Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Inbetriebnahme einer Unterkunft für obdachlose Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79-85
Letzte Beratung: 14.03.2024 Bezirksversammlung Ö 9.7
Mit der Drucksache 21-4499 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass zur Schaffung von dringend erforderlichen Plätzen zur Unterbringung und Versorgung von obdachlosen Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79 - 85 (ehemals Pflegewohnstift) eine Unterkunft mit einer Regelkapazität von bis zu 118 Plätzen schnellstmöglich errichtet werden soll.
Derzeit wird am Garstedter Weg 79 – 85 ein Seniorenwohnstift privat betrieben, das jedoch aufgegeben werden soll, da der laufende Betrieb nach Angaben des Betreibers nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Gebäude sollen zum 1. April 2024 von Fördern und Wohnen angemietet und nach Abschluss der erforderlichen Herrichtungsarbeiten in Betrieb genommen werden.
Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme.
Angesichts der baldigen Inbetriebnahme der Unterbringung und der kurzfristigen Information der Bezirkspolitik, weisen wir auf die Dringlichkeit dieses Antrags hin.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Inbetriebnahme der Unterkunft für obdachlose Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischem Unterstützungsbedarf im Garstedter Weg 79-85 folgende Stellungnahme zu übermitteln:
Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
keine
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