21-1519

Mobile Luftfilteranlagen in Eimsbütteler Einrichtungen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Monate zeigen, dass das Risiko einer Corona-Infektion in geschlossenen Räumen durch den Einsatz mobiler Luftfilteranlagen deutlich verringert werden kann. Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt kommt etwa zu dem Schluss, dass sich das Ansteckungsrisiko in Räumen, die mit Luftfilteranlagen ausgestattet sind, um den Faktor sechs verringern kann.

Gerade in den nun anstehenden kälteren Monaten, in denen sich Menschen vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, könnte solch eine technische Lösung eine bedeutende Rolle beim Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus spielen.

Im Gegensatz zur stationären Variante sind für den Betrieb mobiler Luftfilteranlagen keinerlei Umbauarbeiten notwendig. Sie könnten daher unkompliziert und schnell zum Einsatz kommen.

Denkbar wäre der Einsatz in bezirklichen Einrichtungen wie dem Bezirksamt, dem Rathaus Stellingen, dem Ortsamt Lokstedt und dem Hamburg Haus. Darüber hinaus könnten weitere Geräte an Institutionen wie beispielsweise Stadtteilkulturzentren oder Häuser der Jugend verliehen werden.

Neben der Leistungsfähigkeit (insb. der Abscheidegrad und der Luftvolumenstrom) sollte bei den zu erwerbenden Geräten auf einen möglichst geräuscharmen Betrieb geachtet werden. So erzeugen einzelne Modelle Schalldruckpegel, die mit dem eines Zimmerventilators vergleichbar sind (sh. z.B. https://www.wolf.eu/klima-profi/produkte-systeme/kompaktgeraete/airpurifier/).

 

 

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