Mehr Sicherheit für Schüler*innen: Tempo 30 im Wördemanns Weg
Letzte Beratung: 20.04.2026 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 15.7
Der Wördemanns Weg verläuft von der Kieler Straße bis zum Gazellenkamp und mündet dort in den Basselweg. Er ist nicht nur ein hochfrequentierter Schulweg mit Bündelungsfunktion – hier befinden sich das Albrecht-Thaer-Gymnasium, die Evangelische Fachschule für Sonderpädagogik, die Evangelische Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz und an den Wördemanns Weg angrenzend die Grundschule Wegenkamp. Auch mündet die Vogt-Kölln-Straße mit dem Uni-Campus (Informatikum) direkt auf den Wördemanns Weg. Am Wördemanns Weg befindet sich zudem die Kita Alten Eichen sowie ebenfalls angrenzend das KerVita Senioren-Zentrum, des Weiteren finden sich hier die Tagespflege Alten Eichen sowie ein Service Wohnen für Senioren. Der Wördemanns Weg ist als Radroute 2 eine wichtige Radwegeverbindung von Eidelstedt und Stellingen in die Innenstadt.
Baulich ist diese Straße gekennzeichnet durch einen knapp bemessenen Bürgersteig, einen Rad-Schutzstreifen (gestrichelte Linie) (allerdings nicht zwischen Kieler Straße und Nienredder) und (fast überall) Tempo 50 (Ausnahme zwischen Höhe Imbekstieg und Jütländer Allee, hier ist Tempo 30 angeordnet). Diese Strecke wird von Schüler*innen (u.a. des Albrecht-Thaer-Gymnasiums), die aus Stellingen oder Eidelstedt kommen, stark genutzt (per Fahrrad, zu Fuß, per ÖPNV). Sowohl Schüler*innen, Eltern, die Schulleiter*innen und andere Bürger*innen berichten vermehrt von gefährlichen Situationen durch Autos, die zu eng an Radfahrenden vorbeifahren. Insbesondere zu Beginn und Ende der Schulzeit entstehen am Wördemanns Weg immer wieder gefährliche Situationen. Geschwindigkeitsmessungen im Frühjahr 2025 ergaben zudem lt. Bericht des zuständigen Beamten des Polizeikommissariats 27 am 19.05.2025 im Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt, dass pro Woche ca. 670 Autofahrende die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten.
Der Wördemanns Weg ist ohne Zweifel ein stark frequentierter Schulweg. Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ist u.a. an hochfrequentierten Schulwegen und an Zebrastreifen die Anordnung von Streckenbezogenem Tempo 30 möglich. Da der gesamte Wördemanns Weg bis hin zum Basselweg das Kriterium der „…Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen…“ (VwV-StVO) erfüllt, bittet der Regionalausschuss Stellingen Eidelstedt darum, eine „Tempo 30“-Regelung für den Wördemanns Weg zu erlassen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, den Wördemanns Weg auf seiner gesamten Länge entsprechend § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO als hochfrequentierten Schulweg einzustufen und eine örtlich durchgehende „30 km/h“-Strecke anzuordnen, gegebenenfalls während der hochfrequentierten Zeiten von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr.
Juliane Papendorf, Jekaterina Weiner und GRÜNE-Fraktion
Alica Huntemann und SPD-Fraktion
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.