Sondermittel für die Pauschale zur Deckung kleinerer Mehr- und Folgekosten aus Sondermittelbeschlüssen der Bezirksversammlung im Haushaltsjahr 2017
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
HaKu |
10.01.2017 |
9.5 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Die im Betreff genannte Pauschale wird zur Deckung von Mehr- und Folgekosten aus Beschlüssen der Bezirksversammlung und zur Deckung von Kosten, die eventuell bei der Prüfung der Sondermittelersuchen anfallen, benötigt. Nicht verbrauchte Mittel werden nach Ablauf des Jahres wieder zur Verfügung gestellt.
In den vergangenen 6 Jahren wurden die Mittel wie im Folgenden dargestellt in Anspruch genommen:
Jahr |
Beschlusssumme |
Verbrauch |
Einsparung |
2010 |
2.000,00 |
553,22 |
1.446,78 |
2011 |
1.000,00 |
660,44 |
339,56 |
2012 |
1.000,00 |
0 |
1.000,00 |
2013 |
1.000,00 |
792,10 |
207,90 |
2014 |
1.000,00 |
0 |
1.000,00 |
2015 |
1.000,00 |
0 |
1.000,00 |
2016 |
1.000,00 |
1.000,00 |
0 |
Zur Finanzierung der Pauschale werden aus Sondermitteln 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
keine
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