Kontrolle von Geldspielgeräten gemäß neuer Spielverordnung
Seit dem 11. November 2018 dürfen in Spielhallen und Gaststätten nur noch Geldspielgeräte betrieben werden, die der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen. Darin sind weitreichende zusätzliche Beschränkungen für das Automatenspiel definiert, so wie sie in der Spielverordnung festgelegt werden. So sind der maximale Aufwand für das Spielen in einer einzelnen Stunde von 80 Euro auf 60 Euro und der durchschnittliche Stundenaufwand von 33 Euro auf 20 Euro herabgesetzt worden. Auch die maximale Gewinnsumme pro Stunde ist gesenkt worden, von 500 Euro auf 400 Euro. Gleichzeitig ist das Spiel drastisch verlangsamt und der Bedienkomfort der Geräte reduziert worden.
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Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz (GUWV) einen Bericht darzulegen, der darstellt, über welche Möglichkeiten die Verwaltung verfügt, die Einhaltung der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zu überwachen, in welchem Umfang sie die entsprechenden Überprüfungen vornimmt bzw. bereits vorgenommen hat und wie ggf. Verstöße gegen die Einhaltung der neuen Richtlinie geahndet werden.
Niels Böttcher und CDU-Fraktion
keine