21-4069

Konsequentes und zeitnahes Abschleppen in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr (werktags) auf der Hoheluftchaussee, Grindelberg und Grindelallee zur Sicherung eines freien Verkehrsflusses in Richtung Innenstadt während der Hauptverkehrszeiten HA-Beschluss vom 20.07.2023 - Drs. 21-3979

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.09.2023
04.09.2023
31.08.2023
Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport (hier: PK 23) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

In den Hauptverkehrsstraßen Hoheluftchaussee, Grindelberg und Grindelallee gilt durchgängig auf der rechten Fahrbahnseite ein Halteverbot zwischen 7:00 bis 9:00 Uhr (teilweise auch ohne zeitliche Einschränkung).

Wir gehen davon aus, dass dieses Halteverbot dazu dienen soll, den Verkehrsfluss stadteinwärts, während der Hauptverkehrszeiten zu sichern.

In den vergangenen Monaten ist verstärkt zu beobachten, dass auch in der Zeit zwischen 7:00 bis 9:00 Uhr eine Vielzahl von Lieferverkehr als auch private Kfz-Fahrzeuge die rechte Spur belegen. Dadurch kommt es regelmäßig zu einem Rückstau während des Berufsverkehrs, der bis zum Siemersplatz reicht.

Die CDU hält das konsequente und zeitnahe Abschleppen in diesem Bereich nicht nur für verhältnismäßig (auf Grund der erheblichen Folgen des unerlaubten Parkens für andere Verkehrsteilnehmer), sondern auch für zwingend geboten.

Wir fordern eine entsprechend zeitnahe Kommunikation mit den Gewerbetreibenden und Anwohnern in diesem Abschnitt (damit diese sich auf diese Verhaltensänderung der Behörde einstellen können). Nach einer Frist von ca. zwei Wochen sollen die zuständigen Behörden eine vorausschauende Beauftragung von Abschleppdiensten und Bereitstellung von Polizeikräften umsetzen. Eine konsequente Kontrolle sollte an mindestens vier Tagen in Folge konsequent das bestehende Halteverbot in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr durchsetzen

In den darauffolgenden Wochen sollte regelmäßig geprüft werden, ob eine Verhaltensänderung bewirkt werden konnte und falls nötig ggf. erneut Abschleppvorgänge angesten werden.

 

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass

 

1)       in dem oben genannten Abschnittsbereich der Hauptverkehrsstraßen Hoheluftchaussee Grindelallee, Grindelberg das ausgewiesene Halteverbot an mindestens vier Tage in Folge konsequent umgesetzt und alle motorisierten Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, konsequent abgeschleppt werden. Berücksichtigt werden sollen ebenfalls das Freihalten der Radverkehrsanlagen an Grindelberg und Grindelallee, wie auch insbesondere die Kreuzungsbereiche Eppendorfer Weg und Bismarckstraße.

 

2)       vor der Durchsetzung des Halteverbots die Gewerbetreibenden und Anwohner im oben aufgeführten Abschnitt mit einem Vorlauf von zwei Wochen informiert werden.

 

Das PK 23 und das PK 17 haben ob der eingegangenen Drucksache, die Hauptverkehrsstraßen Hoheluftchaussee, Grindelallee und Grindelberg in der 32. Kalenderwoche von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr schwerpunktmäßig mit je vier Beamten/ Angestellten im Rahmen der Vorgaben überwacht.

 

Die örtlich zuständigen Bürgernahen Beamten/ Stadtteilbeamten waren zuvor eingesetzt, um entsprechende Ansprachen bei den Gewerbetreibenden durchzuführen und begleiteten den Einsatz. Es wurden 55 Gewerbetreibende erreicht und sensibilisiert. Einige gaben an, sich der Problematik durchaus bewusst zu sein, würden sich aber seitens der Regionalpolitik einen adäquaten Lösungsvorschlagnschen.

 

Zehn Anlieferungsfahrer wurden angesprochen, die Thematik verdeutlicht. Sie wurden aufgefordert zu prüfen, ob die Anlieferung nicht außerhalb der „Rush-Hour“ Zeiten erfolgen kann. Sie gaben an, dies entsprechend weiterzugeben. Zwei Fahrer von Arzneimittellieferungen gaben an, keine andere Möglichkeit der Anlieferung zu sehen, zumal in dem Bereich der Hoheluftchaussee das Halteverbot durchgehend besteht.

 

Im Ergebnis wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weitere sieben Verkehrsteilnehmer wurden mündlich verwarnt. Eine Beeinträchtigung der Radverkehrsanlagen konnte in der Zeit nicht festgestellt werden.

 

Eine weitere regelmäßige Überprüfung der Örtlichkeiten wird zukünftig im Rahmen der polizeilichen Ressourcen erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine