen
SG-Präsentation Ausschuss-20220906(2) (799 KB)

Ö 6

Sachstandsberichte

Es liegen keine Sachstandsberichte vor.

Ö 7

Inklusion

Herr Schmidt-Tobler weist darauf hin, dass das Bewerbungsverfahren für neue Mitglieder zur Neugründung des Inklusionsbeirates weiterhin laufe und in der Zwischenzeit auch eine weitere Pressemitteilung dazu veröffentlicht wurde.

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 21-3171

Unterversorgung Eidelstedts mit Ärzten beenden

Die Vorsitzende, Frau Küll, weist darauf hin, dass bereits Beratungsbedarf seitens der GRÜNEN-Fraktion angemeldet wurde und die CDU-Fraktion diesem entspreche.

 

Herr Urbanski erfragt, warum noch um Beratungsbedarf gebeten wurde.

Frau Küll erläutert, dass es seitens der GRÜNEN-Fraktion noch Änderungsbedarf gebe, der zur Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nehme.

 

Ergebnis: Die Drucksache wird vertagt.

 

Ö 9

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

Die Vorsitzende, Frau Küll, verweist auf die vorliegenden Mitteilungen.

Ö 9.1 - 21-3143

Verwendung des gewählten Namens von Schüler*innen mit transsexueller Prägung unabhängig von einer amtlichen Namensänderung Drs. 21-3057, Beschluss der BV vom 30.06.2022

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 9.2 - 21-3169

Gute Bildungschancen durch Kooperation: Planungen für ein Bildungshaus in Eidelstedt konkretisieren Drs. 21-3056, Beschluss der BV vom 30.06.2022

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 10

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Vogt verweist auf den Entwurf einer Senatsdrucksache bezüglich der Aktualisierung der Globalrichtlinien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Er schlägt vor, dass die Verwaltung einen Vorschlag einer Stellungnahme dazu mache und diesen abschließend in der Bezirksversammlung vorlege. Vorab könnten die Mitglieder der Bezirksversammlung entscheiden, ob sie sich dem Vorschlag anschließen wollen oder eine Diskussion im Stadtplanungsausschuss stattfinden solle.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

Ö 11

Bürgerpreis

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 12

Interkulturelles Forum

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 13

Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor.