22-2722

Sachstand, Zuständigkeiten, Personal- und Mittelverwendung beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Sachstand, Zuständigkeiten, Personal- und Mittelverwendung beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-244

Eingangsdatum: 09.10.2026
Datum der Antwort: 21.10.2026

Sachverhalt:

Die Stärkung unserer freiheitlichen Demokratie und die Auseinandersetzung mit Extremismus gehören zu den zentralen politischen Aufgaben unserer Zeit. Gerade weil hierfür erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt werden, müssen Zuständigkeiten, Personalaufwand, Mittelverwendung, Zielgruppen und Wirksamkeit transparent und nachvollziehbar sein.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat mit Drs. 21-4515 am 14. März 2024 beschlossen, das Antragsverfahren für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Handlungsbereich „Partnerschaften für Demokratie“ einzuleiten. Nach den damaligen Fördervoraussetzungen war hierfür insbesondere die Bereitstellung von mindestens 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) innerhalb der Kommunalverwaltung sowie die Einrichtung einer externen Koordinierungs- und Fachstelle vorgesehen. Zugleich sollte die Bezirksversammlung nach erfolgreicher Bewerbung in die Planungsprozesse einbezogen werden.

In der Mitteilung Drs. 21-4699 vom April 2024 erklärte die Sozialbehörde, dass sie im Bundesprogramm vor allem für Maßnahmen des Förderstrangs „Land“ zuständig sei und eine Beteiligung mit finanziellen oder personellen Ressourcen für bezirkliche Partnerschaften für Demokratie nicht möglich sei. Damit kommt der Frage besondere Bedeutung zu, welche Ressourcen das Bezirksamt Eimsbüttel selbst für Bewerbung, Steuerung und Umsetzung bereitgestellt hat oder bereitstellen will.

In den veröffentlichten Übersichten des Bundes zu den geförderten „Partnerschaften für Demokratie“ für die Förderjahre 2025 und 2026 ist der Bezirk Eimsbüttel nicht als Zuwendungsempfänger beziehungsweise Fördergebiet aufgeführt. Zugleich sieht der Koalitionsvertrag für Eimsbüttel 2025–2029 ausdrücklich vor, das Bundesprogramm „Demokratie leben! – Partnerschaften für Demokratie“ im Bezirk zu implementieren. Der aktuelle Sachstand der Bewerbung und Umsetzung ist daher klärungsbedürftig.

In mehreren Hamburger Partnerschaften für Demokratie ist die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung als externe Koordinierungs- und Fachstelle tätig. Für Eimsbüttel ist eine entsprechende Beauftragung nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht ersichtlich. Deshalb soll insbesondere geklärt werden, ob die Lawaetz-Stiftung oder andere externe Institutionen bereits mit vorbereitenden, koordinierenden oder fachlichen Aufgaben befasst wurden.

Darüber hinaus ist von Interesse, wo die Federführung für das Programm beziehungsweise seine Vorbereitung innerhalb des Bezirksamtes Eimsbüttel organisatorisch verortet ist, mit wie vielen Stellen beziehungsweise VZÄ diese Aufgabe wahrgenommen wird und welche weiteren aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanzierten oder damit zusammenhängenden Angebote im Bezirk Eimsbüttel tätig sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Fragen

  1. Bewerbungs- und Förderstatus seit 2024

1.1 Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 14. März 2024 (Drs. 21-4515) unternommen, um eine „Partnerschaft für Demokratie“ im Bezirk Eimsbüttel einzurichten? Bitte sämtliche Interessenbekundungen, Förderanträge, Nachforderungen, Rückfragen und Entscheidungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Datum und Ergebnis chronologisch darstellen.

1.2 Wurde Eimsbüttel für die Förderjahre 2025 und/oder 2026 nicht berücksichtigt, abgelehnt oder hat das Bezirksamt einen Antrag nicht beziehungsweise nicht fristgerecht gestellt oder zurückgenommen? Bitte die jeweiligen Gründe vollständig darlegen und insbesondere angeben, ob fehlende Personalressourcen, Eigenmittel, formale Voraussetzungen oder andere Gesichtspunkte hierfür maßgeblich waren.

1.3 Besteht derzeit eine Förderzusage, Interessenbekundung oder laufende Bewerbung für Eimsbüttel? Falls nein: Beabsichtigt das Bezirksamt eine Bewerbung beziehungsweise Teilnahme ab 2027, wann sollen die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgen und mit welcher voraussichtlichen Höhe an Bundesmitteln und bezirklichen Eigenmitteln wird gerechnet?

  1. Federführung, Personal und externe Koordinierungs- und Fachstelle

2.1 Welches Fachamt, welche Abteilung beziehungsweise welcher Fachbereich des Bezirksamtes ist seit 2024 federführend für die Bewerbung, Vorbereitung und gegebenenfalls Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beziehungsweise einer „Partnerschaft für Demokratie“ in Eimsbüttel zuständig? Bitte Veränderungen der organisatorischen Zuständigkeit seit 2024 mit Datum angeben.

2.2 Wie viele Stellen beziehungsweise Stellenanteile (VZÄ) wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 für diese Aufgabe tatsächlich eingesetzt und wie viele VZÄ sind für 2027 vorgesehen? Bitte nach Organisationseinheit, Stellenanteil, Besetzungsstatus und Finanzierung aufschlüsseln und ausdrücklich angeben, ob die für die Programmsteuerung vorgesehene halbe Stelle (0,5 VZÄ) eingerichtet, reserviert oder anderweitig abgedeckt wurde.

2.3 Welche Personal- und Sachkosten sind dem Bezirksamt seit 2024 im Zusammenhang mit Bewerbung, Vorbereitung, Koordination oder Umsetzung des Programms entstanden, auch soweit bislang keine Bundesförderung bewilligt wurde? Bitte nach Jahren und Kostenarten sowie nach internen und externen Leistungen aufschlüsseln.

2.4 Wurde für Eimsbüttel bereits eine externe Koordinierungs- und Fachstelle ausgewählt, beauftragt, vorgesehen oder in ein Auswahlverfahren einbezogen? Falls ja: Welcher Träger ist beziehungsweise war dies, nach welchem Vergabe- oder Auswahlverfahren erfolgte die Auswahl, welche Leistungen wurden vereinbart und welche Vergütung beziehungsweise welches Budget ist vorgesehen oder gezahlt worden? Bitte insbesondere angeben, ob die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung beteiligt ist oder war.

2.5 Haben die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung oder andere externe Institutionen seit 2024 bereits vorbereitende Beratungs-, Konzeptions-, Vernetzungs-, Antrags- oder Koordinierungsleistungen im Zusammenhang mit einer Eimsbütteler „Partnerschaft für Demokratie“ erbracht? Falls ja: Bitte Träger, Zeitraum, konkrete Leistung, Rechts- beziehungsweise Auftragsgrundlage und Kosten jeweils angeben.

  1. Weitere Programme, Träger und Mittel im Bezirk Eimsbüttel

3.1 Welche Projekte, Beratungsangebote, Fachstellen oder sonstigen Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert werden, waren oder sind in den Jahren 2024 bis 2026 im Bezirk Eimsbüttel tätig oder für Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler zuständig, auch wenn sie nicht Teil einer bezirkseigenen „Partnerschaft für Demokratie“ sind? Bitte jeweils Träger, Projektbezeichnung, Programmbereich, Förderzeitraum, räumlichen Zuständigkeitsbereich, Höhe der öffentlichen Förderung und die Form der Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt angeben.

3.2 Welche weiteren Maßnahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention wurden beziehungsweise werden in den Jahren 2024 bis 2026 durch das Bezirksamt Eimsbüttel selbst oder mit seiner Beteiligung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder sonstigen öffentlichen Mitteln finanziert? Bitte Träger, Maßnahme, Zielgruppe, Förderquelle und Förderhöhe nach Jahren aufschlüsseln und Überschneidungen mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kenntlich machen.

  1. Bedarfsermittlung, Wirkungskontrolle und Beteiligung der Bezirksversammlung

4.1 Welche konkrete Situations-, Bedarfs- oder Ressourcenanalyse wurde für eine Eimsbütteler „Partnerschaft für Demokratie“ erstellt oder vorbereitet? Werden hierfür insbesondere lokale Wahlergebnisse, Sozialdaten, Erkenntnisse von Schulen und Jugendeinrichtungen, wissenschaftliche Untersuchungen sowie Lagebilder oder Erkenntnisse zuständiger Behörden herangezogen? Bitte vorhandene Analysen, Erhebungszeiträume und wesentliche Ergebnisse benennen.

4.2 Nach welchen Kriterien sollen beziehungsweise werden Projekte, Träger, Schulen, Einrichtungen, Stadtteile und Zielgruppen ausgewählt, wer trifft die jeweiligen Förderentscheidungen und wie werden diese Entscheidungen dokumentiert? Sofern bereits Gremien, Bündnisse, Jugendforen oder vergleichbare Strukturen gebildet oder vorbereitet wurden, bitte Zusammensetzung, Aufgaben und Auswahlverfahren darstellen.

4.3 Wie soll beziehungsweise wird überprüft, ob geförderte Maßnahmen die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich erreichen und über die bloße Durchführung von Veranstaltungen hinaus eine nachweisbare Wirkung erzielen? Werden insbesondere Teilnehmerzahlen, Zusammensetzung der erreichten Zielgruppen, räumliche Verteilung, Zielerreichung und qualitative Wirkungsindikatoren systematisch erfasst und ausgewertet?

4.4 Wann und in welcher Form wird die Bezirksversammlung Eimsbüttel über den weiteren Förderantrag beziehungsweise die beabsichtigte Ausgestaltung ab 2027 beteiligt? Bitte dabei auch die geplante finanzielle Aufteilung zwischen externer Koordinierungs- und Fachstelle, unmittelbarer Projektförderung, Jugendbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit, Analysen und sonstigen Programmbestandteilen sowie den vorgesehenen bezirklichen Eigenanteil darstellen.


Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die oben stehende Anfrage wie folgt:

  1. Bewerbungs- und Förderstatus seit 2024
  1. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 14. März 2024 (Drs. 21-4515) unternommen, um eine „Partnerschaft für Demokratie“ im Bezirk Eimsbüttel einzurichten? Bitte sämtliche Interessenbekundungen, Förderanträge, Nachforderungen, Rückfragen und Entscheidungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Datum und Ergebnis chronologisch darstellen.
  • Am 14. März 2024 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel die Drucksache 21-4515 beschlossen.
  • Mit der Drucksache 21-4699 hat die Sozialbehörde Punkt 2 des Beschlusses der BV abschlägig beantwortet. Dort heißt es, dass die Behörde keine finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellt.
  • Die Förderrichtlinie des Programms legt fest, dass das antragstellende Amt einen Stellenanteil von mindestens 0,5 Vollzeitäquivalenten für die Umsetzung vorhalten muss. Dies hat das Bezirksamt nach Absage der Fachbehörde für sich geprüft.
  • Das Bezirksamt hat daraufhin zum Januar 2025 aus zwei Gründen keinen Antrag für die dritte Förderperiode des Programms gestellt:
  1. Der mindestens geforderte Stellenanteil steht im Bezirksamt nicht zur Verfügung.
  2. Bisher geförderte Bezirksämter haben den hohen bürokratischen Aufwand in der Abwicklung mit dem Bund beklagt (das Bezirksamt Bergedorf ist z.B. aus diesem Grund jüngst aus dem Programm ausgestiegen).
  1. Wurde Eimsbüttel für die Förderjahre 2025 und/oder 2026 nicht berücksichtigt, abgelehnt oder hat das Bezirksamt einen Antrag nicht beziehungsweise nicht fristgerecht gestellt oder zurückgenommen? Bitte die jeweiligen Gründe vollständig darlegen und insbesondere angeben, ob fehlende Personalressourcen, Eigenmittel, formale Voraussetzungen oder andere Gesichtspunkte hierfür maßgeblich waren.

Das Bezirksamt hat keinen Antrag gestellt (siehe Antwort zu Frage 1.1).

  1. Besteht derzeit eine Förderzusage, Interessenbekundung oder laufende Bewerbung für Eimsbüttel? Falls nein: Beabsichtigt das Bezirksamt eine Bewerbung beziehungsweise Teilnahme ab 2027, wann sollen die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgen und mit welcher voraussichtlichen Höhe an Bundesmitteln und bezirklichen Eigenmitteln wird gerechnet?

Nein und Nein. Darüber hinaus ist es so, dass im Förderbereich für Kommunen von Bundesseite aus keine neuen Interessenbekundungsverfahren vorgesehen sind.

  1. Federführung, Personal und externe Koordinierungs- und Fachstelle
  1. Welches Fachamt, welche Abteilung beziehungsweise welcher Fachbereich des Bezirksamtes ist seit 2024 federführend für die Bewerbung, Vorbereitung und gegebenenfalls Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beziehungsweise einer „Partnerschaft für Demokratie“ in Eimsbüttel zuständig? Bitte Veränderungen der organisatorischen Zuständigkeit seit 2024 mit Datum angeben.
  1. Wie viele Stellen beziehungsweise Stellenanteile (VZÄ) wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 für diese Aufgabe tatsächlich eingesetzt und wie viele VZÄ sind für 2027 vorgesehen? Bitte nach Organisationseinheit, Stellenanteil, Besetzungsstatus und Finanzierung aufschlüsseln und ausdrücklich angeben, ob die für die Programmsteuerung vorgesehene halbe Stelle (0,5 VZÄ) eingerichtet, reserviert oder anderweitig abgedeckt wurde.
  1. Welche Personal- und Sachkosten sind dem Bezirksamt seit 2024 im Zusammenhang mit Bewerbung, Vorbereitung, Koordination oder Umsetzung des Programms entstanden, auch soweit bislang keine Bundesförderung bewilligt wurde? Bitte nach Jahren und Kostenarten sowie nach internen und externen Leistungen aufschlüsseln.
  1. Wurde für Eimsbüttel bereits eine externe Koordinierungs- und Fachstelle ausgewählt, beauftragt, vorgesehen oder in ein Auswahlverfahren einbezogen? Falls ja: Welcher Träger ist beziehungsweise war dies, nach welchem Vergabe- oder Auswahlverfahren erfolgte die Auswahl, welche Leistungen wurden vereinbart und welche Vergütung beziehungsweise welches Budget ist vorgesehen oder gezahlt worden? Bitte insbesondere angeben, ob die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung beteiligt ist oder war.
  1. Haben die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung oder andere externe Institutionen seit 2024 bereits vorbereitende Beratungs-, Konzeptions-, Vernetzungs-, Antrags- oder Koordinierungsleistungen im Zusammenhang mit einer Eimsbütteler „Partnerschaft für Demokratie“ erbracht? Falls ja: Bitte Träger, Zeitraum, konkrete Leistung, Rechts- beziehungsweise Auftragsgrundlage und Kosten jeweils angeben.

Antworten zu diesem Fragenblock erübrigen sich, da kein Antrag gestellt wurde

  1. Weitere Programme, Träger und Mittel im Bezirk Eimsbüttel
  1. Welche Projekte, Beratungsangebote, Fachstellen oder sonstigen Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert werden, waren oder sind in den Jahren 2024 bis 2026 im Bezirk Eimsbüttel tätig oder für Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler zuständig, auch wenn sie nicht Teil einer bezirkseigenen „Partnerschaft für Demokratie“ sind? Bitte jeweils Träger, Projektbezeichnung, Programmbereich, Förderzeitraum, räumlichen Zuständigkeitsbereich, Höhe der öffentlichen Förderung und die Form der Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt angeben.

Keine.

  1. Welche weiteren Maßnahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention wurden beziehungsweise werden in den Jahren 2024 bis 2026 durch das Bezirksamt Eimsbüttel selbst oder mit seiner Beteiligung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder sonstigen öffentlichen Mitteln finanziert? Bitte Träger, Maßnahme, Zielgruppe, Förderquelle und Förderhöhe nach Jahren aufschlüsseln und Überschneidungen mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kenntlich machen.

Sämtliche Beteiligungsprojekte des Bezirksamtes sind aus unserer Sicht auch demokratiefördernd. Vgl. hierzu zum Beispiel den Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Das gleiche gilt für die Beteiligungen innerhalb der Stadtteilentwicklung in Gebieten des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Darüber hinaus berücksichtigen Jugendhilfeeinrichtungen, Angebote der Seniorenarbeit, Stadtteilkultureinrichtungen und Projekte zur Integration und im Sport sehr häufig in ihrer Alltagsarbeit Aspekte dieses Themenfeldes. Eine Überschneidung mit dem Bundesprogramm kann es nicht geben, weil es keine Lokale Partnerschaft in Eimsbüttel gibt.

  1. Bedarfsermittlung, Wirkungskontrolle und Beteiligung der Bezirksversammlung
    1. Welche konkrete Situations-, Bedarfs- oder Ressourcenanalyse wurde für eine Eimsbütteler „Partnerschaft für Demokratie“ erstellt oder vorbereitet? Werden hierfür insbesondere lokale Wahlergebnisse, Sozialdaten, Erkenntnisse von Schulen und Jugendeinrichtungen, wissenschaftliche Untersuchungen sowie Lagebilder oder Erkenntnisse zuständiger Behörden herangezogen? Bitte vorhandene Analysen, Erhebungszeiträume und wesentliche Ergebnisse benennen.

4.2 Nach welchen Kriterien sollen beziehungsweise werden Projekte, Träger, Schulen, Einrichtungen, Stadtteile und Zielgruppen ausgewählt, wer trifft die jeweiligen Förderentscheidungen und wie werden diese Entscheidungen dokumentiert? Sofern bereits Gremien, Bündnisse, Jugendforen oder vergleichbare Strukturen gebildet oder vorbereitet wurden, bitte Zusammensetzung, Aufgaben und Auswahlverfahren darstellen.

4.3 Wie soll beziehungsweise wird überprüft, ob geförderte Maßnahmen die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich erreichen und über die bloße Durchführung von Veranstaltungen hinaus eine nachweisbare Wirkung erzielen? Werden insbesondere Teilnehmerzahlen, Zusammensetzung der erreichten Zielgruppen, räumliche Verteilung, Zielerreichung und qualitative Wirkungsindikatoren systematisch erfasst und ausgewertet?

4.4 Wann und in welcher Form wird die Bezirksversammlung Eimsbüttel über den weiteren Förderantrag beziehungsweise die beabsichtigte Ausgestaltung ab 2027 beteiligt? Bitte dabei auch die geplante finanzielle Aufteilung zwischen externer Koordinierungs- und Fachstelle, unmittelbarer Projektförderung, Jugendbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit, Analysen und sonstigen Programmbestandteilen sowie den vorgesehenen bezirklichen Eigenanteil darstellen.

Antworten zu diesem Fragenblock erübrigen sich, da kein Antrag gestellt wurde und auch keiner geplant ist.

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.