Haushalt 2023/24 - Spezifikation der Rahmenzuweisungen - Rahmenzuweisung Straße (investiv) - Rahmenzuweisung Straße (konsumtiv)
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
AM |
02.11.2022 |
8.4 |
Der Drucksache wird bei Gegenstimmen der CDU-, FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. und Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion, mehrheitlich zugestimmt. |
Der Senat hat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 über die Schlüsselentwicklungen für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden. Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 13. Dezember vorzunehmen.
Um die BV bis zum 13.12.2022 zu erreichen ist ein Beschluss des Ausschusses für Mobilität (AM) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 28. November 2022 zu erwirken.
:
Der Fachausschuss empfiehlt der BV dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in den Anlagen aufgeführt, zuzustimmen.
Haushaltsplan-Entwurf 2023_24 Straßen (investiv)
Haushaltsplan-Entwurf 2023_24 Straßen (konsumtiv)