21-1159

Markierung von Radfahrstreifen im Frauenthal und in der Heilwigstraße zwischen Harvestehuder Weg und Abteistraße

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.08.2020
Sachverhalt

Der Kreisverkehr am Knoten Harvestehuder Weg / Mittelweg / Frauenthal ist bereits fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Die Freigabe des Harvestehuder Weg Ost wird bis Mitte August folgen.

 

Die Bezirksverwaltung wird in den Straßenabschnitten Frauenthal und Heilwigstraße Radfahrstreifen mit einer Breite von mindestens 2,45 m markieren (s. Anlage 1 und 2). Im bestehenden Zustand sind in diesen Abschnitten keine Radverkehrsanlagen vorhanden.

 

Der LSBG plant für 2022 die bauliche Umsetzung eines Kreisverkehrs im Knoten St. Benedictstraße/Heilwigstraße. In diesen Zusammenhang stellt die Markierung der Radfahrstreifen in den Straßen Frauenthal und Heilwigstraße einen wichtigen Lückenschluss zwischen den beiden Kreisverkehren dar. Durch die Markierung der Radfahrstreifen entfällt das zeitlich eingeschränkte Parken am Fahrbahnrand. Darüber hinaus wird der Straßenabschnitt künftig in beide Richtungen nur noch einspurig befahrbar sein. Durch das bisherige zeitlich beschränkte Parken am Fahrbahnrand war der Abschnitt jedoch ohnehin nicht durchgängig zweispurig befahrbar. Die Freigabe der Gehwege für den Radverkehr entfällt, wodurch neben dem Radverkehr auch dem Fußverkehr künftig mehr Platz zur Verfügung steht.

 

Die Maßnahme ist mit der Straßenverkehrsbehörde (Polizeikommissariat 17) abgestimmt. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt bereits vor. Die Arbeiten werden voraussichtlich im August 2020 durchgeführt.

 

 

Petitum/Beschluss

Zur Kenntnisnahme

 

Anhänge

- Strassenverkehrsbehördliche Anordnung Frauenthal & Heilwigstraße

- Lageplan Frauenthal, Anlage 1

- Lageplan Frauenthal, Anlage 2