21-2570

Überholverbot in den Straßen Niendorfer Gehege und Vogt-Kölln-Straße auf einspurige Fahrzeuge ausweiten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.04.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Das Niendorfer Gehege wird als Ausflugsziel für Familien, Naturliebhaber und Erholungssuchende immer beliebter. Mit dem steigenden Nutzungsdruck steigt auch die Notwendigkeit, den Straßenverkehr in dem Bereich zu regulieren und vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere an den engen Stellen der sich durch das Niendorfer Gehege schlängelnden Straßen stärker zu schützen.

 

Mit der Novellierung der StVO bestehen hierfür neue Möglichkeiten, insbesondere mit dem neuen Verkehrszeichen 277.1, das es mehrspurigen Fahrzeugen verbietet, Zweiräder (z.B. Fahrräder) zu überholen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen,

  1. dass – in enger Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde – geprüft wird, ob für die Straßen Niendorfer Gehege und Vogt-Kölln-Straße auf der gesamten Tempo 30-Strecke das bestehende Überholverbot entsprechend der Novellierung der StVO dahingehend erweitert werden kann, dass auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) untersagt wird. 
  2. dass im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine entsprechende Regelung angeordnet wird.

 

 

Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion  

 

Anhänge

keine