21-4699

Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen: Lokale Partnerschaft für Demokratie in Eimsbüttel Drs. 21-4515, Beschluss der BV vom 14.03.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.04.2024
Sachverhalt

Mit dem o.g. Antrag hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel folgendes Anliegen dargestellt:

 

Sachverhalt:

Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen: Lokale Partnerschaft für Demokratie in Eimsbüttel Sachverhalt: „Unsere Demokratie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Sie braucht Menschen, die demokratische Kultur vor Ort leben und sie gestalten.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundesprogramm "Demokratie leben!", das bundesweit Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Dabei kommen Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Politik und Verwaltung sowie engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft, darunter Kirchen, Vereine und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger, zusammen und erarbeiten gemeinsam eine Strategie, die auf die konkrete Situation vor Ort zugeschnitten ist. Mögliche Maßnahmen, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden können, sind die Gestaltung und Durchführung von Ausstellungsprojekten, Aktionstage und Workshops zur Demokratiestärkung, Jugendprojekte (zum Beispiel Streetart, Theaterstücke, Sport oder digitale Konzepte) oder die Erstellung von Lern- und Informationsmaterialien. Im Bezirk Eimsbüttel setzen sich zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Mit dem Ziel, dieses zivilgesellschaftliche Engagement im Bezirk weiter zu unterstützen und auszubauen, soll eine Förderung im Rahmen lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erbringung eines zusätzlichen Eigenanteils durch die Kommune, insbesondere die Bereitstellung von Personal (mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ)) innerhalb der Kommunalverwaltung zur Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“. Für die Umsetzung der Partnerschaften für Demokratie wird zudem eine Koordinierungs- und Fachstelle - in der Regel bei einem lokal verankerten zivilgesellschaftlichen Träger - eingerichtet.

Beschluss:

1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, das Antragsverfahren für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“– Handlungsbereich Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ einzuleiten.

 

2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde zu ersuchen, die für die Antragstellung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

3. Es ist sicherzustellen, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel nach erfolgreicher Bewerbung in die Planungsprozesse mit eingebunden wird.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Weitere Partnerschaften für Demokratie in Hamburg wären begrüßenswert, um das sozialräumliche Engagement für Demokratie und zur Vorbeugung von Extremismus in Hamburg flächendeckend zu stärken.

 

Die Sozialbehörde ist im Kontext „Demokratie leben!“ v.a. für Maßnahmen des Förderstrangs „Land“ zuständig, nicht aber für sozialräumliche Maßnahmen auf bezirklicher Ebene. Eine Beteiligung der Sozialbehörde mit finanziellen und personellen Ressourcen ist sowohl bei bestehenden als auch bei zukünftig einzurichtenden Partnerschaften r Demokratie nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine