Neue Mitte Stellingen Benennung der Straßen und des Platzes
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Sn (Interfraktioneller Antrag) |
24.04.2017 |
12.3 |
Empfehlung einstimmig |
Gemäß §20 des Hamburgischen Wegegesetzes werden öffentliche Verkehrsflächen vom Senat benannt, wobei in der Regel die Senatskommission diese Aufgabe übernimmt.
Der Senat hat durch die Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen in der Fassung vom 28. Februar 2005 (MittVw 2005 Seite 40) das Verfahren und die Mitwirkungsrechte der Bezirke festgelegt. Hierbei wirken die Bezirksversammlungen und Regionalausschüsse durch ihre Namensvorschläge mit. Dabei ist es auch möglich, Vorschläge aus der Öffentlichkeit aufzugreifen.
Nach den Bestimmungen sollen die Benennungen u.a. zur Pflege des Heimatsgefühls und des staatsbürgerlichen Bewusstsein beitragen, Ereignisse und Persönlichkeiten oder z.B. überlieferte Geländebezeichnungen der Stadtteilgeschichte kommen als Benennungen in Frage.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass
Die vorliegenden Vorschläge sollen dann in einer Sitzung des Regionalausschusses Stellingen diskutiert und ausgewertet werden. Der Regionalausschuss soll dann entscheiden, welche Benennungsvorschläge für die Verkehrsflächen in der „neuen Mitte Stellingen“ dem Staatsarchiv vorgelegt werden.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.