20-2153

Neufassung der Geschäftsordnung Änderungsantrag zur Drucksache 20-2109

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung kann ohne Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch die Rechte von Abgeordneten erfüllen, die keiner Fraktion angehören.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen,

Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung in der Fassung vom 14.02.2017 wird in folgenden Punkten geändert.

§ 2 Absatz (3)

„…mit den Fraktionsvorsitzenden und einem Vertreter von fraktionslosen Abgeordneten die Plätze …“

§ 4 Absatz (2)

„ … 25 % …“ (ersetze: drei Zehntel)

§ 10 Absatz (1)

… mindestens zwei Abgeordneten (ersetze: drei)

§ 10 Absatz (2) Satz 4

„… Halbe Stunde dauert so lange, dass alle nach ihrem zuvor festgelegten Rederecht kommen.“ (ersetze: soll die Dauer von 31 Minuten nicht überschreiten.)

§ 11 Absatz 11

Ersatzlos streichen.

§ 15 Absatz (1) Satz 2

„Große Anfragen … von mindestens 2 Abgeordneten ….“ (ersetze: einer Fraktion)

§ 18 Absatz (7) NEU

(7) Bezirksabgeordnete in Ausschüssen ohne Stimmrecht haben das Recht zur Abstimmung bei der Genehmigung der Niederschrift und Geschäftsordnungsanträgen.

§ 25 Absatz 3

… von Fraktionen bzw. 2 Abgeordneten …“ (Ersetze 3)

Burkhardt Müller-Sönksen, FDP

Wolfram Heinrich, Parteilos

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