Künstlerischem Graffitisprayen legalen Raum geben - Eimsbütteler Streetart fördern DRS 21-0376, Beschluss der BV vom 05.12.2019
Der Beschluss wurde umfassend durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft. Es konnten keine Flächen identifiziert werden, mit denen in Kooperation ortsansässiger Vereine oder Jugendclubs kostenfrei Nutzungen durchgeführt werden hätten können.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine