21-4504

Inklusive Ausgestaltung von öffentlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes

Antrag

Letzte Beratung: 16.05.2024 Hauptausschuss Ö 10.1

Sachverhalt

Menschen mit Einschränkungen werden immer noch zu oft vom gesellschaftlichen Leben aus­geschlossen. Teilnahme am kulturellen Leben, ob Musik, Kino, Theater oder Sport ist ein wichtiges, kulturelles Gut.

Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist von einer Beeinträchtigung betroffen. Ohne ein durchdachtes Konzept zur Inklusion ist dieser Personenkreis von Veranstaltungen im öffentli­chen Raum ausgeschlossen.

Unsere Verfassung, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinde­rungen (HmbBGG) fordern uns alle auf, Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderung abzubauen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn nicht ausreichend Maß­nahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Menschen Veranstaltungen besuchen kann (siehe § 6 HmbBGG).

Petitum

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft öffentliche Veran­staltungen im Bezirk Eimsbüttel, die von der Verwaltung genehmigt werden müssen, zwingend inklusiv ausgerichtet werden.
  2. Zu einer inklusiven Veranstaltung gehört auch eine inklusive Einladung: z.B. digitale Einladungen und Abläufe dürfen nicht nur als PDF oder Graphik existieren, sondern müssen auch in einem maschinenlesbaren Format mitgeschickt werden bzw. im Internet stehen.
  3. Der Ort muss nicht nur so inklusiv wie möglich sein, sondern eine ausführliche Information über die Barrierefreiheit gehört selbstverständlich auch dazu: sowohl zur Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, zum Ablauf der Veranstaltung selber als auch die Kontaktdaten einer zustän­digen Person um weitere Voraussetzungen klären zu können.
  4. Die Moderation einer Veranstaltung muss das Inklusionskonzept verstehen und durch­setzen. Sie muss u.a. auf die Verwendung der Mikrofone bei allen Sprechenden achten, um Induktions­schleifenanlagen nicht ins Leere laufen zu lassen.             
    Es ist dafür zu sorgen, dass eine barrierefreie Kommunikation gewährleistet ist z.B. durch die Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen, Übertiteln oder Schriftdolmetschen.
  5. Digitale Teilnahme an einer Präsenzkonferenz muss grundsätzlich möglich sein, wenn es an­gemessen ist.
  6. Zu einer inklusiven Veranstaltung gehört unter anderem, dass Kabelbrücken und Kabel­verlegung so vorgenommen werden, so dass sich keine Stolperfallen bilden und Rollstuhl­rampen verlegt werden.
  7. Zudem sollen auch Behindertentoiletten bereitgestellt werden, wobei mobile Changing Places immer bevorzugt werden, z.B. bei Straßenfesten etc.
  8. Weiterhin muss für eine ausreichende Durchgangsbreite Sorge getragen und Freiräume zum Verweilen oder Ausruhen vorgesehen werden.
  9. Die Bezirksamtsleiterin wird ferner gebeten, alle Veranstalter für eine möglichst barrierefreie Ausgestaltung der Veranstaltungen zu sensibilisieren.
  10. Ein Best Practice-Konzept soll erstellt und gepflegt werden. Inklusion muss von Anfang der Planung bis zum Ende der Veranstaltung mitgedacht werden und soll räumliche, sprachlich-kommunikative und auch technische Barrierefreiheit umfassen. Ferner soll ein Feedback-System für Kritik bezüglich Inklusion soll erstellt werden. So werden Fehler nicht wiederholt und das Best Practice-Konzept kann dadurch stetig verbessert werden.

Dietmar Kuhlmann, Falk Schmidt-Tobler, Kathrin Warnecke, Lynne Hunter und GRÜNE-Fraktion
 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.05.2024
Ö 10.1
11.04.2024
Ö 10.2
Anhänge

keine

 

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