20-3242

Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

Stadtplanungsausschuss

16.10.2018

5

20-3185

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

 

Der Senat hat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 vom 11. Juni – 13. Juni 2018 über die Schlüsselentwicklungen für Rahmenzuweisungen (RZ) ent-schieden.

Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 13. Dezember 2018 vorzunehmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.

 

Anhänge

  • Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 Rahmenzuweisung Stadtplanung
  • Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 Erläuterungen Rahmenzuweisung Stadtplanung

 

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