Verkehrssicherheit im Wördemanns Weg verbessern II Drs. 22-0637, Beschluss der BV vom 30.01.2025
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten zu veranlassen, dass an dem Fußgängerüberwegauf Höhe des Autobahndeckels Kragarme installiert werden, um diesen besser sichtbarzu machen.
Für die angestrebte Installation und Wartung von sogenannten Kragarmen ist die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH beauftragt und legt dabei fest, wie diese ausgeführt werden sollen. Dabei sind die entsprechenden Regelwerke und DIN-Normen zu beachten.
Auf Nachfrage teilte die HHVA am 31.10.2025 mit, dass die Ausführung des FGÜam Wördemanns Weg aufgrund seiner Lage und des nebenliegenden Zugangs auf den Deckel der BAB A7 bereitsim März 2023 in der Bauphase auf einem Ortstermin mit Vertretern des Bezirksamts, der Verkehrsdirektion und dem zuständigem Polizeikommissariat/Straßenverkehrsbehörde (PK 27) ausgiebig abgestimmt wurde. Die gesehene Problematik mit der Beleuchtung wurde nochmal thematisiert und die heutige Form der Ausführung seitens PK 27 bestätigt. Die hier angefragte Ausführung eines Kragarms wird seit Jahrzehnten nicht mehr neu gebaut und entspricht nicht den aktuellen technischen Standards. Daher werden eine derartige Planung und der nachfolgende Umbau des Fußgängerüberwegs abgelehnt.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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