21-2814

Mehrheiten der Bezirksversammlung in den Ausschüssen abbilden

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
19.05.2022
Ö 9.1
28.04.2022
Ö 9.6
14.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die Eimsbütteler Bezirksversammlung hat 51 Mitglieder, davon sind 50 in Fraktionen organisiert. Sechs verschiedene Fraktionskonstellationen erreichen zusammen die Mehrheit von mindestens 26 Stimmen in der Bezirksversammlung. In den Ausschüssen werden jedoch nicht alle Mehrheiten wieder abgebildet. Eine Mehrheit mit Grüne Fraktion, die LINKE. Fraktion und jeweils eine der beiden Fraktionen mit drei Stimmen in der Bezirksversammlung bekommen nur sieben Stimmen in den Ausschüssen. Dabei erfolgt Ausschussbesetzung gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bezirksverwaltungsgesetz nach dem Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 BezVG und § 16 Abs. 1 S. 1 BezVG haben die Ausschüsse der Bezirksversammlung höchstens 15 Mitglieder. Davon kann jedoch gem. § § 17 Abs. 1 S.3 BezVG abgewichen werden, wenn dies erforderlich ist, um die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in den Ausschüssen wiederzugeben.

Mit 17 Mitgliedern werden die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in jeder Fraktionskonstellation sichergestellt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung beschließt, dass sowohl der Hauptausschuss als auch Fachausschüsse, Regionalausschüsse und deren Unterausschüsse und Sonderausschüsse zur Vorbereitung einzelner Beschlüsse und zur Prüfung einzelner Anträge, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses, 17 Mitglieder haben.

 

Mikey Kleinert und die LINKE. Fraktion

 

Anhänge

keine