Zulassung des Verkehrszeichens Bei Rot hier halten auch außerhalb von Baustellen insbesondere an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 9.9
Mit Drucksache 22-1248 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung an der Kreuzung Wogemannsburg / Halstenbeker Straße beschlossen.
Ein Bestandteil dieser Maßnahmen war der Vorschlag, die Haltelinie für den motorisierten Verkehr aus Fahrtrichtung Eidelstedt kommend vor der Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) zurückzuverlegen und durch das Verkehrszeichen 1012-35 „Bei Rot hier halten“ zu ergänzen, um Blockierungen der Einmündung zur Julius-Leber Schule zu vermeiden und die Sicherheit für Radfahrende und querende Schüler:innen zu erhöhen.
In ihrer Stellungnahme führte die zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD 5) aus, dass der Einsatz des Verkehrszeichens in Hamburg aufgrund einer internen Vorgabe der obersten Landesbehörde ausschließlich im Zusammenhang mit Baustellen erfolgt, wenn Markierungen aufgrund von Wetterlagen nicht aufgebracht werden können.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht jedoch den Einsatz des Verkehrszeichens auch im Regelbetrieb vor, und in anderen Bundesländern wird es erfolgreich an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten verwendet.
An der Kreuzung Oldesloer Strasse/Königskinderweg oder Heidloh/Selphopsweg werden bereits Hinweisschilder genutzt. Diese Maßnahme ist als äußerst positiv zu bewerten und so wird die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer gesteigert und gut angenommen.
Gerade an Schulwegen könnte dieses Zeichen einen wirksamen Beitrag leisten, um Gefährdungen zu reduzieren und den Verkehrsfluss geordnet zu halten.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Inneres und Sport zu bitten,
a) welche Anwendungsfälle im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten oder stark frequentierten Querungsstellen in Eimsbüttel in Frage kommen,
b) welche rechtlichen, verkehrstechnischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
c) welche Verfahren zur Beantragung und Genehmigung durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden notwendig sind.
Das Ergebnis der Prüfung sowie ein Zeitplan für eine mögliche Umsetzung sollen in einer Sitzung des Mobilitätsausschusses vorgestellt werden.
Nadine Regling-Armi und SPD-Fraktion
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