Neufassung der Geschäftsordnung Änderungsantrag zur Drucksache 20-2109
Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung kann ohne Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch die Rechte von Abgeordneten erfüllen, die keiner Fraktion angehören.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen,
Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung in der Fassung vom 14.02.2017 wird in folgenden Punkten geändert.
§ 2 Absatz (3)
„…mit den Fraktionsvorsitzenden und einem Vertreter von fraktionslosen Abgeordneten die Plätze …“
§ 4 Absatz (2)
„ … 25 % …“ (ersetze: drei Zehntel)
§ 10 Absatz (1)
… mindestens zwei Abgeordneten (ersetze: drei)
§ 10 Absatz (2) Satz 4
„… Halbe Stunde dauert so lange, dass alle nach ihrem zuvor festgelegten Rederecht kommen.“ (ersetze: soll die Dauer von 31 Minuten nicht überschreiten.)
§ 11 Absatz 11
Ersatzlos streichen.
§ 15 Absatz (1) Satz 2
„Große Anfragen … von mindestens 2 Abgeordneten ….“ (ersetze: einer Fraktion)
§ 18 Absatz (7) NEU
(7) Bezirksabgeordnete in Ausschüssen ohne Stimmrecht haben das Recht zur Abstimmung bei der Genehmigung der Niederschrift und Geschäftsordnungsanträgen.
§ 25 Absatz 3
… von Fraktionen bzw. 2 Abgeordneten …“ (Ersetze 3)
Burkhardt Müller-Sönksen, FDP
Wolfram Heinrich, Parteilos
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