Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
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Drucksache |
Ergebnis |
Stadtplanungsausschuss |
16.10.2018 |
5 |
Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE |
Der Senat hat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vom 11. Juni – 13. Juni 2018 über die Schlüsselentwicklungen für Rahmenzuweisungen (RZ) ent-schieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 13. Dezember 2018 vorzunehmen.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.
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