Rückbau Spielplatzfläche Stellinger Steindamm
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RA/Sn (Antrag der CDU-Fraktion und DIE LINKE-Fraktion) |
27.02.2017 |
10.9 |
20-2149 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Der Spielplatz am Stellinger Steindamm soll zurückgebaut werden, weil das Gelände im Zuge des Bebauungsplans Stellingen 62 von der Finanzbehörde veräußert wurde. Das Gelände soll geräumt übergeben werden. Eine Kompensation ist im Bebauungsplan zwar vorgesehen, kann aber nicht zeitnah umgesetzt werden.
Der Spielplatz ist erst vor kurzer Zeit mit großer Beteiligung der Bevölkerung und vor allem der jugendlichen Nutzer gestaltet worden.
Für die Kinder und deren Eltern ist es nicht einsehbar, dass der Spielplatz geräumt wird, damit der Platz dann als Brachfläche auf seine Bebauung wartet.
keine