22-1410

Zulassung des Verkehrszeichens „Bei Rot hier halten“ auch außerhalb von Baustellen – insbesondere an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten

Antrag

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 9.9

Sachverhalt

Mit Drucksache 22-1248 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung an der Kreuzung Wogemannsburg / Halstenbeker Straße beschlossen.

Ein Bestandteil dieser Maßnahmen war der Vorschlag, die Haltelinie für den motorisierten Verkehr aus Fahrtrichtung Eidelstedt kommend vor der Fußnger-Lichtsignalanlage (FLSA) zurückzuverlegen und durch das Verkehrszeichen 1012-35 „Bei Rot hier halten“ zu ergänzen, um Blockierungen der Einmündung zur Julius-Leber Schule zu vermeiden und die Sicherheit für Radfahrende und querende Schüler:innen zu erhöhen.

In ihrer Stellungnahme führte die zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD 5) aus, dass der Einsatz des Verkehrszeichens in Hamburg aufgrund einer internen Vorgabe der obersten Landesbehörde ausschließlich im Zusammenhang mit Baustellen erfolgt, wenn Markierungen aufgrund von Wetterlagen nicht aufgebracht werden können.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht jedoch den Einsatz des Verkehrszeichens auch im Regelbetrieb vor, und in anderen Bundesländern wird es erfolgreich an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten verwendet.

An der Kreuzung Oldesloer Strasse/Königskinderweg oder Heidloh/Selphopsweg werden bereits Hinweisschilder genutzt. Diese Maßnahme ist als äerst positiv zu bewerten und so wird die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer gesteigert und gut angenommen.

Gerade an Schulwegen könnte dieses Zeichen einen wirksamen Beitrag leisten, um Gehrdungen zu reduzieren und den Verkehrsfluss geordnet zu halten.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Inneres und Sport zu bitten,

  1. die interne Anwendungsvorgabe zur Verwendung des Verkehrszeichens 1012-35 (Bei Rot hier halten“) dahingehend zu ändern, dass dieses auch außerhalb von Baustellen, insbesondere an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten, zum Einsatz kommen kann,
  2. zu prüfen,

a) welche Anwendungsfälle im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten oder stark frequentierten Querungsstellen in Eimsbüttel in Frage kommen,

b) welche rechtlichen, verkehrstechnischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen,

c) welche Verfahren zur Beantragung und Genehmigung durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden notwendig sind.

Das Ergebnis der Prüfung sowie ein Zeitplan für eine mögliche Umsetzung sollen in einer Sitzung des Mobilitätsausschusses vorgestellt werden.

Nadine Regling-Armi und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 9.9
Anhänge

keine

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