Haushalt 2019/2020 - Spezifikation der Rahmenzuweisungen - Rahmenzuweisung FA MR Betriebsausgaben Straße, sonstige Bauwerke (konsumtiv) - Rahmenzuweisung FA MR Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen (investiv)
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
AV (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
07.11.2018 |
6.1 |
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE |
Der Senat hat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vom 11. – 13.06.2018 über die Schlüsselentwicklungen für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 13. Dezember vorzunehmen.
Um die BV bis zum 13.12.2018 zu erreichen ist ein Beschluss des Ausschusses für Verkehr (AV) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 05. Dezember 2018 zu erwirken.
Haushaltsplan-Entwurf 2019/20 RZ FA MR Betriebsausgaben Straße, sonstige Bauwerke (konsumtiv)
Haushaltsplan-Entwurf 2019/20 Erläuterungen RZ FA MR Betriebsausgaben Straße, sonstige Bauwerke (konsumtiv)
Haushaltsplan-Entwurf 2019/20 RZ FA MR Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzung von Straßen (investiv)
Haushaltsplan-Entwurf 2019/20 Erläuterungen RZ FA MR Neu-, Ausbau und Grundin-standsetzung von Straßen (investiv)
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