20-2129

Spielplatzfläche Wunderbrunnen

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Stellingen 62 ist der Spielplatz Stellinger Steindamm durch die Finanzbehörde veräert worden und alle Aufbauten müssen kurzfristig geräumt werden.

Eine ortsnahe Ersatzfläche ist zwar im Bebauungsplan gesichert, steht aber für die Umsetzung der Aufbauten und Spielgeräte noch nicht zur Verfügung.

Die auf dem Spielplatz Stellinger Steindamm vorhandenen thematisch zusammenhängenden Spielgeräte werden daher vom Fachamt demontiert und auf dem Spielplatz Wunderbrunnen weiter verwendet.

 

Da es sich um keine Neuplanung handelt, sondern nur um eine Ergänzung des Spielangebotes, wird auf die Kinder- und Jugendbeteiligung verzichtet.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im 2. Quartal 2017.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine