21-1936

Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit in der Straße „Niendorfer Gehege“ verbessern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.04.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RaSE (Antrag er SPD-Fraktion)

22.03.2021

17.3

21-1778

vertagt

RaSE (gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und GRÜNE-Fraktion)

19.04.2021

17.2

21-1778

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion

 

In der Straße „Niendorfer Gehege“, vom Kollauwanderweg bis zur Kreuzung Niendorfer Gehege/Vogt-Kölln-Straße, gibt es erhebliche verkehrliche Probleme. Dieses Straßenteilstück wird als Verbindung der Stadtteile Stellingen, Eidelstedt und Niendorf nicht nur vom Durchgangsverkehr, sondern besonders von Anwohner*innen, Besucher*innen des Naherholungsgebietes Niendorfer Gehege und den Mitgliedern des Kleingartenvereins Niendorfer Gehege e.V. genutzt. Auf beiden Seiten dieses Straßenteilstücks parken am Straßenrand PKW was den Verkehrsfluss erheblich behindert und Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gefährdet. Ebenfalls ist die Durchfahrt von Rettungs- oder Feuerwehrwagen im Extremfall gegebenenfalls nicht ohne Schwierigkeiten möglich.

 

Begegnungsverkehre PKW/PKW und Begegnungsverkehre Bus oder LKW/PKW werden durch die parkenden Fahrzeuge stark beeinträchtigt, was auch die Buslinie 181 betrifft. Die Busse werden überdies unverhältnismäßig stark behindert, da sie gegenüber dem Begegnungsverkehr wartepflichtig sind. Zwar parken die Fahrzeuge z.T. versetzt, dennoch kommt es insbesondere bei starkem Verkehrsaufkommen zu erheblichen Stauungen bis hin zum völligen Verkehrsstillstand, der dann durch die Fahrzeugführer*innen unter irregulärer Nutzung der Fuß-/Radwege aufgelöst wird. Dieses Verhalten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und stellt eine Gefahr für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dar. Besonders im Sommer herrschen, insbesondere zu Stoßzeiten, teilweise chaotische Zustände. Eine Überquerung ist, für insbesondere ältere Menschen, in dieser unübersichtlichen Lage nicht ungefährlich. Eine solche Vorfahrtstraße muss jedoch sowohl sicher sein, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen, als auch leistungsfähig bleiben – auch im Sinne des ÖPNV.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport für eine Prüfung einzusetzen, auf welche Weise in der Straße Niendorfer Gehege - im Abschnitt zwischen Kollauwanderweg und Kreuzung Niendorfer Gehege/Vogt-Kölln-Straße - die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen sowie ein reibungsloser Verkehrsfluss - insbesondere für die Busse der Linie 181 sichergestellt werden können. Beispielsweise sollten die Anordnung beidseitiger Halteverbote sowie die Einrichtung einer Tempo-30-Beschränkung oder einem Fußgängerüberweg geprüft werden.

 

Anhänge

keine