Poller-Installation im Röthmoorweg – Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Baumschutz und Bürgerbeteiligung
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des/der Mitglied/er der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke, FDP
Titel: Poller-Installation im Röthmoorweg – Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Baumschutz und Bürgerbeteiligung
Fortlaufende. Nr.: 22-251
Eingangsdatum: 19.10.2026
Datum der Antwort: 26.10.2026
Sachverhalt:
Mitte September wurden entlang des südlichen Röthmoorwegs in Schnelsen, auf dem Abschnitt zwischen Dachsberg und dem Niendorfer Gehege, überraschend rund 34 Absperrpfosten fest einbetoniert. Die Maßnahme erfolgte im Auftrag des Bezirksamts Eimsbüttel. Anwohnende wurden im Vorwege weder informiert noch in die Planung einbezogen. Neben der mangelnden Kommunikation wird auch die massive optische Veränderung des Straßenbildes kritisiert. Das Bezirksamt begründet die Maßnahme nachträglich mit einer notwendigen „Grabensicherung“ zum Schutz des Entwässerungsgrabens. Unter den Anwohnenden kursieren zudem Informationen, dass die Poller auch dem Schutz von Baumwurzeln vor parkenden Autos dienen sollen.
Hierzu frage ich die Verwaltung:
1. Welche konkreten Vorfälle, Gefährdungslagen oder Schäden am Entwässerungsgraben im südlichen Röthmoorweg haben das Bezirksamt dazu veranlasst, die Aufstellung von rund 34 dauerhaften Absperrpfosten zu initiieren?
2. Spielte der Schutz der dortigen Straßenbäume und deren Wurzelbereiche vor parkenden Fahrzeugen bei den Planungen des Bezirksamts eine Rolle, und wenn ja, welche konkreten Beschädigungen an den Bäumen wurden im Vorfeld festgestellt?
3. Wurde vor dem Einbetonieren der Pfosten eine fachliche Prüfung (z. B. durch die Abteilung Stadtgrün) durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fundamentarbeiten und das Einbetonieren der Poller die sensiblen Wurzelbereiche der angrenzenden Bäume nicht erst recht beschädigen?
4. Warum wurde die Errichtung der Poller in einem so dichten Abstand (alle anderthalb bis zwei Meter) als notwendig erachtet, und welche weniger massiven Alternativen zur Graben- und Wurzelsicherung wurden geprüft?
5. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für die Anschaffung und den Einbau der rund 34 einbetonierten Pfosten?
6. Aus welchem Haushaltsmitteln, bzw. Budget des Bezirksamts wurden diese Mittel bereitgestellt?
7. Aus welchen Gründen wurden die Anwohnenden im Röthmoorweg vorab nicht über diese erhebliche bauliche Maßnahme und deren Hintergründe informiert?
8. Wie bewertet das Bezirksamt das berechtigte Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger bei baulichen Eingriffen in Wohnstraßen (insbesondere in der Nähe von Naturschutzgebieten), und wie soll eine transparente Kommunikation bei vergleichbaren Maßnahmen künftig sichergestellt werden?
9. Laut Bezirksamt ist ein Befahren des Grabens auch im Notfall nicht vorgesehen. Inwiefern schränken die fest einbetonierten Poller den Rangierraum, Ausweichmöglichkeiten oder die Erreichbarkeit für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in dieser 30-km/h-Wohnstraße ein?
10. Inwiefern hat die Maßnahme Auswirkungen auf bestehende oder informell genutzte Parkflächen im Röthmoorweg?
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die oben stehende Anfrage wie folgt:
1. Welche konkreten Vorfälle, Gefährdungslagen oder Schäden am Entwässerungsgraben im südlichen Röthmoorweg haben das Bezirksamt dazu veranlasst, die Aufstellung von rund 34 dauerhaften Absperrpfosten zu initiieren?
Hintergrund waren die regelhaft dort parkenden Kfz, die dauerhaft zu einer Schädigung des Entwässerungsgrabens führen und dadurch einen erhöhten Unterhaltungsaufwand des Grabens verursachen.
2. Spielte der Schutz der dortigen Straßenbäume und deren Wurzelbereiche vor parkenden Fahrzeugen bei den Planungen des Bezirksamts eine Rolle, und wenn ja, welche konkreten Beschädigungen an den Bäumen wurden im Vorfeld festgestellt?
Auf der östlichen Straßenseite des Röthmoorwegs zwischen Dachsberg und Röthmoorweg 43, in dem die Pfosten aufgestellt wurden, sind keine Straßenbäume vorhanden.
3. Wurde vor dem Einbetonieren der Pfosten eine fachliche Prüfung (z. B. durch die Abteilung Stadtgrün) durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fundamentarbeiten und das Einbetonieren der Poller die sensiblen Wurzelbereiche der angrenzenden Bäume nicht erst recht beschädigen?
Siehe Antwort zu 2.
4. Warum wurde die Errichtung der Poller in einem so dichten Abstand (alle anderthalb bis zwei Meter) als notwendig erachtet, und welche weniger massiven Alternativen zur Graben- und Wurzelsicherung wurden geprüft?
Der Abstand der Pfosten ergibt sich aus der Notwendigkeit, das Parken auch zwischen den einzelnen Pfosten zu verhindern.
5. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für die Anschaffung und den Einbau der rund 34 einbetonierten Pfosten?
Der Einbau der Pfosten wurde über den Rahmenvertrag RV Stra 2024-2026 Eimsbüttel beauftragt und beläuft sich auf Kosten von etwa 5.000 € Brutto. Die Pfosten werden regelmäßig über den Rahmenvertrag bestellt und sind auf dem Bauhof vorrätig. Die Kosten für 34 Pfosten belaufen sich aktuell auf etwa 3.000 € Brutto.
6. Aus welchem Haushaltsmitteln, bzw. Budget des Bezirksamts wurden diese Mittel bereitgestellt?
Die Aufstellung der Pfosten wurde zusammen mit der Herstellung der Querung vor der Grundschule Röthmoorweg beauftragt und über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr finanziert.
7. Aus welchen Gründen wurden die Anwohnenden im Röthmoorweg vorab nicht über diese erhebliche bauliche Maßnahme und deren Hintergründe informiert?
Anwohnende werden regelhaft nur über Straßenbaumaßnahmen informiert, die während der Bauzeit zu Einschränkungen für die Anlieger führen können. Dies war hier nicht der Fall, daher hat keine Anliegerinformation stattgefunden.
8. Wie bewertet das Bezirksamt das berechtigte Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger bei baulichen Eingriffen in Wohnstraßen (insbesondere in der Nähe von Naturschutzgebieten), und wie soll eine transparente Kommunikation bei vergleichbaren Maßnahmen künftig sichergestellt werden?
Siehe Antwort zu 7.
9. Laut Bezirksamt ist ein Befahren des Grabens auch im Notfall nicht vorgesehen. Inwiefern schränken die fest einbetonierten Poller den Rangierraum, Ausweichmöglichkeiten oder die Erreichbarkeit für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in dieser 30-km/h-Wohnstraße ein?
Die Pfosten wurden mit Abstand zur asphaltierten Fahrbahn aufgestellt, dadurch ergeben sich keine Einschränkungen für die vorhandene, befestigte Fahrbahn.
10. Inwiefern hat die Maßnahme Auswirkungen auf bestehende oder informell genutzte Parkflächen im Röthmoorweg?
Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf reguläre Parkstände. Informell zum Parken genutzte Flächen werden nicht erhoben.
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