ÖPNV-beeinflusste Freigabezeitverlängerung für Fußgängergrün an der Fußgängerlicht-signalanlage (FLSA) Wördemanns Weg/Jütländer Allee Drs. 22-1197, Beschluss der BV vom 17.07.2025
In der Sitzung des Regionalausschusses Stellingen/Eidelstedt (RaSE) am 19.05.2025 wurde unter Tagesordnungspunkt 11 die Verkehrslage im Wördemanns Weg diskutiert. Dazu waren zwei Vertreter der Schulleitung des Albrecht-Thaer-Gymnasiums (ATh) sowie ein Vertreter des Polizeikommissariats 27 (PK 27) eingeladen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Verkehrslage an dieser Stelle in ihrer Funktion als Schulweg, insbesondere zu den Stoßzeiten beim Schulbeginn und -ende. Der Schulleiter des ATh wies eingangs darauf hin, dass die Schülerzahlen seiner Schule sowie der benachbarten Grundschule Wegenkamp in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen sind (ATh: von 670 auf knapp 1.100 Schülerinnen und Schüler).
Ein zentrales Thema war die Situation an der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) Wördemanns Weg/Jütländer Allee während des morgendlichen Schülerverkehrs. Die stadteinwärts fahrenden Busse der Linie 281 halten unmittelbar hinter der Furt der Ampel, gegenüber der Einmündung Jütländer Allee. Das bedeutet, die Busse überqueren zunächst die FLSA und halten direkt danach.
Zu Schulbeginn sind diese Busse regelmäßig stark überfüllt – inklusive aller Stehplätze. Beim Halt strömen zahlreiche Schulkinder aus dem Bus in Richtung Furt. Meist fordert das erste Kind zügig das grüne Signal an, woraufhin die Ampel nach kurzer Wartezeit auf Grün schaltet. In den wenigen Sekunden vor der Freigabe drängen sich viele Kinder auf engem Raum unmittelbar vor der Fahrbahn – eine täglich wiederkehrende, potenziell gefährliche Situation.
Sollte aber zufällig kurz vor der Ankunft eines Busses eine Person Grün angefordert haben, so verzögert sich die danach angeforderte Freigabe um die Grünzeit des Fahrverkehrs, d.h., die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger verlängert sich deutlich. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ist während der morgendlichen Schulwegzeit eine unmittelbare Querungsmöglichkeit nach dem Halt der Busse über den Wördemanns Weg dringend erforderlich. Ziel muss es sein, den Schülerpulk zügig und sicher in Richtung Schule zu leiten.
Zwar ist die Situation nach Schulschluss etwas entzerrt, da die Schülerinnen und Schüler die Schule zu unterschiedlichen Zeiten verlassen. Dennoch entstehen auch zu dieser Zeit vergleichbare Gefahrenlagen. Besonders kritisch wird es, wenn sich ein Bus stadteinwärts nähert und kein Fußgängergrün angefordert wurde – in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass Kinder die FLSA-Furt trotz Rotlicht überqueren.
Petitum/Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dafür einzusetzen, dass die Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) Wördemanns Weg/Jütländer Allee so ausgerüstet wird, dass sie mit der Funkverkehrssteuerung der Linienbusse kommunizieren kann. Ziel ist eine bedarfsgerechte Schaltung der FLSA während der Schulwegzeit. Konkret soll erreicht werden, dass ein stadteinwärts fahrender Bus der Linie 281, der die Furt bei Grün für den Fahrverkehr passiert, automatisch die Anforderung für Grünlicht an der Fußgängerfurt auslöst. Gleichzeitig soll die Grünphase für Fußgänger in diesem Zeitraum deutlich verlängert werden. Eine solche Schaltung würde in der Nachmittagszeit zum Schulschluss bewirken, dass Schulkinder den haltenden Bus gefahrlos bei Grünlicht erreichen können. Die Umsetzung und genaue Zeitsteuerung sollen in Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Grundsätzlich ist es an Lichtsignalanlagen (LSA) nicht vorgesehen, dass einfahrende Busse eine anschließende Freigabe für den Fußverkehr auslösen. Lichtsignalanlagen haben das Ziel, den Verkehr möglichst bedarfsgerecht zu schalten. Das bedeutet, dass Verkehrsströme nur dann eine Freigabe erhalten, wenn dort Verkehrsteilnehmende vorhanden sind, die die Freigabe tatsächlich benötigen.
Der Grundgedanke, dass Schulkinder nach dem Aussteigen unmittelbar die Straße queren können, ist sinnvoll. Das sollte aus verkehrstechnischen Gründen jedoch nicht über die Buseinfahrt geregelt werden, da nur schwer prognostiziert werden kann, wie viele Schulkinder aus dem Bus aussteigen, wie lange der Aussteigevorgang dauert und wie lange die Kinder dann benötigen, bis sie tatsächlich an der LSA-Querung ankommen. Wenn die Buseinfahrt eine Freigabe auslöst, wird diese ggf. zu früh geschaltet, sodass es nicht alle Kinder über Grün schaffen und in der Folge umso länger warten müssen.
Um die Situation dennoch für die Schulkinder zu verbessern, wurde an der Lichtsignalanlage ein sogenanntes Sofort-Grün-Programm geschaltet. Das bedeutet, dass nach Ablauf einer gewissen Mindestfreigabezeit des Kfz-Verkehrs bei Betätigung des Fußgängertasters unmittelbar ein Phasenwechsel in die Phase mit der Fußgängerfreigabe eingeleitet wird. Damit wird die Wartezeit für die Schulkinder minimiert. Das zuvor geschaltete Signalprogramm wurde koordiniert geschaltet, sodass Freigaben in bestimmten Zeitfenstern möglich sind. Das Sofort-Grün-Programm ist allerdings nicht mehr mit den benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert, sodass sich die tatsächliche Wartezeit ausschließlich auf die festgelegte Mindestfreigabezeit des Kfz-Verkehrs bezieht. Durch die daraus resultierenden kürzeren Umlaufzeiten steigt insgesamt auch der Freigabezeitanteil für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Lichtsignalanlage.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Regionalausschusses Stellingen/Eidelstedt (RaSE) am 19.05.2025 wurde unter Tagesordnungspunkt 11 die Verkehrslage im Wördemanns Weg diskutiert. Dazu waren zwei Vertreter der Schulleitung des Albrecht-Thaer-Gymnasiums (ATh) sowie ein Vertreter des Polizeikommissariats 27 (PK 27) eingeladen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Verkehrslage an dieser Stelle in ihrer Funktion als Schulweg, insbesondere zu den Stoßzeiten beim Schulbeginn und -ende. Der Schulleiter des ATh wies eingangs darauf hin, dass die Schülerzahlen seiner Schule sowie der benachbarten Grundschule Wegenkamp in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen sind (ATh: von 670 auf knapp 1.100 Schülerinnen und Schüler).
Ein zentrales Thema war die Situation an der Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) Wördemanns Weg/Jütländer Allee während des morgendlichen Schülerverkehrs. Die stadteinwärts fahrenden Busse der Linie 281 halten unmittelbar hinter der Furt der Ampel, gegenüber der Einmündung Jütländer Allee. Das bedeutet, die Busse überqueren zunächst die FLSA und halten direkt danach.
Zu Schulbeginn sind diese Busse regelmäßig stark überfüllt – inklusive aller Stehplätze. Beim Halt strömen zahlreiche Schulkinder aus dem Bus in Richtung Furt. Meist fordert das erste Kind zügig das grüne Signal an, woraufhin die Ampel nach kurzer Wartezeit auf Grün schaltet. In den wenigen Sekunden vor der Freigabe drängen sich viele Kinder auf engem Raum unmittelbar vor der Fahrbahn – eine täglich wiederkehrende, potenziell gefährliche Situation.
Sollte aber zufällig kurz vor der Ankunft eines Busses eine Person Grün angefordert haben, so verzögert sich die danach angeforderte Freigabe um die Grünzeit des Fahrverkehrs, d.h., die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger verlängert sich deutlich. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ist während der morgendlichen Schulwegzeit eine unmittelbare Querungsmöglichkeit nach dem Halt der Busse über den Wördemanns Weg dringend erforderlich. Ziel muss es sein, den Schülerpulk zügig und sicher in Richtung Schule zu leiten.
Zwar ist die Situation nach Schulschluss etwas entzerrt, da die Schülerinnen und Schüler die Schule zu unterschiedlichen Zeiten verlassen. Dennoch entstehen auch zu dieser Zeit vergleichbare Gefahrenlagen. Besonders kritisch wird es, wenn sich ein Bus stadteinwärts nähert und kein Fußgängergrün angefordert wurde – in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass Kinder die FLSA-Furt trotz Rotlicht überqueren.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dafür einzusetzen, dass die Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) Wördemanns Weg/Jütländer Allee so ausgerüstet wird, dass sie mit der Funkverkehrssteuerung der Linienbusse kommunizieren kann. Ziel ist eine bedarfsgerechte Schaltung der FLSA während der Schulwegzeit. Konkret soll erreicht werden, dass ein stadteinwärts fahrender Bus der Linie 281, der die Furt bei Grün für den Fahrverkehr passiert, automatisch die Anforderung für Grünlicht an der Fußgängerfurt auslöst. Gleichzeitig soll die Grünphase für Fußgänger in diesem Zeitraum deutlich verlängert werden. Eine solche Schaltung würde in der Nachmittagszeit zum Schulschluss bewirken, dass Schulkinder den haltenden Bus gefahrlos bei Grünlicht erreichen können. Die Umsetzung und genaue Zeitsteuerung sollen in Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Grundsätzlich ist es an Lichtsignalanlagen (LSA) nicht vorgesehen, dass einfahrende Busse eine anschließende Freigabe für den Fußverkehr auslösen. Lichtsignalanlagen haben das Ziel, den Verkehr möglichst bedarfsgerecht zu schalten. Das bedeutet, dass Verkehrsströme nur dann eine Freigabe erhalten, wenn dort Verkehrsteilnehmende vorhanden sind, die die Freigabe tatsächlich benötigen.
Der Grundgedanke, dass Schulkinder nach dem Aussteigen unmittelbar die Straße queren können, ist sinnvoll. Das sollte aus verkehrstechnischen Gründen jedoch nicht über die Buseinfahrt geregelt werden, da nur schwer prognostiziert werden kann, wie viele Schulkinder aus dem Bus aussteigen, wie lange der Aussteigevorgang dauert und wie lange die Kinder dann benötigen, bis sie tatsächlich an der LSA-Querung ankommen. Wenn die Buseinfahrt eine Freigabe auslöst, wird diese ggf. zu früh geschaltet, sodass es nicht alle Kinder über Grün schaffen und in der Folge umso länger warten müssen.
Um die Situation dennoch für die Schulkinder zu verbessern, wurde an der Lichtsignalanlage ein sogenanntes Sofort-Grün-Programm geschaltet. Das bedeutet, dass nach Ablauf einer gewissen Mindestfreigabezeit des Kfz-Verkehrs bei Betätigung des Fußgängertasters unmittelbar ein Phasenwechsel in die Phase mit der Fußgängerfreigabe eingeleitet wird. Damit wird die Wartezeit für die Schulkinder minimiert. Das zuvor geschaltete Signalprogramm wurde koordiniert geschaltet, sodass Freigaben in bestimmten Zeitfenstern möglich sind. Das Sofort-Grün-Programm ist allerdings nicht mehr mit den benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert, sodass sich die tatsächliche Wartezeit ausschließlich auf die festgelegte Mindestfreigabezeit des Kfz-Verkehrs bezieht. Durch die daraus resultierenden kürzeren Umlaufzeiten steigt insgesamt auch der Freigabezeitanteil für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Lichtsignalanlage.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.