21-4542

Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Inbetriebnahme einer Unterkunft für obdachlose Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79-85

Antrag

Letzte Beratung: 14.03.2024 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-4499 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass zur Schaffung von dringend erforderlichen Plätzen zur Unterbringung und Versorgung von obdachlosen Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79 - 85 (ehemals Pflegewohnstift) eine Unterkunft mit einer Regelkapazität von bis zu 118 Plätzen schnellstmöglich errichtet werden soll.

 

Derzeit wird am Garstedter Weg 79 85 ein Seniorenwohnstift privat betrieben, das jedoch aufgegeben werden soll, da der laufende Betrieb nach Angaben des Betreibers nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Gebäude sollen zum 1. April 2024 von Fördern und Wohnen angemietet und nach Abschluss der erforderlichen Herrichtungsarbeiten in Betrieb genommen werden.

 

Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegen­heit zur Stellungnahme.

 

Angesichts der baldigen Inbetriebnahme der Unterbringung und der kurzfristigen Information der Bezirkspolitik, weisen wir auf die Dringlichkeit dieses Antrags hin.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Inbetriebnahme der Unterkunft für obdachlose Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79-85 folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt die Anstrengungen des Hamburger Senats, die Unterkunftssituation für obdachlose Menschen, die medizinische und pflegerische Versorgung bedürfen oder an dauerhaften schwereren gesundheitlichen Einschränkungen leiden und ohne diese Form der Unterbringung in lebensbedrohliche Umstände kommen könnten, sicherzustellen.
     
  2. Die Bezirksversammlung bemängelt, dass Bezirkspolitik, umliegende soziale Infrastruktur, Schulen sowie Anwohnerinnen und Anwohner nicht rechtzeitig in die Planungen für die Unterkunft eingebunden wurden. Ein solches Vorgehen erschwert es, Akzeptanz für die Unterkunft in der Nachbarschaft zu erreichen und zu sichern. Wir erwarten von der zuständigen Behörde ab sofort eine transparente und vorausschauende Kommunikation in alle Richtungen.
     
  3. Konkret erwartet die Bezirksversammlung daher im Sinne einer größtmöglichen Transparenz über die geplante Unterkunft eine umgehende sofortige und aktive Information der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der angrenzenden Einrichtungen und Betriebe in einen weiten Umkreis um die Einrichtung. Dazu gehört neben einer öffentlichen Informationsveranstaltung auch der Hinweis auf Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber (f+w) der Unterkunft mit Rufbereitschaft.
     
  4. Um den Adressatenkreis für die Informationsveranstaltung am 12.3. gut und sicher zu erreichen, soll in einem größeren Radius per Briefkasteneinwurf hingewiesen werden. Die sozialen und Bildungseinrichtungen sollen ebenfalls eingeladen und in die Planungen eingebunden werden.
     
  5. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, das Gespräch mit den Elternvertretungen, dem Ganztag und Leitungen der angrenzenden Kitas sowie der Grundschule Burgunderweg zu suchen und die Ergebnisse in die weiteren Planungen einzubeziehen.
     
  6. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, analog zum Verfahren bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete, personelle Ressourcen für eine Koordinierungsstelle der Obdachlosenhilfe im Bezirksamt bereitzustellen. Diese Koordinierungsstelle soll sich im Stadtteil vernetzen und sich insbesondere um die Schnittstelle zur Zivilgesellschaft und den Nachbarschaften kümmern.
     
  7. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten professionelle Strukturen und eine professionelle Begleitung der Obdachlosenunterkunft im sozialen Umfeld dauerhaft zu schaffen. Eine entsprechende (auch ehrenamtliche) Unterstützungsstruktur soll professionell aufgebaut und unterstützt werden. Inhaltlich soll dies sowohl die Begleitung im Sozialraum umfassen als auch die Initiierung von Aktivitäten in der Einrichtung. Die Fachbehörde wird gebeten dafür geeignete Organisationen anzusprechen und die finanziellen Ressourcen bereitzustellen.

 

  1. Der Betrieb bzw. die Belegung der Einrichtung soll aufwachsend und nicht in „einem Schlag“ erfolgen.

 

  1. Es muss ausgeschlossen werden, dass es im Umfeld der Einrichtung bzw. der Schule und Kitas zu Suchtverhalten bzw. Konsum von Suchtmitteln kommt bzw. diese gezeigt oder genutzt werden.

 

  1. Es wird erwartet, dass vor Inbetriebnahme ein Sicherheitskonzept mit den umliegenden Kitas und Schulen abgestimmt und umgesetzt wird. Dies umfasst auch eine entsprechende Hausordnung sowie die klare Möglichkeit Überschreitungen auch mit Verweisen aus der Einrichtung zu sanktionieren.

 

  1. Es muss im besonderen Maße sichergestellt werden, dass der Schul- und Kitaweg Sicherheit bietet. Das emotionale Sicherheitsempfinden von Eltern und Kindern hat Priorität. Kinder sollen selbstständig zu Fuß alleine oder als Walking Bus zur Schule kommen. Der zuständige Träger wird gebeten, den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umstand zu erläutern, dass sich die Unterkunft an einem Schul- und Kitaweg für Kleinkinder befindet und ein entsprechend rücksichtsvolles Auftreten erwartet wird.

 

Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

 

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