Verlegung der Bushaltestelle Wogemannsburg Richtung Eidelstedt Drs. 22-1247, Beschluss der BVvom 17.07.2025
Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 5.19
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:
Die Drs. 22-1247 wurde zuständigkeitshalber von der Bezirksversammlung Eimsbüttel an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gerichtet.
Die BVM verwies in ihrem Antwortschreiben auf die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS), da die Anfrage sich auf verkehrssicherheitsrelevante Aspekte bezieht.
Die Straßenverkehrsbehörde begrüßt weiterhin die Überlegungen hinsichtlich der Steigerung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Halstenbeker Straße / Wogemannsburg.
Aufgrund der in der Drs. getätigten Schilderungen der Verkehrssituation wurde eine Unfallanalyse des betreffenden Knotenpunktes der letzten 3 Jahre durchgeführt.
Als Ergebnis der Auswertung bleibt festzuhalten, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person zu verzeichnen ist. Diese Person überquerte die dortige Fußgängerlichtzeichenanlage bei Rotlicht und wurde von einem herannahenden Fahrzeug touchiert.
Weiterhin ereigneten sich 11 Unfälle mit geringen Sachschäden.
Somit ist die Unfalllage am Knotenpunkt als unauffällig zu bezeichnen.
Die Straßenverkehrsbehörden begrüßen die Überlegungen zur Steigerung einer sicheren Abwicklung der anstehenden Verkehream Knotenpunkt Halstenbeker Straße / Wogemannsburg.
Sofern diese Überlegungen zu einer Änderung der Verkehrsführung führen, sind prüfungsfähige Planungsunterlagen des Straßenbaulastträgers, in deralle erforderlichen Voraussetzungen zur Änderung der Verkehrsführung Beachtung finden, bei den Straßenverkehrsbehörden vorzulegen.
Diese geplanten Vorhaben werden durch die Straßenverkehrsbehörden konstruktiv begleitet.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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