20-2534

Förderung und Erneuerung von Fahrradhäuschen Ergänzungsantrag zur Drucksache 20-2522

Antrag

Sachverhalt

Auf die Drucksache 20-2522 wird Bezug genommen.

Ergänzung des Sachverhaltes um nachstehenden Text.

Eigentümer von Fahrradhäuschen haben einen Zuschuss zur Erstellung des Fahrradhäuschen erhalten. Damit ist die Pflicht zur Unterhaltung verbunden.

Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann es nicht Aufgabe der Bezirksversammlung sein entstandene Schäden durch Sondermittel zu bezuschussen.

Werden an Fahrradhäuschen Schäden durch Fremdverschulden verursacht und können die Täter den Schaden nicht ersetzen oder konnten die Täter trotz Strafanzeige nicht ermittelt werden, dann soll der Eigentümer bei der Schadensbeseitigung durch Sondermittel unterstützt werden.

Petitum/Beschluss

Das Petitum der Drucksache 20-2522 wird im 2. Absatz wie folgt ergänzt:

Für vom Bezirksamt veranlasste Reparaturen von Fahrradhäuschen wird gegen Nachweis der entstandenen Kosten einmal in fünf Jahren analog zum Beschluss der Drucksache XIX-1975 ein Zuschuss in Höhe von 50%, bis zu 2.000 EUR gewährt.

Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fremdverschulden entstanden ist und eine Strafanzeige gestellt wurde und ergebnislos eingestellt wurde.

Diese sollten im Haushalt vorzugsweise dem gleichen Haushaltstitel wie neu gebaute Fahrradhäuschen zugeordnet werden. Die Anträge sollten auch rückwirkend für seit April 2016 vorgenommene Maßnahmen gestellt werden können

Thomas Thomsen, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.