Verkehrslenkung rund um den Stellinger Friedhof und weiterer Zugang zum Friedhof Stellingen HA-Beschluss vom 14.03.2019 - Drs. 20-3494
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Johann-Wenth-Straße befindet sich im Zuständigkeitsbereich des PK 27. Mit heutiger Vorlage der Drucksache wurde die örtliche Straßenverkehrsbehörde PK 27 um Stellungnahme gebeten.
Im Vorfeld wurde dem Unterzeichner die Thematik „Entflechtung der Begegnungsverkehre in der Johann-Wenth-Straße“ im Rahmen einer Sitzung des Regionalausschusses Stellingen durch die Politiker bekannt. Es wurde damals seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine zeitnahe Lösung in Aussicht gestellt.
Bereits am 18.02.2019 wurde durch PK 272-StVB eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für eine Fahrbahnbeschränkung zur Schaffung einer Ausweichfläche erteilt. Dies wurde im Bereich Johann-Wenth-Straße gegenüber Hausnummer 26 durch das Aufstellen der VZ 283-10/20 realisiert. Die Ausweichfläche hat eine Länge von 15 Meter.
Über das Ergebnis wurden die Mitglieder des Regionalausschusses Stellingen im Anschluss auf einer der nächsten Sitzungen informiert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine