Inklusive Ausgestaltung von öffentlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 16.05.2024 Hauptausschuss Ö 10.1
Menschen mit Einschränkungen werden immer noch zu oft vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Teilnahme am kulturellen Leben, ob Musik, Kino, Theater oder Sport ist ein wichtiges, kulturelles Gut.
Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist von einer Beeinträchtigung betroffen. Ohne ein durchdachtes Konzept zur Inklusion ist dieser Personenkreis von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ausgeschlossen.
Unsere Verfassung, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) fordern uns alle auf, Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderung abzubauen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn nicht ausreichend Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Menschen Veranstaltungen besuchen kann (siehe § 6 HmbBGG).
Wenn möglich soll die digitale Teilnahme an Präsenzveranstaltungen gewährleistet werden.
Dietmar Kuhlmann, Falk Schmidt-Tobler, Kathrin Warnecke, Lynne Hunter und GRÜNE-Fraktion
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