Konsequentes und zeitnahes Abschleppen in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr (werktags) auf der Hoheluftchaussee, Grindelberg und Grindelallee zur Sicherung eines freien Verkehrsflusses in Richtung Innenstadt während der Hauptverkehrszeiten
Letzte Beratung: 20.07.2023 Hauptausschuss Ö 10.12
In den Hauptverkehrsstraßen Hoheluftchaussee, Grindelberg und Grindelallee gilt durchgängig auf der rechten Fahrbahnseite ein Halteverbot zwischen 7:00 bis 9:00 Uhr (teilweise auch ohne zeitliche Einschränkung).
Wir gehen davon aus, dass dieses Halteverbot dazu dienen soll, den Verkehrsfluss stadteinwärts, während der Hauptverkehrszeiten zu sichern.
In den vergangenen Monaten ist verstärkt zu beobachten, dass auch in der Zeit zwischen 7:00 bis 9:00 Uhr eine Vielzahl von Lieferverkehr als auch private Kfz-Fahrzeuge die rechte Spur belegen. Dadurch kommt es regelmäßig zu einem Rückstau während des Berufsverkehrs, der bis zum Siemersplatz reicht.
Die CDU hält das konsequente und zeitnahe Abschleppen in diesem Bereich nicht nur für verhältnismäßig (auf Grund der erheblichen Folgen des unerlaubten Parkens für andere Verkehrsteilnehmer), sondern auch für zwingend geboten.
Wir fordern eine entsprechend zeitnahe Kommunikation mit den Gewerbetreibenden und Anwohnern in diesem Abschnitt (damit diese sich auf diese Verhaltensänderung der Behörde einstellen können). Nach einer Frist von ca. zwei Wochen sollen die zuständigen Behörden eine vorausschauende Beauftragung von Abschleppdiensten und Bereitstellung von Polizeikräften umsetzen. Eine konsequente Kontrolle sollte an mindestens vier Tagen in Folge konsequent das bestehende Halteverbot in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr durchsetzen
In den darauffolgenden Wochen sollte regelmäßig geprüft werden, ob eine Verhaltensänderung bewirkt werden konnte und falls nötig ggf. erneut Abschleppvorgänge angestoßen werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass
1) in dem oben genannten Abschnittsbereich der Hauptverkehrsstraßen Hoheluftchaussee Grindelallee, Grindelberg das ausgewiesene Halteverbot an mindestens vier Tage in Folge konsequent umgesetzt und alle motorisierten Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, konsequent abgeschleppt werden. Berücksichtigt werden sollen ebenfalls das Freihalten der Radverkehrsanlagen an Grindelberg und Grindelallee, wie auch insbesondere die Kreuzungsbereiche Eppendorfer Weg und Bismarckstraße.
2) vor der Durchsetzung des Halteverbots die Gewerbetreibenden und Anwohner im oben aufgeführten Abschnitt mit einem Vorlauf von zwei Wochen informiert werden.
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
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