Übertragung von Aufgaben des Stadtplanungsausschusses auf den Hauptausschuss – B-Plan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 12.3
Zur Sicherstellung einer fristgerechten Weiterbearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) ist eine frühzeitige Befassung erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit soll der Hauptausschuss ausnahmsweise mit den entsprechenden Aufgaben des Stadtplanungsausschusses betraut werden.
Aufgrund der Dringlichkeit der weiteren Bearbeitung überträgt die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses mit Bezug zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz zusätzlich auf den Hauptausschuss für dessen Sitzung am 12. Juni 2025.
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
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