20-2455

Erneuerung von Fahrradhäuschen fördern

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Viele Fahrradhäuschen in Eimsbüttel sind mittlerweile bis zu 20 Jahre alt. Entsprechend unansehnlich sind sie daher teilweise: hölzerne Bestandteile sind verrottet oder abgefallen, Fenster zerbrochen. Teilweise kann der Zustand sogar gefährlich sein. Das Bezirksamt hat daher im Sinne seiner Verkehrssicherungspflicht vermehrt die Verantwortlichen für die Fahrradhäuschen kontaktiert und eine Beseitigung der Schäden und Verschmutzungen eingefordert.

Bei älteren Fahrradhäuschen belaufen sich Reparaturkosten häufig auf mittlere vierstellige Beträge. Zugleich sind die heutigen Inhaber*innen von Stellplätzen in diesen Fahrradhäuschen oft nicht identisch mit jenen, die sie einstmals beantragt, versichert und bezahlt haben. Teilweise haben neue Mieter*innen Stellplätze erst vor kurzem übernommen, nicht selten gegen eine Ablösesumme, und sollen nun zusätzlich die hohen Reparaturkosten schultern.
In solchen Fällen sollte die Bezirksverwaltung ebenso fördernd eingreifen wie beim Neubau von Fahrradhäuschen, da sonst der Abriss und gegebenenfalls Neubau von vielen Häuschen droht.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei der Durchsetzung der Reinigung und Instandsetzung von Fahrradhäuschen verlängerbare Fristen zu setzen soweit keine Gefahr in Verzug ist.

Für vom Bezirksamt veranlasste Reparaturen von Fahrradhäuschen wird gegen Nachweis der entstandenen Kosten einmal in fünf Jahren analog zum Beschluss in Drucksache XIX-1975 ein Zuschuss in Höhe von 50 %, bis zu 2.000 € gewährt. Diese sollten im Haushalt vorzugsweise dem gleichen Haushaltstitel wie neu gebaute Fahrradhäuschen zugeordnet werden. Die Anträge sollten auch rückwirkend für seit April 2016 vorgenommene Maßnahmen gestellt werden können.

 

Fabian Klabunde und GRÜNE-Fraktion
Koorosh Armi und SPD-Fraktion

 

Anhänge

keine