Unterstützung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Durchführung ihrer Forschungsprojekte (DFG etc.) unter Corona-Bedingungen
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Ö 10.9
Ausschuss Universität (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
09.06.2021 |
5.3 |
21-2058 |
Der Drucksache wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Die LINKE. und der AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt |
Die Universität Hamburg hat als Exzellenzuniversität eine herausragende Stellung in der nationalen und internationalen Forschungslandschaft und damit auch eine besondere Verantwortung gegenüber ihren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch Ihre Forschungsleistungen den Exzellenzstatus erst – und immer wieder neu – begründen. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung derselben führen auch im Forschungs- und Lehrbetrieb der Universität Hamburg zu erheblichen Verwerfungen, da der Zugang zu Laboren und entsprechenden Forschungsstätten stark eingeschränkt ist und als Folge ein erheblicher Teil der Forschungstätigkeiten aus dem Home-Office erfolgen muss. Der daraus resultierende und belegbare erhebliche Mehraufwand für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gefährdet zunehmend die fristgerechte Durchführung bzw. den fristgerechten Start Ihrer Forschungsprojekte.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird ersucht, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) zu bitten, einen Referenten bzw. eine Referentin in den Universitätsausschuss zu entsenden, der darüber berichtet, welche konkreten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen die Universität Hamburg für ihre wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in laufenden und unmittelbar in 2021 startenden Forschungsprojekten eingeleitet und umgesetzt hat und wie sich die Arbeitssituation der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen unter Corona-Bedingungen im Vergleich zur den Jahren 2018–2019 gestaltet.
Insbesondere soll über
a) die Fristeneinhaltung und Fristenverlängerung der Forschungsprojekte (DFG, etc.),
b) über die Verlängerung von betreffenden Arbeitsverträgen und
c) über die Sicherstellung von Zugang zu Arbeits- und Forschungsmöglichkeiten in Laboren und entsprechenden Einrichtungen an der Universität
berichtet werden.
keine
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