21-1607

Lückenschluss Osterstraße/ Epp. Weg sicherer machen Drs, 21-1412, Beschluss der BV vom 26.11.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Osterstrase fahren Radfahrende seit dem Umbau auf Radfahr- oder Radschutzstreifen oder zumindest mit Piktogrammen begleitet auf der Fahrbahn. Lediglich in einem kleinen Bereich vor und hinter dem Eppendorfer Weg besteht noch der alte Hochbordradweg

und es gibt keine Markierungen für Radfahrende auf der Fahrbahn. Trotzdem fahrt die

überwiegende Mehrheit der Radfahrenden dort regelgerecht auf der Fahrbahn. Leider führt diese unstetige Verkehrsführung immer wieder zu gefährlichen Situationen und so kommt es im Kreuzungsbereich Osterstrase / Eppendorfer Weg immer wieder zu Unfällen mit Beteiligung von Radlern. So auch am Dienstag, 25.8.2020, als ein von der Osterstrase in den Eppendorfer Weg abbiegender Autofahrender mit einer geradeaus Rad fahrenden Person kollidierte. Zum Glück gab es nur leichte Verletzungen. Auch im weiteren Verlauf stadteinwärts, wenn der Hochbordradweg auf den kurz vorher  beginnenden Radstreifen geleitet wird, entstehen immer wieder gefährliche Situationen zwischen den Radfahrenden.

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel setzt sich bei den zuständigen Stellen

für eine schnelle Realisierung eines Radschutzstreifens und damit einer stetigen Radverkehrsführung entlang der Osterstrase im Bereich Eppendorfer Weg ein, notfalls auch unter

Wegfall der jeweiligen Linksabbiegespuren. Diese kostengünstige Realisierung soll erfolgen, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass Planungen für den Umbau des Eppendorfer Wegs zur Veloroute 13 angedacht sind.

 

Der hier genannte Abschnitt der Osterstraße ist weder Hauptverkehrsstraße, noch Bestandteil des Velorouten-Projekts. Eine wie im Beschluss beschriebene (Interims-)Lösung ist aus Sicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – vorbehaltlich der Kenntnis genauer Planungen – sinnvoll, wäre aber vom Bezirksamt als Baulastträger zu realisieren.

 

 

Anhänge

keine