21-4516

Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Inbetriebnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Hinschstraße 3 a/b

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.03.2024
29.02.2024
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-4486 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass angesichts der Notwendigkeit der Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen eine Unterkunft in der Hinschstraße 3 a/b mit einer Regelkapazität von 100 Plätzen geplant ist, die aufgrund des Zustandes und der Bausubstanz bereits ohne umfangreiche Baumaßnahmen alle Anforderungen für eine gute Wohnunterkunft erfüllt, und dadurch sehr kurzfristig in Betrieb genommen werden kann. Die Inbetriebnahme ist entsprechend bereits für Anfang März 2024 geplant. Die Laufzeit des Standortes ist nicht zeitlich begrenzt.

 

Neben den Gebäuden mit den Hausnummern 3a und 3b wurden auch die Gebäude mit den Hausnummern 1 und 5 von Fördern und Wohnen angekauft. Für die Nummer 5 ist eine Wohnraumvermietung vorgesehen. Das Gebäude an der Hinschstraße 1 muss zunächst baulich hergerichtet werden

 

Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegen­heit zur Stellungnahme.

 

Angesichts der baldigen Inbetriebnahme der Unterbringung und der kurzfristigen Information der Bezirkspolitik, weisen wir auf die Dringlichkeit dieses Antrags hin.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Inbetriebnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Hinschstraße 3 a/b folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt die Anstrengungen des Hamburger Senats,r Schutzsuchende und Geflüchtete die erforderliche Kapazität an Unterkunftsplätzen sicherzustellen und alles Notwendige zu tun, um die humanitäre Situation von Geflüchteten sowie Schutzsuchenden zu verbessern. Dies gilt nicht nur vor dem Hinter­grund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

 

  1. Die Bezirksversammlung erwartet im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine aktive und aktuelle Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie der anliegenden Einrichtungen und Betriebe in einem großen Umkreis hinsichtlich der geplanten Unterbringung in der Hinschstraße 3 a/b.

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass innerhalb und außerhalb der Einrich­tung weiterhin auf eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung im Sinne der UNICEF-Standards von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hingewirkt wird. Es muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ansprechpartner beider Geschlechter (also auch Ansprechpartnerinnen) in der Unterkunft antreffen. Gleiches gilt für den Sicherheitsdienst, dieser sollte auch durchgehend mit Sicherheits­personal beider Geschlechter besetzt sein.

 

  1. In den Einrichtungen sollten darüber hinaus zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten werden gerade mit Hinblick darauf, dass die Einrichtung auf die Unterbringung von Personen mit besonderem Schutzbedarf zielt: Darunter Betreuung, ärztliche Versorgung insb. für Frauen sowie für Mütter und Kinder, Kräfte zur Trauma-Bewältigung, Dolmetscher-Angebote, Sozialarbeit, zur schuli­schen Betreuung und zur Arbeitsvermittlung sowie Kinderbetreuung soweit es keine externen Angebote gibt.

 

  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in der Mehrzahl neu im Stadtteil sein und sollen mit Unterstützung von Fördern & Wohnen die Erreichbarkeit und Vielfalt der umliegenden sozialen Infrastruktur kennenlernen. Um dies sicherzustellen bittet die Bezirksversammlung darum alle Einrichtungen im Sozialraum/in Eidelstedt vor der Inbetriebnahme der Unterkunft einzubinden.

 

  1. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass im Umfeld des Hinschstraße 3 a/b eine bedarfsgerechte Infrastruktur erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wird es als nötig erachtet, die ansässigen Institutionen und Einrichtungen zu unterstützen und Beratungsangebote sowie die soziale Infrastruktur zeit­nah bedarfsgerecht zu erweitern und somit diesbezüglich die Finanzierung sicherzustellen.

 

  1. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ein wichtiger Faktor für eine gelingende Unterbringung an den Eims­tteler Standorten ist. Diese funktionierende Hilfs-Community im Stadtteil gilt es zu stärken. Im Sinne einer guten Nachbarschaft hält es die Bezirksversammlung für geboten, die ehrenamtlichen Strukturen weiter zu fördern und auszubauen. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Nicht nur für Geflüchtete, die darauf angewiesen sind, Kontakt in die Heimat zu halten und die aktuelle Lage zu verfolgen, ist eine ausreichende Internetanbindung unerlässlich. Eine Internetverbindung sollte daher zeitnah und in allen zur Verfügung stehenden Räumen eingerichtet werden.

 

 

Dagmar Bahr, Janina Satzer, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi, Ines Schwarzarius, Moritz Altner, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Ernst Christian Schütt, Torge Urbanski und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)

Ali Mir Agha,  Anne Kathrin Warnecke, Nina Joana Schübel, Dietmar Kuhlmann, Nico Thies, Sebastian Dorsch, Jim Martens ,Robert Klein, Gabriela Küll, Susanne Hericks, Falk Schmidt-Tobler, Dr Lynne Hunter, Lutz Schmidt, Rita Wolf, Aramak Erk, Cornelia Kost,  Dr. Jost Leonhardt Fischer, Carl Maria Bohny, Jan Koriath (GRÜNE-Fraktion)

 

Anhänge

keine