20-2244

Neue Mitte Stellingen – Benennung der Straßen und des Platzes

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RA/Sn (Interfraktioneller Antrag)

24.04.2017

12.3

20-2235

Empfehlung einstimmig

 

 

Gemäß §20 des Hamburgischen Wegegesetzes werden öffentliche Verkehrsflächen vom Senat benannt, wobei in der Regel die Senatskommission diese Aufgabe übernimmt.

 

Der Senat hat durch die Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen in der Fassung vom 28. Februar 2005 (MittVw 2005 Seite 40) das Verfahren und die Mitwirkungsrechte der Bezirke festgelegt. Hierbei wirken die Bezirksversammlungen und Regionalausschüsse durch ihre Namensvorschläge mit. Dabei ist es auch möglich, Vorschläge aus der Öffentlichkeit aufzugreifen.

 

Nach den Bestimmungen sollen die Benennungen u.a. zur Pflege des Heimatsgefühls und des staatsbürgerlichen Bewusstsein beitragen, Ereignisse und Persönlichkeiten oder z.B. überlieferte Geländebezeichnungen der Stadtteilgeschichte kommen als Benennungen in Frage.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass

 

  1. r die Benennung der Verkehrsflächen im Bereich der „neuen Mitte Stellingen“ geeignete Institutionen des Stadtteils, wie der Sportverein, die Jugendinstitutionen, die Heimat- und Bürgervereine, um Vorschläge gebeten werden sowie

 

  1. auch Vorschläge aus der Öffentlichkeit eingeholt werden.

 

Die vorliegenden Vorschläge sollen dann in einer Sitzung des Regionalausschusses Stellingen diskutiert und ausgewertet werden. Der Regionalausschuss soll dann entscheiden, welche Benennungsvorschläge für die Verkehrsflächen in der „neuen Mitte Stellingen“ dem Staatsarchiv vorgelegt werden.

 

Anhänge

keine

 

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