21-0223

Tempo 30 im Wördemanns Weg Änderungsantrag zur Drs. 21-0154

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) wurde 2018 die Einführung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen erleichtert. Insbesondere sieht die Richtlinie die Ausweitung von Tempo 30-Strecken in der Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Senioren- und Pflegeheimen vor – ohne dass dort eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss.

Bereits im September 2017 hatte sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel mit der Drs.202509 für eine Ausweitung der Tempo 30-Strecke im Wördemanns Weg in Stellingen ausgesprochen. Die Verkehrsdirektion 51 ist dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen und hat ihre ablehnende Haltung damit begründet, dass „im Wördemanns Weg weder eine signifikant erhöhte Verkehrsunfall- noch eine sonstige Gefahrenlage“ vorläge (sh. Drucksache 20-2584). 

 Allerdings stellen wir fest, dass sich die Situation im Wördemanns Weg verschlimmert hat und das Verkehrsaufkommen durch LKW- und PKW-Fahrer gefühlt weiter steigt. Im Wördemanns Weg ist eine Kindertagesstätte ansässig. Außerdem ist es die Zugangsstraße für den Wegenkamp, in dem sich die Grundschule Wegenkamp, das Albrecht-Thaer-Gymnasium und ein Wohnheim des Berufsbildungswerkes befinden. Durch das immense Verkehrsaufkommen und das teilweise rücksichtlose Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer sind die Kinder, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren der anliegenden Einrichtungen immer wieder gefährlichen Situationen ausgesetzt.

Die Bezirksversammlung legt in Übereinstimmung mit aktuellen politischen Forderungen auf die Sicherheit insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besonderen Wert.

Kurze Strecken mit Temporeduzierung verschlechtern die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern. Daher kann eine Verbesserung nur dann erzielt werden, wenn auf ganzer Länge im Wördemanns Weg Tempo 30 angeordnet wird.

Hierdurch können durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses Emissionen durch unnötiges Abbremsen und Beschleunigen verhindert werden, wodurch Anwohnerinnen und Anwohner profitieren. Gleichzeitig gewinnen alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, da sie künftig entspannter, komfortabler und sicherer unterwegs sein werden.

(Erläuterung: Kursiv: aus dem Antrag 21-0154 übernommen, nicht kursiv: Änderungen)

 

Anhänge

keine