21-4504

Inklusive Ausgestaltung von öffentlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes

Antrag

Letzte Beratung: 16.05.2024 Hauptausschuss Ö 10.1

Sachverhalt

Menschen mit Einschränkungen werden immer noch zu oft vom gesellschaftlichen Leben aus­geschlossen. Teilnahme am kulturellen Leben, ob Musik, Kino, Theater oder Sport ist ein wichtiges, kulturelles Gut.

Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist von einer Beeinträchtigung betroffen. Ohne ein durchdachtes Konzept zur Inklusion ist dieser Personenkreis von Veranstaltungen im öffentli­chen Raum ausgeschlossen.

Unsere Verfassung, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinde­rungen (HmbBGG) fordern uns alle auf, Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderung abzubauen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn nicht ausreichend Maß­nahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Menschen Veranstaltungen besuchen kann (siehe § 6 HmbBGG).

Petitum/Beschluss
  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft öffentliche Veranstaltungen externer Veranstalter*innen im Bezirk Eimsbüttel, die von der Verwaltung genehmigt werden müssen, möglichst inklusiv ausgestaltet werden.
  1. Zu einer inklusiven Veranstaltung sollte auch eine inklusive Einladung gehören: z.B. sollten digitale Einladungen und Abläufe nicht nur als PDF oder Grafik existieren, sondern auch in einem maschinenlesbaren Format mitgeschickt werden bzw. im Internet stehen.
  1. Vor Ort sollten folgende Punkte erfüllt sein:
  1. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit, zu den Räumlichkeiten, zum Ablauf und Kontaktdaten zu einer Ansprechperson für Barrierefreiheit.
  2. Verwendung von Kabelbrücken und eine Kabelverlegung in der Form, dass sich keine Stolperfallen bilden.
  3. Rollstuhlrampen und eine ausreichende Durchgangsbreite für Rollstühle, sowie Freiräume zum Verweilen oder Ausruhen
  4. Bereitstellung von Behindertentoiletten, wobei mobile Changing Places immer bevorzugt werden sollten.
  1. Bei Veranstaltungen, bei denen das Bezirksamt Veranstalter ist, ist zudem darauf zu achten, dass die Moderation mit der Leitung einer inklusiven Veranstaltung vertraut ist. Sie muss das Inklusionskonzept der Veranstaltung verstehen und insbesondere darauf achten, dass die Mikrofonanlage korrekt genutzt wird. Außerdem soll der Bezirk für eine barrierefreie Kommunikation sorgen, z.B. durch Anwesenheit von Gebärdendolmet­scher*innen.

Wenn möglich soll die digitale Teilnahme an Präsenzveranstaltungen gewährleistet werden.

  1. Zudem wird die Bezirksamtsleiterin gebeten Ein Best Practice-Konzept zu erstellen. wobei Inklusion von Anfang der Planung bis zum Ende der Veranstaltung mitgedacht werden soll und möglichst räumliche, sprachlich-kommunikative und auch technische Barrierefreiheit umfassen. Ferner soll ein Feedback-System für Kritik bezüglich Inklusion soll erstellt werden.
  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, unter Einbeziehung des Inklusionsbeirates zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Ferdinand-Streb-Saal (Raum1275) als Hauptveranstaltungssaal des Bezirksamtes barrierefrei zu gestalten und auf der Grundlage dieser Prüfung ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Unter anderem um es allen Mitgliedern der Bezirksversammlung zu ermöglichen vorne am Podium zu sprechen und sich überall im Raum selbstständig fortzubewegen, müssen noch einige Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des gesamten Raumes durchgeführt werden.

Dietmar Kuhlmann, Falk Schmidt-Tobler, Kathrin Warnecke, Lynne Hunter und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
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