Mehrheiten der Bezirksversammlung in den Ausschüssen abbilden
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Ö 9.1
Die Eimsbütteler Bezirksversammlung hat 51 Mitglieder, davon sind 51 in Fraktionen organisiert. Sechs verschiedene Fraktionskonstellationen erreichen zusammen die Mehrheit von mindestens 26 Stimmen in der Bezirksversammlung. In den Ausschüssen werden jedoch nicht alle Mehrheiten wieder abgebildet. Eine Mehrheit mit Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU Fraktion und die LINKE. Fraktion kommt zwar auf eine Mehrheit in der Bezirksversammlung mit 26 Stimmen, hat jedoch nur sieben Stimmen in den Ausschüssen. Dabei erfolgt Ausschussbesetzung gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bezirksverwaltungsgesetz nach dem Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 BezVG und § 16 Abs. 1 S. 1 BezVG haben die Ausschüsse der Bezirksversammlung höchstens 15 Mitglieder. Davon kann jedoch gem. § § 17 Abs. 1 S.3 BezVG abgewichen werden, wenn dies erforderlich ist, um die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in den Ausschüssen wiederzugeben.
Mit 17 Mitgliedern werden die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in jeder Fraktionskonstellation sichergestellt.
Die Bezirksversammlung beschließt, dass sowohl der Hauptausschuss als auch Fachausschüsse, Regionalausschüsse und deren Unterausschüsse und Sonderausschüsse zur Vorbereitung einzelner Beschlüsse und zur Prüfung einzelner Anträge, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses, 17 Mitglieder haben.
Mikey Kleinert und die LINKE. Fraktion
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