21-4779

Tempo 30 für den Lenzweg – oder: (Warum) Ist die Lenzsiedlung kein Wohngebiet (nach Straßenverkehrsordnung § 45, Abs. 1c)?

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 9.22
27.05.2024
Sachverhalt

In der Lenzsiedlung im südlichen Lokstedt leben laut Wikipedia ca. 3.000 Menschen. Sie ist also mit 39.267 Einwohner je km² eines der am dichtesten bewohnten Gebiete Hamburgs. Gegenüber der Lenzsiedlung befindet sich eine Seniorenwohnanlage. Eine Anwohner*innen-Initiative von beiden Seiten des Lenzweges fordert nun die Einrichtung von Tempo 30 und begründet das mit Verkehrssicherheit, Inklusion von schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen sowie Umwelt- und Lärmschutz. Der für die Lenzsiedlung zuständige Stadtteilbeirat unterstützt das Anliegen einstimmig.

Etwas weiter im Norden konnte auf Nachfrage der Grünen Fraktion im Jahr 2023 („Tempo 30 für Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg“) vor der Kita in der Julius-Vosseler-Straße 114 bereits Tempo 30 eingerichtet werden. Durch verschiedene Bauvorhaben sind dort ca. 500 neue Wohneinheiten entstanden, wodurch aus der ehemaligen Durchgangsstraße eine Wohnstraße geworden ist. Trotzdem fahren im Tempo 30-Bereich der Julius-Vosseler-Straße immer noch über drei Viertel der insgesamt über 35.000 Fahrzeuge zu schnell und über die Hälfte schneller als 35 km/h, wie eine Messung im Spätsommer 2023 (auf Höhe Hausnummer 108a) ergab. Als Spitzengeschwindigkeit wurden 97 km/h gemessen. Eine vereinheitlichte Tempo 30-Regelung für den gesamten Straßenzug scheint vor diesem Hintergrund naheliegend.

Die Straßenverkehrsordnung § 45, Abs. 1c schreibt vor: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.“

Auf die Frage in der o.g. Anfrage: „sst sich das Gebiet damit als „Wohngebiet“ oder als „Gebiet mit hoher Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ gemäß Straßenverkehrsordnung § 45, Abs. 1c bezeichnen?“ antwortete das Bezirksamt: „Als Wohn­gebiet lässt sich der ganze Straßenzug nicht bezeichnen.“

Diese Antwort ist mit den oben gemachten Angaben zumindest für den Abschnitt des Lenzweges nicht nachvollziehbar und erklärungsbedürftig.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, umgehend die zuständigen Fachabteilungen damit zu beauftragen, die Einrichtung von Tempo 30 im Lenzweg wohlwollend zu prüfen. Wenn erforderlich, sollen über den Vorsitzenden der Bezirksversammlung auch die zuständigen Landesbehörden und das zuständige Polizeikom­missariat einbezogen werden.
  2. Getrennt davon soll auch geprüft werden, inwiefern auch in der weiter nördlich gelegenen Julius-Vosseler-Straße (bis zur Einmündung Koppelstraße) Tempo 30 angeordnet werden kann. Falls dies nicht möglich ist, soll dargelegt werden, wann die vor einigen Jahren in Aussicht gestellte Ampelanlage eingerichtet wird.
  3. Die Ergebnisse der Prüfung sollen im zuständigen Regionalausschuss vorgestellt werden. Falls notwendig, wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, zuständige Referent*innen der beteilig­ten Behörden (BVM und BIS) in den gleichen Ausschuss einzuladen.


Falls etwas gegen die Einrichtung von Tempo 30 spricht, möge dies ausführlich begründet werden.

Sebastian Dorsch, Rita Wolf, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine