20-3373

Lohkampstraße zwischen Ekenknick und Johann-Schmidt-Straße: Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen Drs. 20-3317, Beschluss der BV vom 29.11.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Das Polizeikommissariat nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Lohkampstraße befindet sich im Zuständigkeitsbereich des PK 27. Das Teilstück zwischen Ekenknick und Johann-Schmidt-Straße wurde nach dem Umbau als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Johann-Schmidt-Straße eingerichtet. Die erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen wurden entsprechend getroffen.

Eine aktuelle Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass die vorliegenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen gesetzeskonform und damit ausreichend sind.

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 272 empfiehlt daher eine Überplanung des Verkehrsraumes und verweist somit auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.

 

Anhänge

keine