Unterstützung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Durchführung ihrer Forschungsprojekte (DFG etc.) unter Corona-Bedingungen Drs. 21-2114, Beschluss der BV vom 17.06.2021
Letzte Beratung: 16.08.2021 Universität Ö 7.1
Die Universität Hamburg hat mit folgender Begründung von einer Entsendung abgesehen:
Nach § 2 BezVG gehören zu den Aufgaben der Bezirksämter die Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Zu diesen Aufgaben zählen nach Auffassung der Universität Hamburg nicht die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Universität in der Forschung (z.B. Drittmittelforschung) und auch nicht Fragen zum Beschäftigungsverhältnis und den Arbeitsbedingungen der hier beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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